Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1041;ABGB §1431;ABGB §914;GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Z1 litc;JN §58 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Ist ein prätorischer Vergleich so zu verstehen, daß ein Bestandverhältnis ab sofort bzw mit Ende eines bestimmten Monates enden soll und daß für die Dauer der ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Auch eine Verschiedenheit zwischen dem Verkäufer eines Liegenschaftsanteiles und demjenigen, an den die Kosten für die Bauaufschließung zu entrichten waren, hindert nicht, die anteilige Bezahlung der Aufschließungskosten in die Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 einzubezie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Beim Kauf eines Grundstücksanteiles zum Zweck der Erlangung einer Eigentumswohnung hindert auch eine Personenverschiedenheit zwischen dem Verkäufer des Grundstücksanteiles und dem Bauführer die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage dann nicht, wenn die Abreden über den Kau... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin suchte am 9. Juni 1986 um Baubewilligung für die Errichtung eines Kundenservicegebäudes mit Reklameanlage und straßenseitiger Einfriedung auf den Grundstücken Nr. n1, n2, n3, KG Kleinmünchen, an. Ein mit dem Ansuchen vorgelegter Lageplan (eingelangt beim Baurechtsamt des Magistrates der Landeshauptstadt Linz am 17. Juni 1986) sah eine Dachflächenbegrünung vor. Auch der am selben Tag vorgelegte Schnittplan (Parie A 5) wies eine solche Dachflächenbegrünung auf, ni... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Vertragsauslegung wie bei der Gesetzesauslegung hat die wörtliche Auslegung am Anfang des Interpretationsvorganges zu stehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990050033.X03 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Oktober 1990, Zl. 3510-290750 8B1, stellte die Beschwerdeführerin fest, daß für den Mitbeteiligten in der Betriebshilfe, Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der Bauern ab 1. Jänner 1987 im einzelnen monatlich bezifferte Beitragsgrundlagen der Beitragsbemessung zugrunde zu legen seien. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß durch die Zupachtung von 11,6812 ha Weidefläche von Dipl. Ing. P eine Neuberechnung der Beitragsgrundlage vorzunehmen gewesen sei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 11. März 1987 Arbeitslosengeld und legte dem Arbeitsamt Oberwart eine Arbeitsbescheinigung des Dienstgebers vom 13. März 1987 vor, wonach das seit 8. Oktober 1973 dauernde Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin als Hilfsarbeiterin am 12. März 1987 zufolge "Kündigung durch den Dienstgeber" geendet habe. In der Folge erhielt die Beschwerdeführerin vom 16. März 1987 bis 14. Juni 1987 Arbeitslosengeld. Am 3. März 1988 beantragte die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §861;ABGB §914;AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs3 lita;ASVG §11 Abs3 lita;ASVG §4 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in JBl Nr 7/1993, S 470-475
Rechtssatz: Ist eine Vereinbarung hinsichtlich de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §861;ABGB §914;AlVG 1977 §12 Abs3 lita;ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs3 lita;ASVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Der Ausschluß der sonst mit der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verbundenen Rechtsfolgen (wie zB Liquidierung der Ansprüch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §914;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Maßgebend für die Frage, ob Pacht vorliegt, ist die Zweckbestimmung der Sache zur Zeit des Vertragsabschlusses und die Art des Gebrauches, nicht jedoch die von den Parteien gewählte Bezeichnung. Welche Art rechtsgeschäftlicher Vereinbarung im konkreten Fall vorliegt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §914;ABGB §916 Abs1;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß nicht mehr der Eigentümer, sondern der Pächter den landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betrieb auf seine Rechnung und Gefahr führt, ist, daß überhaupt ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde (Hinweis E 19.9.1980, 1171/77... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §914;ABGB §915;ABGB §916;AlVG 1977 §12 Abs3 lita;ASVG §11 Abs3 lita;ASVG §4 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Lösung der entscheidenden privatrechtlichen Vorfrage, ob im Beschwerdefall eine Unterbrechung des Arbe... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 2. September 1974 war der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Gemeinde R (in der Folge: mP) unter einer Reihe von "Bedingungen" die wasserrechtliche Bewilligung zur Erweiterung ihrer im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes X unter Post Zl. 728 eingetragenen Wasserversorgungsanlage durch Fassung von vier Quellen auf "Gp. 701/1 und 704 KG R" erteilt worden. 1.2. Aufgrund der von den Beschwerdeführern - diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §914;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/07/0026 3 Stammrechtssatz Bei der Auslegung von Übereinkommen iSd § 111 Abs 3 WRG ist es Aufgabe der Behörde, den Inhalt des das Übereinkommen bildenden Vertrages zu erforschen. Hiebei ist gemäß § 914 ABGB ni... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die frühere erste Ehefrau des am 23. Juli 1988 verstobenen Oberregierungsrat i.R. Dkfm. Dr. E, der im Zeitpunkt seines Todes in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Niederösterreich stand. Die zwischen den beiden geschlossene Ehe war mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 3. Juli 1953 geschieden worden. In dem am selben Tag vor dem genannten Gericht abgeschlossenen Vergleich hatte ... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914;ABGB §915;DPL NÖ 1972 §84 Abs1;DPL NÖ 1972 §84 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die in Form eines Notariatsaktes abgeschlossene Unterhaltsvereinbarung, die für die Bemessung des öff-rechtlichen Versorgungsanspruches der früheren Ehegattin gem § 84 Abs 3 und 5 NÖ DPL 1972 beachtli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Streitjahr 1983 Inhaberin eines als Einzelbetrieb geführten Bauunternehmens. Sie ermittelte den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich im Sinne des § 4 Abs. 1 EStG 1972. Am 4. Jänner 1984 veräußerte sie das Anlage- und das Umlaufvermögen des Einzelunternehmens an die M. GmbH, an deren Stammkapital von S 500.000,-- die Beschwerdeführerin selbst mit S 1.000,-- und ihre beiden Töchter mit je S 249.500,-- beteiligt waren. In der über diesen Vorgang ausgefert... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1053;ABGB §861;ABGB §863;ABGB §914;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Wird in einem mündlich vereinbarten Kaufvertrag über das Anlagevermögen und Umlaufvermögen als Übergabspreis der "halbfertigen Arbeiten" der zum Bilanzstichtag aufscheinende Wert vereinbart, kann diese nach außen... mehr lesen...
