Begründung: Die Klägerin war bei Klagseinbringung am 16. November 2001 einzige Kommanditistin, der Beklagte war und ist einziger Komplementär einer näher genannten Kommanditgesellschaft (KG). Die Klägerin begehrte, dass dem Beklagten aus näher genannten Gründen die Geschäftsführungsbefugnis für die KG entzogen werde (§§ 117, 161 Abs 2 HGB) und er der Übernahme der Geschäftsführung durch die Klägerin und deren Eintritt als Komplementärin in die KG zuzustimmen habe. Die Klägerin be... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete und eine weitere Person sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft; zugunsten beider Miteigentümer ist ein wechselseitiges Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 139.583,10 EUR sA die Exekution durch Pfändung gemäß § 331 Abs 1 EO des dem Verpflichteten gegenüber der zweiten Hälfteeigentümerin dieser Liegenschaft zustehenden Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Zahlung von 129.012,50 S (= 9.375,70 EUR), weil die Beklagte der von ihr eingegangenen Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistungen in einem von den Streitteilen gemeinsam aufzubauenden Pferdezuchtbetrieb nicht nachgekommen sei, er deshalb Ersatzarbeitskräfte zum Preis von 98.000 S (= 7.121,94 EUR) habe beschäftigen müssen, und weil die Beklagte ihrer weiteren Verpflichtung zur Rückzahlung der Hälfte von Kreditraten (insgesamt 31.01... mehr lesen...
Begründung: Im Erbweg wurde 1993 die Drittverpflichtete als Gattin des Erblassers zu 3/9 Eigentümerin einer Liegenschaft in Innsbruck mit einem (1937 von den Schwiegereltern der Drittverpflichteten und Großeltern der übrigen Parteien) darauf errichteten Wohnhaus, der Betreibende sowie der Erst- und die Zweitverpflichtete als seine Kinder zu je 2/9. Mit vollstreckbarem Urteil vom 23. November 2000 wurde über Teilungsklage der Drittverpflichteten erkannt, dass die Miteigentumsgemein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der rechtlichen Beurteilung sind die Feststellungen der Vorinstanzen, die vom Vorbringen gedeckt sind, zugrunde zu legen. Die
Begründung: von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 als Sonderform der Naturalteilung setzt voraus, dass sowohl nach den Bestimmungen des WEG 1975 (dieses ist auf den vorliegenden Fall noch anzuwenden - Klagseinbringung im Jahr 1998 - vgl § 56 Abs 3 WEG 2002) kein Hindernis entgegensteht ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Walpurga M*****, Schuldirektorin, *****, vertreten durch Dr. Peter Bönsch, Rechtsanwalt in Mondsee, gegen die beklagte Partei Monika E*****, Lehrerin, *****, vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: Eine näher bezeichnete Wiener Liegenschaft steht im Eigentum der Streitteile (1/3 der betreibenden Partei, 1/6 der Erstverpflichteten und 1/2 der Zweitverpflichteten). Am 23. Oktober 2001 schlossen sie vor einem Bezirksgericht einen prätorischen Vergleich, in welchem sie die Aufhebung ihrer Miteigentumsgemeinschaft durch
Begründung: von Wohnungseigentum gemäß § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 vereinbarten. Eine näher bezeichnete Wiener Liegenschaft steht im Eigentum der Streittei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallsgeld an den Dienstnehmer wird der ehemalige Dienstgeber (hier: die beklagte Partei) nicht von seiner Leistungspflicht befreit. Vielmehr kommt es gemäß § 11 Abs 1 IESG zu einer Legalzession auf den Fonds. Da hier feststeht, dass sowohl die Antragstellung an den Fonds als auch die Auszahlung des IAG nach Klageeinbringung und Hinterlegung der Klage erfolgten, mangelt es der Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 11. 1992 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an der Liegenschaft EZ ***** durch gerichtliche Feilbietung, wobei er sich darauf berief, dass er und der Beklagte Hälfteeigentümer der Liegenschaft seien, und zwar der Kläger seit 10. 1. 1984, der Beklagte seit 19. 12. 1988. Die Realteilung der Liegenschaft sei untunlich bzw unmöglich, handle es sich doch um ein Mietwohnhaus mit vermieteten Wohnungen, die dem MRG unt... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer südlich des Ortszentrums von Gänserndorf in einem Siedlungsgebiet gelegenen Liegenschaft. Es handelt sich um ein 1.696 m2 großes Eckgrundstück an der Kreuzung *****Straße/*****gasse, auf dem auf einer Baufläche von 225 m2 das Einfamilienhaus *****errichtet ist, in dem der Beklagte wohnt. Die restliche Grundstücksfläche von 1.471 m2 ist begrünt und ebenfalls Bauland. Sowohl an der nördlichen Grundgrenze (im Bereich des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei Einräumung von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG (nunmehr § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002, BGBl I 2002/70) um eine Sonderform der Naturalteilung, die gemäß § 834 ABGB Vorrang vor der Zivilteilung genießt, wenn sie rechtlich und auch faktisch möglich und tunlich ist. Naturalteilung ist möglich, wenn die Sache ohne wesentliche Wertminderung geteilt werden kann und rechtliche Hind... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu 1407/1444 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****, der Beklagte zu 37/1444stel Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft. Er bewohnt darin die Substandardwohnung top Nr 18. Insgesamt sind im Haus 17 Substandardwohnungen vorhanden. Die notwendigen Umbaukosten, um alle Substandardwohnungen im Standard anzuheben betragen in Relation zum derzeitigen Wert des Hauses 7,97 %. Der Beklagte hat dem Teilungsbegehren der Klägerin die Möglich... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines rechtskräftigen Urteils, womit das Hauptbegehren der Klägerin (und nunmehrigen Betreibenden) gegenüber ihrem Sohn (dem nunmehrigen Verpflichteten) auf Realteilung und das erste Eventualbegehren auf Zivilteilung abgewiesen, jedoch entsprechend dem zweiten Eventualbegehren die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile durch
Begründung: von Wohnungseigentum aufgehoben wurde, beantragte die Betreibende die Bewilligung der Exekution gemäß § 351 EO (Aufhebung ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar die ordentliche Revision für zulässig erklärt, weil noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Rechtserheblichkeit einer Erklärung eines auf Zivilteilung beklagten Miteigentümers vorliege, der die Möglichkeit der
Begründung: von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG einwendete und ausführte, er sei mit der Zuweisung einer geringerwertigen, ihn benachteiligenden Einheit unter Verzicht auf einen Ausgleichsanspruch einverstanden.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen und der Beklagte sind Geschwister. Sie sind auf Grund des Testamentes ihres am 18. 6. 1994 verstorbenen Bruders je zu einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft EZ 9***** GB ***** N*****, die einen "geschlossenen Hof" im Sinne des Tiroler Höfegesetzes (TirHöfeG) darstellt. Das Anwesen liegt auf einer Seehöhe von etwa 850 bis 950 m und ist als Berglandwirtschaft in der Erschwerniszone III eingestuft. Der Hof ist über eine Asphaltstraße ganzjährig ... mehr lesen...
Begründung: Die seit 1963 miteinander verheirateten Streitteile, deren Ehe 1997 geschieden wurde, gründeten 1986 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Führung eines Kosmetiksalons in Salzburg, wobei der Inhalt des mündlich abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages auch schriftlich fixiert wurde. Zwei oder drei Jahre später wurde zum Zwecke des Betriebs eines weiteren Kosmetiksalons eine - allein noch im Revisionsverfahren strittige - zweite Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagten sind Miteigentümer des Hauses *****. Mit dem Miteigentumsanteil der Drittbeklagten ist Wohnungseigentum am Geschäftslokal Nr 1 verbunden. Mit der gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft gerichteten Teilungsklage begehrt der Kläger die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung und für den Fall der Abweisung dieses Hauptbegehrens die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mutter und Sohn. Die Eltern der Klägerin schenkten den Parteien im Jahr 1955, als der Beklagte knapp 10 Jahre alt war, die gegenständliche Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, je zur Hälfte. Der steuerliche Einheitswert beträgt S 64.000,--. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 4956 m2. Das Grundstück liegt im Bauland/Wohngebiet und ist bis zu 15 % der Grundstücksfläche offen oder gekuppelt bebaubar. Der Zeitwert des Grundstücks... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in Ried im Innkreis, bestehend aus einem 169 m2 großen Grundstück mit einem darauf errichteten Wohn- und Geschäftshaus. Nach einer zwischen den Rechsvorgängern der Streitteile getroffenen Benützungsregelung ist die Wohnung im ersten Stock dem Kläger und diejenige im zweiten Stock dem Beklagten zugewiesen. Der Keller, das Erdgeschoss und der Dachboden sind nach einzelnen Räumen aufgeteilt. Im Erdgeschoss... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der vom Beklagten vertretenen Ansicht liegt hier kein privilegierter Fall im Sinne des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG vor, der seine Revision zu einer ordentlichen Revision machen könnte. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinn der vorgenannten Bestimmung, welche die Zulässigkeit der Revision auch ohne die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG begründen, sind solche, in denen es um die Berechtigung de... mehr lesen...
