1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Die Erstrevisionswerberin ist die Ehefrau des Zweitrevisionswerbers, ihre Kinder sind die minderjährigen Dritt- und Viertrevisionswerberinnen; alle sind iranische Staatsangehörige. Der Zweitrevisionswerber ist seit Mai 2016 in Österreich aufhältig und verfügte über eine Aufenthaltsbewilligung „Studierender“ gemäß § 64 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) mit einer Gültigkeit zuletzt bis zum 23. April 2018. Die Erstrevisionswerberin sowie die beiden minderjährigen Kinde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §891NAG 2005 §11 Abs2 Z4NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §2 Abs1 Z15NAG 2005 §2 Abs6 idF 2009/I/122NAG 2005 §64 Abs1VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/22/0166Ra 2019/22/0167Ra 2019/22/0168 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin als Bestandgeberin schloss (unterfertigt am 8. Juli bzw. 14. Juni 2002) mit einer Bestandnehmerin über eine im Vertrag näher definierte Fläche von ca. 2750 m2 in einem Einkaufszentrum einen schriftlichen Bestandvertrag, in dem abgesehen von der Vereinbarung eines "Mindestbestandzinses" von ATS 132,60 pro Monat pro Quadratmeter, an sich ein "Umsatzbestandzins" in der Höhe von 5 % vom Nettoumsatz zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart wurde. Als Vertragsbe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;BAO §237;BAO §6;
Rechtssatz: § 237 BAO stellt keine allgemeine Grundlage dafür dar, das wirtschaftliche Risiko eines von mehreren Gesamtschuldnern, das im Verlust seiner Regressmöglichkeit zufolge der Insolvenz eines Mitschuldners gelegen ist, auf den Abgabengläubiger zu überwälzen. Das Wesen eine... mehr lesen...
1.1. Dem vorgelegten Verwaltungsakt ist zu entnehmen, dass die Eigentümer der von der Vorschreibung der gegenständlichen Abgaben betroffenen Liegenschaft im Herbst 1995 der mitbeteiligten Marktgemeinde die Fertigstellungsanzeige für die von ihnen auf dieser Liegenschaft errichteten sechs Reihenhäuser übermittelten. Im selben Jahr erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde die Benützungsbewilligung für die Neubauten. Im August 1996 erließ der Bürgermeister der mitbetei... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;BAO §20;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;KanalG NÖ 1977 §9;LAO NÖ 1977 §18;LAO NÖ 1977 §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0099 E 17. Oktober 2002 RS 1 ... mehr lesen...
I. Mit dem - auf Grund von Berufungen gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde V (im Folgenden: ABB) vom 17. Juli 1964, mit dem gemäß dem Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz, LGBl. Nr. 13/1934, ein landwirtschaftliches Bringungsrecht eingeräumt worden war, ergangenen - Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden: LAS) vom 14. Dezember 1964 wurde der erstinstanzliche Bescheid teilweise abgeändert, sodass der Ausspruch über die Bringungsr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §825;ABGB §891;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Mehrheit von Verpflichteten besteht kein Grund, einen Verpflichteten, der fortan seiner Unterlassungsverpflichtung entsprochen hat, für das titelwidrige Verhalten eines Mitverpflichteten haften zu lassen, stehen doch im Regelfall dem Verpflichteten selbst keine ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §891;GSGG §2 Abs1;GSLG Krnt 1998 §2 Abs1;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Es ist unzulässig, den Bf in einem Verfahren betreffend Verhängung einer Zwangsstrafe in einer Bringungsangelegenheit die Zwangsstrafe zur ungeteilten Hand aufzuerlegen. So i... mehr lesen...
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 22. März 1999, Zl. 98/17/0192-9, verwiesen. Mit diesem im ersten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof den vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes auf. Im ersten Rechtsgang war ungeklärt geblieben, ob der Beschwerdeführer Hälfteeigentümer von zehn Ferienwohnungen oder Wohnungseigentümer von sechs Wohnungen gew... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe SalzburgL74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;BAO §20;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Slbg 1963 §16;LAO Slbg 1963 §4 Abs1;OrtstaxenG Slbg §5 Abs2 lita;OrtstaxenV besondere Kleinarl 1992 §4a; ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdeergänzung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloss am 2. September 1997 über ein von ihm gemietetes Geschäftslokal (Magazin samt Lager bzw. Büro) für die Dauer von fünf Jahren mit einer GmbH einen Untermietvertrag. Die Vertragsurkunde wurde von beiden Teilen unterzeichnet und dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz:... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;AbgEO §80;BAO §20;BAO §6 Abs1;EO §290;GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Vorschreibung an einen der Gesamtschuldner ist auch dann begründet, wenn die Einhebung beim anderen Gesamtschuldner zumindest mit großen Schwier... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;BAO §20;BAO §6 Abs1;GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht der Abgabenbehörde - dem Gläubiger - die Wahl zu, ob sie alle Gesamtschuldner oder nur einzelne, im letzteren Fall, welc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob als Beschwerdevertreter am 18. Juni 1997 beim Verfassungsgerichtshof eine zu B 1483/97 protokollierte Beschwerde gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. April 1997, Zl. MA 61/IV-G 162/93, mit dem Eventualantrag auf Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung dieser Beschwerde mit Beschluss vom 23. Februar 1998 ab und trat die Beschwerde gemäß § 144 Abs. 3 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof ab, wo si... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;GebG 1957 §13 Abs2;GebG 1957 §13 Abs3;
Rechtssatz: Nach Abs 2 des § 13 GebG wird - ebenso wie in dessen Abs 3 - für den Fall, dass die Gebührenschuld mehrere Personen trifft, ein abgabenrechtliches Gesamtschuldverhältnis normiert (Hinweis Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren6, Anm 3 zu § 13). L... mehr lesen...