AD 1.): Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Abgabenbehörde erster Instanz vom 2. Mai 1985 wurde dem Beschwerdeführer gemäß den "§§ 2, 5, 7, 10 (4) und 11 (1)" des Aufenthaltsabgabegesetzes, Landesgesetzblatt für Tirol Nr. 23/1976 (AAbgG), eine Aufenthaltsabgabe für die Zeit vom 1. Jänner 1981 bis 31. Dezember 1984 in Höhe von S 4.860,-- zuzüglich eines Säumniszuschlages in Höhe von S 97,--, zusammen also ein Betrag von S 4.957,-- zur Zahlung vorgeschrieben. In der B... mehr lesen...
Index: L37307 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914;AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §10 Abs1;AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §2;AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §3;AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §5 Abs5;AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/17/0155 ... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der beschwerdeführenden GmbH ist Datenverarbeitung, Buchprüfung und Steuerberatung. Mit Abtretungsverträgen vom 29. Juni 1981 übertrug der damalige Alleingesellschafter und Geschäftsführer, Dkfm. N. B., seine Anteile am Stammkapital im Nominale von S 100.000,-- an I. W. im Ausmaß eines Nominales von S 49.000,-- um den Abtretungspreis von S 2.450,--, an Dkfm. L. W. im Ausmaß eines Nominales von S 25.000,-- um den Abtretungspreis von S 1.250,-- und an Dr. R. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 89/13/0098 2 Stammrechtssatz Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit aufzufassen, wenn die Beteiligten trotz mehrerer (in einer oder mehreren Urkunden enthaltener) getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigen und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat bis zum 31. März 1983 eine Tankstelle in Form eines Einzelunternehmens betrieben und dessen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Am 24. März 1983 schloß sie mit der Y & Z KG einen Kaufvertrag (im folgenden: Kaufvertrag I) mit folgendem wesentlichem Inhalt ab: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen Frau Waltraud (auch Waltraude) K, 1210 Wien, X-Straße 131, als Verkäuferin ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Absicht der Parteien" iSd § 914 ABGB ist nichts anderes als der Geschäftszweck zu verstehen, den jeder der vertragsschließenden Teile redlicherweise der Vereinbarung unterstellen muß (Hinweis OGH 9.7.1980, 1 Ob 803/79, SZ 53/104; E 14.4.1986, 84/15/0140, VwSlg 6104 F/1986). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §914;VwRallg;
Rechtssatz: Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit aufzufassen, wenn die Beteiligten trotz mehrerer (in einer oder mehreren Urkunden enthaltener) getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigen und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusam... mehr lesen...
Im Frühjahr 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH ("XLG"), mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Weitere unechte stille Gesellschafter nahm die XLG im Jahre 1980 auf. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr ZU BEGINN DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §914;ABGB §915;EStG 1972 §23;EStG 1972 §23a;HGB §340; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 394;
Rechtssatz: Ausf zur Auslegung der vom aus einer stillen Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafter im konkreten Fall übernommenen Auffüllungsverpflichtung (Nachschußpflicht) hinsicht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein. In seinen Einkommensteuererklärungen (bei beschränkter Steuerpflicht) für die Streitjahre 1979 bis 1983 wies er Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter bei einer inländischen offenen Handelsgesellschaft aus. Das Finanzamt führte Veranlagungen gemäß § 102 Abs. 5 EStG durch. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung; er beantragte, die erklärten Kapitaleinkünfte als Erträge e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §863 Abs2;ABGB §914;ABGB §915;BAO §167 Abs2;BAO §168;BAO §22;
Rechtssatz: Sind auf beiden Seiten rechtskundige Personen beteiligt, kann zunächst der Bezeichnung des Vertrages und der im Vertrag und der Korrespondenz gebrauchten gesellschaftsrechtlichen Diktion nicht jede Indizwirkung abgespro... mehr lesen...
Die Eigentümerin eines Miethauses bildete in den Jahren 1982 bis 1984 einen steuerfreien Betrag gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972. In ihrem Testament setzte sie zwei eigenberechtigte Erben zu gleichen Teilen ein, einer davon ist der Beschwerdeführer. Sie starb im Mai 1985. Die Abhandlung des Nachlasses wurde noch in diesem Jahr unter Erlassung der Einantwortungsurkunde vom 6. November beendet. Darin wurde der Nachlaß den beiden Testamentserben je zur Hälfte eingeantwortet und die entspreche... mehr lesen...