Norm: EO §351ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841
Rechtssatz: Die Aufnahme einer bestimmten Art der Teilung in das Teilungsbegehren ist ein Teilungsvorschlag, wie er auch vom im Prozess auf Naturalteilung Beklagten erstattet werden kann. Das Gericht ist an derartige Vorschläge nur insoweit gebunden, als es eine Verhandlung und Entscheidung darüber nicht ablehnen kann. Bei einem vom Kläger auf diese Weise gemachten Teilungsvorschlag handelt es sich... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind zusammen zu 2896/4987, somit mehrheitlich Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Adresse *****. Die Beklagte ist zu 126/4987 Eigentümerin; an sämtlichen Objekten ist Wohnungseigentum begründet. Die Kläger begehrten zunächst die Zahlung von rückständigen Betriebs- und Aufzugskosten für die Jahre 1983 bis 1987 in der Höhe von S 52.482,51 sA, nach einer Ausdehnung S 68.825,83 sA. Gleichzeitig stellten sie gemäß § 22 WEG das Begehre... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1 Grundbuch*****, auf der die zweistöckige Villa "Wiesenhof" errichtet ist und zwar die Klägerin zur Hälfte, die Erstbeklagte zu einem Sechstel und die Zweitbeklagte zu einem Drittel. Das Haus umfasst drei Wohnungen, wobei die im Erdgeschoß von der Erstbeklagten und die im ersten Stock von der Zweitbeklagten bewohnt wird. Die Wohnung im zweiten Obergeschoß steht in Benützung der Klägerin und ist vermietet. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und der Beklagte sind zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 6***** Grundbuch*****, auf welcher sich das Schloss "W*****" befindet und der EZ 1***** Grundbuch *****. Der Beklagte lebt schon seit 1960 durchgehend auf dem Schloss "W*****". Er benützt fünf ehemalige Wirtschaftsräume im Parterre als Wohnung und lebt dort mit seiner Schwester. Der Erstkläger hält sich selten auf dem Schloss auf, der Zweitkläger verbringt dort Sommerurlaube bzw ... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger der Parteien (Liegenschaftsnachbarn und Landwirte) haben für den gemeinsamen Betrieb eines Wasserkraftwerkes, das sich auf der Liegenschaft des Beklagten (teilweise auch auf öffentlichem Grund) befindet, am 20. 12. 1979 einen Gesellschaftsvertrag geschlossen: Mit dem erzeugten Strom sollten die Landwirtschaften der Parteien versorgt werden. Der Rechtsvorgänger des Klägers brachte Maschinen ein. Das Elektrizitätswerk sollte modernisiert werden. Di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist gesicherte Rechtsprechung, daß dem Begehren auf Realteilung unter anderem dann nicht stattzugeben ist, wenn die Zustimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Teilung äußerst unwahrscheinlich wäre. Bereits der Sachverständige hat in seinem Gutachten ON 12/Seite 5 darauf verwiesen, daß die beiden Gebäude, zwischen welchen die Teilungsgrenze verlaufen müßte, im Ist-Zustand nicht mehr § 5 Abs 8 oö. Bautechnikgese... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch den erst im Laufe des Prozesses eintretenden Verlust der Prozeßfähigkeit einer Partei wird die auf § 64 Abs 1 Z 3 ZPO beruhende Vertretungsmacht des vor Verlust der Prozeßfähigkeit bestellten Rechtsanwalts nicht berührt. Die von diesem Anwalt gesetzten Prozeßhandlungen sind - auch ohne Mitwirkung des bestellten gesetzlichen Vertreters - wirksam (SZ 44/147; ecolex 1999,13; u.a.). Für die Zeit nach Bestellung des Sa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu der von der Revisionswerberin aufgeworfenen Frage der "Darlegungspflicht" der Klägerin im Verfahren auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch
Begründung: von Wohnungseigentum gemäß § 2 Abs 2 Z 2 WEG wurde vom erkennenden Senat in der Entscheidung 5 Ob 2059/96x (= SZ 69/111 = EWR II/2/9) bereits ausführlich Stellung bezogen. Es hat die Regel zu gelten, daß derjenige, der das Rechtsschutzziel der Wohnungseigentumsbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §823ABGB §841
Rechtssatz: Die Erbteilungsvereinbarung ist ein Vertrag über die Aufhebung der ideellen Erbengemeinschaft und steht als solcher einer späteren Erbschaftsklage nicht im Weg. Die Rechtslage ist für den Erbschaftskläger nicht anders, ob nun zwischen den Scheinerben ein Erbteilungsübereinkommen geschlossen wurde oder nicht. Der Erbschaftskläger hat unabhängig vom Vorliegen einer Erbteilungsvereinbarung den Anspruch auf Abtr... mehr lesen...
Begründung: Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Gastein vom 15.12.1994 wurde der Nachlaß nach der am 2.1.1994 verstorbenen Stefanie W***** den beklagten Parteien, die aufgrund des Gesetzes bedingte Erbserklärungen abgegeben hatten, eingeantwortet, und zwar dem Erstbeklagten und der Zweitbeklagten je zu einem Viertel, dem Drittbeklagten zur Hälfte. Weiters wurde verfügt, daß aufgrund der Ergebnisse der Verlassenschaftsabhandlung sowie aufgrund eines Erbenübereinkommens... mehr lesen...