RS Vwgh 1992/11/10 90/05/0033

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Veröffentlicht am 10.11.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §914;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Vertragsauslegung wie bei der Gesetzesauslegung hat die wörtliche Auslegung am Anfang des Interpretationsvorganges zu stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990050033.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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