Die belangte Behörde stellte mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Instanzenzug den Einheitswert des Betriebsvermögens der beschwerdeführenden Partei jeweils zum 1. Jänner der Streitjahre fest. Entgegen der Auffassung der beschwerdeführenden Partei anerkannte die belangte Behörde dabei die geltend gemachten Rückstellungen für Abfertigungen zum 1. Jänner 1986 bis 1. Jänner 1988, die Rückstellung für eine Bürgschaft zum 1. Jänner 1988 und die Rückstellung für ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1357;ABGB §891;BewG 1955 §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Bürgschaft dient der Sicherstellung einer fremden Schuld. Die Verpflichtung zur Erfüllung der fremden Schuld hängt davon ab, ob eine Inanspruchnahme durch den Gläubiger erfolgt. Vor der Inanspruchnahme ist diese Verpflichtung aufschiebend bedingt und daher bei der Einheitsbewertun... mehr lesen...
Für Abgabenverbindlichkeiten der K.-GesmbH wurden deren Geschäftsführer, die Dritt- und Viertbeschwerdeführer, mit Haftungsbescheiden aus 1984 gemäß § 9 BAO in Anspruch genommen. Die Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind die Kinder der dritt- und viertbeschwerdeführenden Ehegatten. Hinsichtlich ihres Liegenschaftsbesitzes räumten die Dritt- und Viertbeschwerdeführer mit Vereinbarungen aus Juni 1990 ihren Kindern, bei bestimmten Liegenschaften den Kindern und einander wechselseitig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;GGG 1984 §15 Abs2;ZPO §11;
Rechtssatz: Das Gesetz trifft keinen Unterschied, ob die Parteienhäufung auf Klägerseite oder Beklagtenseite stattfindet (Hinweis E 28.1.1982, 1669/80), zumal die Gebührenpflicht zunächst den Kläger, dann aber den Rechtsmittelwerber - also gegeb... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 10. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer für eine näher, dem "Objekt" nach, bezeichnete Liegenschaft an Trinkwasserzinszählermiete, Müllabfuhr, Kanalbenützungsgebühr für Trinkwasser und Kanalbenützungsgebühr für Thermalwasser insgesamt der Betrag von S 133.964,60 betreffend den Zeitraum Jänner bis August 1992 vorgeschrieben. Der Bescheid stützte sich auf die §§ 1 bis 5, 7 bis 10 des Salzburger Benützungsgebührengesetzes, Lan... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37165 Kanalabgabe SalzburgL37295 Wasserabgabe Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;BAO §199;BAO §20;BAO §6 Abs1;BenützungsgebührenG Slbg §3 Abs1;BenützungsgebührenG Slbg §4 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Slbg 1963 §146;LAO Slbg 1963 §16;LAO Slbg 1963 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GR... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien beabsichtigte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk mit Straferkenntnis vom 24. September 1996 über P als handelsrechtlichen Geschäftsführer und somit als (gemäß § 9 VStG) zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T Cafe Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien wegen illegaler Beschäftigung einer namentlich genannten Ausländerin als Animierdame am 14. Mai 1996 eine Geldstrafe in Höhe von S 20.000... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §891;ASVG §67 Abs10 impl;VStG §9 Abs7;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 9 Abs 7 VStG ist keine Subsidiärhaftung - wie etwa jene im § 67 Abs 10 ASVG normierte - sondern eine gesetzliche Solidarhaftung (Korrealhaftung) iSd § 891 ABGB. Die Verpflichtung zur Bezahlung der Geldstrafe ens... mehr lesen...
Im Zuge eines Ehescheidungsverfahrens schlossen die Streitparteien Anton und Christine B. - letztere die Beschwerdeführerin - am 2. Dezember 1996 vor dem Bezirksgericht Vöcklabruck einen Vergleich, in dessen Punkt 4)c) die vermögensrechtlichen Ansprüche der Streitparteien geregelt wurden. Darin verpflichtete sich Anton B. zur alleinigen Abstattung aller gemeinsamen Verbindlichkeiten, die u.a. ob der Liegenschaft EZ 164 Grundbuch 50302 zu CLNr. 3a, 4a, 8a, 11a, 12b, 13a, 14a und 15a si... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 1 Stammrechtssatz Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits b... mehr lesen...