Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §509 EStG 1988 §2 ABGB § 509 heute ABGB § 509 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 §... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 1. Dezember 2020 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2019 fest. In der Begründung: wurde ausgeführt, im Rahmen des Verkaufes der Liegenschaft L in Mödling am 24. Juli 2019 habe die Revisionswerberin auf ein zu ihren Gunsten eingeräumtes Fruchtgenussrecht und auf ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gegen Zahlung von insgesamt 500.000 € verzichtet. Der Verzicht auf das Belastungs- und Veräußerungsverbot stelle einen nach § 29 Z 3 EStG 1988 steuerpflichti... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung
Norm: ABGB §472ABGB §509EO §200 Abs1
Rechtssatz: Ein im Grundbuch eingetragenes Fruchtgenussrecht ist auch gegen Dritte durchsetzbar (vgl. § 472 ABGB: gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksam). Das Fruchtgenussrecht stünde zwar einer Veräußerung (oder Belastung) der Liegenschaft nicht entgegen, es könnte dadurch aber nicht (re... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §364cABGB §509EStG 1988 §29 Z3
Rechtssatz: Eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen. Eine Leistung im Sinne der zitierten Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §364cABGB §509EStG 1988 §29 Z3
Rechtssatz: Die Aufteilung eines einheitlichen Entgelts für verschiedene Wirtschaftsgüter (insbesondere für bebaute Liegenschaften) hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist der Verkehrswert beider Wirtschaftsgüter zu ermitteln und das Entgelt im Verhältnis diese... mehr lesen...
Der Obmann der Trinkwassergenossenschaft L. ist Eigentümer des Grst. Nr. 57/1 KG H mit einer darauf befindlichen Quelle. Der Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer des angrenzenden Grst. Nr. 40/2 KG H. Auf diesem Grundstück besteht ein verbüchertes Fruchtgenussrecht zu Gunsten der Drittbeschwerdeführerin und des Viertbeschwerdeführers. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (im Folgenden: BH) vom 1. Februar 1956 wurde B., dem Rech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §509;AVG §8;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0151 E 18. Jänner 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die im § 12 Abs 2 WRG genannten Rechte sind rechtmäßig geübte Wassernutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauches (§ 8)... mehr lesen...
Mit Stiftungsurkunde vom 5. Dezember 2000 wurde die mitbeteiligte Privatstiftung (im Folgenden auch nur: Mitbeteiligte) auf unbestimmte Zeit errichtet. Zweck der Stiftung waren die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung, Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung oder aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung an die Begünstigten sowie Ausschüttungen für wohltätige und wissenschaftliche Zwecke. Die Stifterin Elfriede N brachte in die Stiftung ein Barvermögen von 1 Mio. S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht ua. Einkünfte aus einer Landwirtschaft. Anlässlich einer die Jahre 1999 bis 2001 umfassenden Außenprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 30. April 1998 landwirtschaftlichen Grund im Ausmaß von 151.842 m2 um 32,325.000 S an die Beton-GmbH veräußert habe. Die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages sei vom Vorliegen aller für die Kiesgewinnung erforderlichen behördlichen Genehmigungen abhängig gewesen. Die Bezahlu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1072;ABGB §509;BAO §24 Abs1 litd;
Rechtssatz: In Anbetracht der zeitlich praktisch unbegrenzten Nutzungsdauer eines Grundstückes vermögen die auf die Lebensdauer des Abgabepflichtigen (des Verkäufers) abgestellten Rechte (Vorkaufsrecht und landwirtschaftliches Fruchtgenussrecht) ein vom zivilrechtliche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;
Rechtssatz: Das Fruchtgenussrecht (§ 509 ABGB) gehört zu den persönlichen Dienstbarkeiten, berechtigt also bloß den unmittelbar Berechtigten und nicht seine Rechtsnachfolger. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006150123.X05 Im RIS seit 16.01.2008 ... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 28. April 2004 hat der Beschwerdeführer seinem bis dahin - laut Nutzungsvertrag vom 20. Juni 2001 - fruchtgenussberechtigten Sohn das Grundstück 3528/15, GB H, geschenkt. Laut aktuellem Grundbuchsauszug ist der Beschwerdeführer seit diesem Zeitpunkt Fruchtgenussberechtigter an diesem Grundstück. Auf der genannten Liegenschaft befinden sich u.a. vier Birnbäume. Im Zuge einer Kontrolle durch einen Vertreter der Vorarlberger Landwirtschaftskammer (LWK)... mehr lesen...
Index: L61308 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeVorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;KulturpflanzenschutzG Vlbg 1949 §2 Abs1;
Rechtssatz: § 2 Abs. 1 Vlbg KulturpflanzenschutzG 1949 legt den Kreis der Personen fest, hinsichtlich derer näher dargestellte Verpflichtungen - so auch die der Durchführung amtlich aufgetragener Beseitigungsmaßnahmen - festgelegt... mehr lesen...
