Norm
ABGB §841Rechtssatz
Die Vereinbarung zwischen den Miteigentümern A und B, daß im Falle der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft B dem A seinen Anteil um einen durch Schätzmänner zu ermittelnden Preis abtritt, ist gültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015805Dokumentnummer
JJR_19680123_OGH0002_0080OB00008_6800000_001