Norm: ABGB §830 AABGB §843 AABGB §841
Rechtssatz: Eine Naturalteilung ist unmöglich, wenn die Sache nicht ohne wesentliche Wertminderung geteilt werden kann oder wenn einer Teilung rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Dies wird in der Regel bei einem einzelnen Gebäude der Fall sein. Ähnliches kann sich bei einer ganz oder überwiegend verbauten Liegenschaft aus der Art der Verbauung ergeben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C2ABGB §835 AABGB §841ABGB §843 BVlbg RaumplangungsG allg
Rechtssatz: In der Teilung eines Grundbuchskörpers durch Abschreibung eines Bestandteiles und die Eröffnung einer neuen Einlage für diesen Bestandteil ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse liegt eine Veränderung der gemeinschaftlichen Sache, mit der alle Teilhaber einverstanden sein müssen. Die fehlende Zustimmung der Miteigentümer zur Einholung einer behördlichen Teilu... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §841ABGB §843 A
Rechtssatz: Eine Zivilteilung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Naturalteilung nicht möglich ist. Ein Klagebegehren auf Zivilteilung ist daher abzuweisen, wenn eine Naturalteilung möglich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 691/79 Entscheidungstext OGH 29.08.1979 1 Ob 691/79 Veröff: NZ 1980,79 3 Ob 536/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 AABGB §841ABGB §843 A
Rechtssatz: Wenn zwei keine wirtschaftliche Einheit darstellende Liegenschaftsteile in einem Grundbuchskörper zusammengefaßt sind und einer natural geteilt werden kann, ist das Begehren auf gerichtliche Feilbietung der gesamten Liegenschaft unzulässig, wenn sich aus der getrennten Behandlung auch keine Verminderung des Wertes beider Teile ergibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §841
Rechtssatz: Bei der Teilung iSd § 841 ABGB ist eine wechselseitige Übereinkunft aller Teilhaber und Stimmeneinhelligkeit erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 583/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 3 Ob 583/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013836 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841ABGB §1392 AABGB §1404ABGB §1405ABGB §1423
Rechtssatz: Für den Übergang von Rechten und Pflichten aus einer Teilungsvereinbarung gelten mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung die allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Entscheidungstexte 3 Ob 583/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 3 Ob 583/76 MietSlg 29074 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841ABGB §1392 AABGB §1404ABGB §1405ABGB §1423
Rechtssatz: Die Übertragung des durch die Teilungsvereinbarung begründeten Schuldverhältnisses auf den Nachfolger eines Miteigentümers geschieht durch die sog. Vertragsübernahme. Sie ist ein einheitlicher Akt und setzt grundsätzlich die Übereinkunft aller Beteiligten, d.h. der verbleibenden, der ausscheidenden und der an ihrer Stelle eintretenden Partner voraus. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §841ABGB §843 AABGB §1447 Fa
Rechtssatz: Die Realteilung einer Liegenschaft ist rechtlich unmöglich, wenn die Liegenschaft in ihrer Gesamtheit als Sonderfläche für einen bestimmten Verwendungszweck des Gemeinbedarfs ( hier Schule ) gewidmet wurde und daher nur mehr als Einheit behandelt werden kann ( Teilungsklage der Gemeinde, welche die Fläche entsprechend gewidmet hatte ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die Stadtgemeinde K, ist zu 97/112, der Beklagte zu 15/112 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 619 II KG K. Die Liegenschaft ist im verbauten Stadtgebiet gelegen und 12.618 m2 groß; auf dem zur Liegenschaft gehörigen Grundstück 170 befindet sich das abbruchreife dreigeschoßige Wohnhaus T-Weg 5; auf der Liegenschaft befinden sich auch zwei Stallgebäude, der Rest ist Ackerland. Mit vom Amt der Tiroler Landesregierung genehmigten Beschluß des Gemeinderates der Stadtgem... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841ABGB §1392 AABGB §1404ABGB §1405ABGB §1423
Rechtssatz: Ein zwischen Miteigentümern einer Liegenschaft abgeschlossener Realteilungsvertrag ist ein gegenseitiger ( synallagmatischer ) Vertrag. Der Partner eines solchen Vertrages kann bei Veräußerung seines Miteigentumsanteiles vor grundbücherlicher Durchführung des Vertrages die aus diesem gegenüber dem anderen Teilhaber entstandenen Rechte auf Teilung dem n... mehr lesen...
