Norm
ABGB §830 ARechtssatz
Wenn zwei keine wirtschaftliche Einheit darstellende Liegenschaftsteile in einem Grundbuchskörper zusammengefaßt sind und einer natural geteilt werden kann, ist das Begehren auf gerichtliche Feilbietung der gesamten Liegenschaft unzulässig, wenn sich aus der getrennten Behandlung auch keine Verminderung des Wertes beider Teile ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013231Dokumentnummer
JJR_19790829_OGH0002_0010OB00691_7900000_001