RS Vwgh 1992/2/27 89/17/0042

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

L37307 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §914;
AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §10 Abs1;
AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §2;
AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §3;
AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §5 Abs5;
AufenthaltsabgabeG Tir 1976 §7 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/17/0155

Rechtssatz

AusfzF, ob im Falle der Vermittlung von Mietverträgen für eine Ferienwohnung der Eigentümer der Wohnung oder der Vermittler nach dem Tir AufenthaltsabgabeG 1976 abgabepflichtig ist (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050) und zur Frage der Auslegung des Vermittlungsvertrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170042.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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