Norm: ABGB §841ABGB §843 BZPO §182ZPO §266 AIII
Rechtssatz: Ist die Möglichkeit einer Naturalteilung äußerst unwahrscheinlich, hat der ein Zivilteilungsbegehren bestreitende Beklagte konkrete Hinweise zu machen, inwieweit dennoch eine Naturalteilung möglich wäre. Es ist hingegen nicht Sache des Gerichtes, alle theoretisch vielleicht dennoch gegebenen Varianten zu erforschen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §841ABGB §843 C
Rechtssatz: Die Rechtsgemeinschaft der Miteigentümer ist auch nach dem rk Zivilteilungsurteil bis zur tatsächlichen Durchführung der Teilung weiterhin gegeben. Entscheidungstexte 5 Ob 51/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 5 Ob 51/72 ImmZ 1973,154 = MietSlg 24047 5 Ob 35/75 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 8 I der KG J steht im ideellen Miteigentum der Streitteile, wobei den beiden Klägern zusammen 8/16 und der Beklagten ebenfalls 8/10 zustehen. Die Liegenschaft stellt keinen einheitlichen Grundstückskomplex dar. Die Kläger begehren mit der seit 17. Juni 1969 anhängigen Klage die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch körperliche Teilung. Die Beklagte beantragte Klagsabweisung und wendete ein, daß eine Realteilung insbesondere nach den Bestimmungen des TirHG aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5ABGB §841EO §351Tir HöfeG §2Tir HöfeG §14
Rechtssatz: Auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Naturalteilung an einem "geschlossenen Hof" kann nicht erkannt werden, solange die Höfeeigenschaft nicht aufgehoben ist oder die Zustimmung der Höfebehörde zur Naturalteilung vorliegt. Die Nachbringung dieser Zustimmung kann nicht dem Verfahren nach § 351 EO vorbehalten werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Streitteile sind je zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaften EZ 170 und 171 KG M. Die hier beklagten Eheleute Leopold und Auguste K brachten bereits am 27. Februar 1969 zu 2 Cg 83/69 des KG W eine Klage auf Naturalteilung der oben genannten Liegenschaften ein, wobei sie eine bestimmte Art der vorzunehmenden Naturalteilung in das Urteilsbegehren aufnahmen. Die dort beklagten Eheleute Franz und Maria K beantragten die Abweisung des Teilungsbegehrens im wesentlichen nur mit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §841ZPO §226 IVZPO §233ZPO §411 Ba
Rechtssatz: Identität der Ansprüche liegt bei von mehreren ( unbeschränkten ) Miteigentümern erhobenen Teilungsklagen nicht vor. Rechtserzeugende Tatsache ist nämlich nicht nur das Miteigentum sondern auch die Erklärung, die Gemeinschaft aufheben zu wollen. Der ebenfalls die Teilung anstrebende Widerkläger hat wegen der Möglichkeit der Klagsrückziehung etc. auch ein Rechtsschutzbedürfnis. Mit der Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §841EO §7 BaEO §351
Rechtssatz: Das Urteil, mit dem dem Begehren auf Naturalteilung stattgegeben wird, muß aussprechen, woraus die Teilungsmasse besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 217/69 Entscheidungstext OGH 11.12.1969 1 Ob 217/69 RZ 1970,124 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0000509 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §841ABGB §936 I
Rechtssatz: Die Vereinbarung zwischen den Miteigentümern A und B, daß im Falle der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft B dem A seinen Anteil um einen durch Schätzmänner zu ermittelnden Preis abtritt, ist gültig. Entscheidungstexte 8 Ob 8/68 Entscheidungstext OGH 23.01.1968 8 Ob 8/68 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §841ABGB §1215
Rechtssatz: Auch den Gesellschaftern einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes stet es frei, die Teilung abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. Entscheidungstexte 8 Ob 381/66 Entscheidungstext OGH 17.01.1967 8 Ob 381/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS... mehr lesen...