Aufgrund einer auf der Basis einer Bilanz zum 30. September 1998 durchgeführten Spaltung ist die am 31. Dezember 1998 in das Firmenbuch eingetragene beschwerdeführende GmbH - nach den in der Beschwerde nicht in Streit gezogenen Feststellungen der belangten Behörde - Rechtsnachfolgerin der R-GmbH. Werner M und seine Ehefrau Sylvia M sind Gesellschafter-Geschäftsführer der R-GmbH und in der Folge Gesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH gewesen. Soweit im Fo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §481;ABGB §509; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/15/0101
2003/15/0102
2003/15/0103
2003/15/0138
2003/15/0139
Rechtssatz: Der Fruchtgenuss ist das dingliche Recht auf volle Nutzung einer fremden Sache unter Schonung der Substanz. Das Fruchtgenussrecht an Liegenschaften entsteht du... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist mit ihrer Schwester Hälfteeigentümerin der Liegenschaft und des Hauses Wien, A-Straße ONr 17. Auf dieser Liegenschaft ist ein Fruchtgenussrecht zu Gunsten ihres Vaters DDr. S einverleibt. Mit Bescheid vom 2. März 1998 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37 - Baupolizei (MA 37), den Eigentümern dieses Hauses den Auftrag, 1. das Dach niederschlagsdicht instandzusetzen, 2. über Art und Umfang des hinsichtlich der Nässeflecken an der nordö... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;ABGB §513;ABGB §514;ABGB §515;ABGB §516;BauO Wr §129 Abs2;BauRallg;
Rechtssatz: Nach § 509 ABGB ist die Fruchtnießung das Recht, ... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 1 Abs. 4 und §§ 9, 10 und 18 Telekommunikationswegegesetz (TWG) verpflichtet, als Eigentümervertreterin und Fruchtgenussberechtigte die Errichtung und den Betrieb einer durch einen Lageplan und eine technische Beschreibung näher spezifizierten Telekommunikationslinie durch die mitbeteiligte Partei auf zwei im Eigentum der Republik Österreich stehenden Grundstücken ("Querung der A3 Südos... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)91/01 Fernmeldewesen96/01 Bundesstraßengesetz96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: ABGB §287;ABGB §509;Asfinag ErmächtigungsG 1997 §2;Asfinag ErmächtigungsG 1997 §3;Asfinag ErmächtigungsG 1997 §6;BStG 1971 §1 Abs1 idF 2002/I/050;BStG 1971 §28 Abs1 idF 2002/I/050;BStMG 2002 §12;BStMG 2002 §9;TWG 1998 §1 Abs4;
Rechtssatz: Die verfahrensgegenständl... mehr lesen...
Am 12. April 1996 schloss Ing. Friedrich H. mit seinen Kindern, darunter dem Beschwerdeführer, eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Gegenstand der Schenkung waren nach Punkt I. der Vertragsurkunde 40.196/100.000 Anteile an dem Gut P., das aus näher bezeichneten Liegenschaften sowie beweglichem Betriebsvermögen besteht. Punkt III. der Vertragsurkunde lautet: III. Vorbehalt der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses 1./ Der Geschenkgeber behält sich an dem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §509;ABGB §879 Abs2 Z4;ABGB §917;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung - etwa iSd §§ 879 Abs 2 Z 4 oder 917 ABGB - hinausgeht (Hi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §472;ABGB §509;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ist Gegenstand einer Vereinbarung die Übertragung des Eigentumsrechts an näher bezeichneten Liegenschaftsanteilen unter der Auflage des Fruchtgenusses an diesen Anteilen für den Übergeber, dann liegt damit ein Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG vor. Dem steht nicht entgegen... mehr lesen...
I. Der Zweitbeschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in B, zu der das Grundstück Nr. 275/13, KG K, und (u. a.) das Haus K Nr. 35 gehören. Auf Grund des Verdachtes, dass die auf dieser Liegenschaft befindliche, wasserrechtlich bewilligte Abwasserbeseitigungsanlage undicht sei und nicht konsensgemäß betrieben werde, ordnete die Bezirkshauptmannschaft G (die Erstbehörde) eine wasserrechtliche Überprüfung an. In der Folge führte die Erstbehörde am 14. April 1999, 7. Juni 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §509;ABGB §523;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;
Rechtssatz: Gemäß § 509 ABGB ist die Fruchtnießung (der Fruchtgenuss) das Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Dem Eigentümer bleiben alle Befugnisse, deren Ausübung das Recht des Fruchtn... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 12. August 1996 beantragten die Beschwerdeführer die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des zwischen dem Erst- und Zweitbeschwerdeführer abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages vom 2. August 1996, mit welchem dem Erstbeschwerdeführer vom Zweitbeschwerdeführer ein "Fruchtgenussrecht" an einem Anteilsrecht an der Agrargemeinschaft auf die Dauer von 99 Jahren gegen ein einmaliges Entgelt in der Höhe von S 90.000,-- eingeräumt wurde. Dieser Dienstbarkeitsvertrag hat... mehr lesen...
Index: L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;GVG Stmk 1993 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Beim Verkehr von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nach § 5 Abs. 1 Z. 2 Stmk GVG 1993 unterliegt auch die Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes der Genehmigungspflicht durch die Grundverkehrsbehörde. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §509;GVG Stmk 1993 §2 Abs1;GVG Stmk 1993 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Auch die Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes, das nicht unmittelbar an der dem Antragsteller gehörenden landwirtschaftlichen Liegenschaft, sondern an dem mit dieser Liegenschaft verbundenen Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft e... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §509;AgrGG Stmk 1985 §4;FlVfGG §17 Abs2;
Rechtssatz: Die auf privatrechtlicher Basis beabsichtigte Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes an diesem Anteilsrecht (einschließlich der grundbücherlichen Einräumung einer Reallast) ist kein von den Agrarbehör... mehr lesen...