RS Vwgh 2001/1/24 99/12/0064

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Veröffentlicht am 24.01.2001
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z1;
GehG 1956 §30 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0056 E 10. Juni 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Auch dem Gesichtspunkt, auf welcher Entscheidungsebene eine konkrete Tätigkeit erbracht wird, kommt Bedeutung zu (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0148 und 13.2.1984, 83/12/0055). Das Unterworfensein des Beamten unter eine erhöhte Kontrolle oder eine erhebliche Beschränkung der Zeichnungsberechtigung sind auch bei Anwendung des § 30 a Abs 1 Z 1 GehG wesentliche, die Wertigkeit einer Tätigkeit beeinflussende Sachverhaltselemente (Hinweis E 10.9.1984, 83/12/0118 und E 31.1.1979, 341/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999120064.X04

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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