Zu Erben nach der am 29. Mai 1965 verstorbenen Maria M. sind auf Grund des Gesetzes der erblasserische Witwer Julius M. zu einem Viertel des Nachlasses und die beiden erblasserischen Enkel mj. Johanna und mj. Barbara W. zu je drei Achtel des Nachlasses gerufen. Sie haben bedingte Erbserklärungen abgegeben, die mit Beschluß vom 28. Februar 1966 zu Gericht angenommen wurden. Ursprünglich war ein Erbübereinkommen über die Teilung des Nachlasses in Aussicht genommen, zu dessen Abschluß ... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung beantragte der betreibende Gläubiger die Pfändung des dem Verpflichteten gegen die Drittschuldner Dr. Otto H. und Peter H. (der Verpflichtete und die Drittschuldner sind gemeinsam Eigentümer der nachgenannten Liegenschaften) zustehenden Anspruchs auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an den Liegenschaften EZ. 362 KG. L. und EZ. 3 KG. N. und dessen Überweisung. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Pfändung, untersagte dem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841 ffEO §331 ff D
Rechtssatz: Die Befugnis eines Miteigentümers, Teilung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Sache zu begehren, stellt kein Vermögensrecht im Sinne der §§ 331 ff EO dar, und kann daher nicht nach dieser Gesetzesstelle einer Exekution unterzogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 112/66 Entscheidungstext OGH 05.10.1966 3 Ob 112/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §841
Rechtssatz: Eine bindende Vereinbarung der Miteigentümer über die Teilung steht dem Anspruch auf Naturalteilung aus dem Miteigentum, der zur gerichtlichen Rechtsgestaltung führt, entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 15/66 Entscheidungstext OGH 17.02.1966 1 Ob 15/66 Veröff: JBl 1966,474 = EvBl 1966/351 S 461 6 Ob 852/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §841
Rechtssatz: Werden nicht so viele körperliche Teile gebildet als Miteigentümer vorhanden sind, weicht dies von den Bestimmungen des § 841 ABGB ab. In diesem Falle erkennt der Richter über ein aliud; daher Anfechtung wegen Verstoßes nach § 405 ZPO möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 1/66 Entscheidungstext OGH 10.02.1966 1 Ob 1/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §841ABGB §843 AWEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Naturalteilung ist die Zerlegung einer gemeinschaftlichen Sache in Teile von annähernd gleicher Beschaffenheit, sodass die Summe der Werte der Teile dem Wert der ungeteilten Sache gleichkommt. Entscheidungstexte 7 Ob 231/65 Entscheidungstext OGH 29.09.1965 7 Ob 231/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §831ABGB §841
Rechtssatz: Vereinbarung der Teilhaber, daß nur naturaliter und auch das nur in bestimmter Weise geteilt werden darf, bindet auch den Richter. Entscheidungstexte 6 Ob 66/65 Entscheidungstext OGH 24.03.1965 6 Ob 66/65 6 Ob 107/69 Entscheidungstext OGH 25.06.1969 6 Ob 107/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §841EO §351 Abs1
Rechtssatz: Das Gericht hat die körperliche Teilung nach seinem Ermessen vorzunehmen, wogegen die Parteien im Teilungsverfahren bloß Vorschläge erstatten können, die für das Gericht nicht verbindlich sind (3 Ob 125/59). Entscheidungstexte 3 Ob 18/65 Entscheidungstext OGH 08.02.1965 3 Ob 18/65 5 Ob 70/66 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §841ABGB §843 AWEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Realteilung ist tunlich, wenn ohne Notwendigkeit eines unverhältnismäßig großen Wertausgleiches in Geld und eine beträchtliche Wertverminderung die Sache in Teile zerlegt werden kann, so dass der Wert des Ganzen in den Teilen erhalten bleibt (Teilung einer Liegenschaft, die zu Teil aus Bauparzellen und Gebäuden, zum Teil aus landwirtschaftlichen Grundstücken besteh... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5ABGB §841
Rechtssatz: Bei der außergerichtlichen Realteilung einer im Miteigentum zweier Personen stehenden Liegenschaft wird jeder Miteigentümer in Ansehung des ihm zufallenden Realteiles Rechtsnachfolger in die darauf fallende Miteigentumsquote des anderen Miteigentümers. Insoweit ist die Realteilung auch ein Eigentumstitel zum Alleineigentum. Entscheidungstexte 1 Ob 206... mehr lesen...
Die betreibenden Parteien Alfred und Rudolf G. waren die Teilungskläger, die verpflichtete Partei Anna S. Teilungsbeklagte in der Rechtssache des Landesgerichtes L. In dieser Rechtssache erging ein Anerkenntnisurteil, auf Grund dessen die betreibenden Parteien unter Anschluß der Versteigerungsbedingungen Bewilligung der Exekution durch Versteigerung der gemeinsamen Liegenschaft EZ. 317, KG. W., beantragten. Zwei Tage später ersuchte auch die verpflichtete Partei um Bewilligung der Exe... mehr lesen...