Norm: ABGB §480ABGB §481
Rechtssatz: Als Modus zur
Begründung: der Dienstbarkeit kommt grundsätzlich nur die Eintragung ins Grundbuch in Betracht. Die bloß obligatorischen Wirkungen eines nicht einverleibten Dienstbarkeitsvertrages gegenüber Rechtsnachfolgern der Vertragspartner müssen jedoch dann anerkannt werden, wenn sie von diesen übernommen worden sind (Vgl DREvBl 1940/95). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger ist auf Grund eines am 27. Oktober 1967 mit der Voreigentümerin, der Mutter der Streitteile, Rosa P, abgeschlossenen Übergabsvertrages Eigentümer der Liegenschaft EZ 1234, KG G mit dem Wohnhause F-Gasse 20. Rosa P wurde auf Grund des mit dem Voreigentümer, dem Land Steiermark, abgeschlossenen Kaufvertrages vom 21. Feber 1967 bücherliche Eigentümerin dieser Liegenschaft, die sie schon viele Jahre vorher bewohnt und benutzt hatte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläg... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz vom 1. Juni 1954 wurde den Beklagten (und Widerklägern) die wasserrechtliche Bewilligung zur Unterführung des D-Baches durch eine der Wasserversorgung ihrer Liegenschaft EZ 67 KG P dienende Quellwasserleitung erteilt und ein zwischen diesen und Matthias H am 22. Mai 1954 getroffenes Übereinkommen beurkundet. Darin räumte H den Beklagten und deren Rechtsnachfolgern das Recht ein, die auf seiner Parzelle 846 der EZ 65 der KG P entspringende Quelle fachm... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §492ABGB §1500
Rechtssatz: In Bezug auf Dienstbarkeiten hat das Grundbuch von vornherein eine geringere Aussagekraft, weil sich ihre Verbücherung nicht immer lückenlos durchführen lässt und insofern daher auch der grundbuchsrechtliche Eintragungsgrundsatz nicht uneingeschränkt gilt (Gschnitzer, Sachenrecht 152 II Z 3). Der Erwerber darf sich daher nicht allein auf den Stand des Grundbuchs verlassen, wenn er sich beim Erwerb ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §484ABGB §844
Rechtssatz: Durch die Teilung des herrschenden Grundstückes ist iS der herrschenden Lehre das Entstehen einer Mehrheit selbständiger Dienstbarkeiten anzunehmen, so dass die Regeln über die Gemeinschaft auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Eigentümern der herrschenden Grundstücke nicht angewendet werden können ( Klang in Klang 2. Auflage III 1135 C 2 a ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass eine vertragliche, nicht verbücherte Dienstbarkeit gegenüber dem Rechtsnachfolger des Bestellers ( gegenüber dem Erwerber der dienenden Liegenschaft ) wirksam ist, wenn dieser von der Dienstbarkeit Kenntnis hatte oder wenn die Dienstbarkeit offenkundig ist, gilt nur für den rechtsgeschäftlichen Erwerb des dienenden Grundstückes, nicht aber dann, wenn die dienende Liegenschaft im Erbwege ins Eigen... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481ABGB §863 EABGB §863 I
Rechtssatz: Die stillschweigend und unentgeltlich eingeräumte Dienstbarkeit, über dem dienenden Grundstück die Seilschwebebahn zu betreiben und das Grundstück aus betrieblichen Gründen betreten zu dürfen, geht auch ohne Einverleibung infolge Offenkundigkeit des Seilbahnbetriebes auf spätere Erwerber des Grundstückes über. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ZPO §228 B5
Rechtssatz: Feststellung einer Dienstbarkeit an einer Liegenschaft setzt voraus, daß diese Dienstbarkeit als ein dingliches Recht entstanden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 74/67 Entscheidungstext OGH 28.06.1967 5 Ob 74/67 1 Ob 504/84 Entscheidungstext OGH 22.02.1984 1 Ob 504/84 Auch ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt Räumung der von den Beklagten im Hause Wien, H.-Straße 417, benützten Wohnung, weil diese ohne Rechtstitel benützt wurde. Die Beklagten wendeten ein ihnen vom Voreigentümer des Hauses eingeräumtes Wohnungsrecht ein, von dem die klagende Partei bei Erwerb des Hauses Kenntnis gehabt und das sie anerkannt habe. Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt. Es führte aus, das dingliche Recht der Dienstbarkeit könne nur durch Eintragung im Grundbuch erworben... mehr lesen...
Norm: ABGB §481
Rechtssatz: Aus der Einräumung der Dienstbarkeit folgt die Verpflichtung des Servitutsbestellers zur Einwilligung in die Einverleibung. Daß eine Vereinbarung über die Verbücherung nicht geschlossen wurde, ist unerheblich. Entscheidungstexte 8 Ob 369/64 Entscheidungstext OGH 27.01.1965 8 Ob 369/64 7 Ob 74/73 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §481 ffABGB §863 DABGB §914 IIIfABGB §B
Rechtssatz: Darin, daß der Eigentümer eines Grundstückes gegen Erhaltungsarbeiten auf einem darüber führenden Weg und dessen Benützung durch den Eigentümer des Nachbargrundes keinen Widerspruch erhebt und hiebei sogar Beistand leistet, liegt ein konstitutives Anerkenntnis eines Wegerechtes. Entscheidungstexte 7 Ob 288/63 Entscheidungst... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Feststellung, daß ihm und den jeweiligen Eigentümern der Parzelle 243, Bauarea, Haus Nr. 118, der EZ. 115 KG. H. als herrschenden Gutes die Dienstbarkeit des Fahrtrechtes durch die Toreinfahrt des im Eigentum des Beklagten stehenden Hauses Nr. 57, Parzelle 244/1, Bauarea, der EZ. 54 KG. H. als dienenden Gutes zustehe, und Verurteilung des Beklagten, in die Einverleibung dieses Fahrtrechtes als Dienstbarkeit ob der EZ. 54 KG. H. als dienendem Gut zugunsten des K... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §1500
Rechtssatz: Stillschweigende Dienstbarkeitsbestellung bei Auseinanderfallen des bisher gleichen Eigentumes an zwei Liegenschaften, wobei der Erwerber der dienenden Liegenschaft die bisher faktisch bestehende Dienstbarkeit derselben kannte oder im Hinblick auf offenkundige Verhältnisse kennen musste. Entscheidungstexte 8 Ob 134/63 Entscheidungstext OGH 25.06.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §833 B3ABGB §835ABGB §1238
Rechtssatz: Auch eine vertragliche, nicht einverleibte Dienstbarkeit ist gegenüber dem Besteller wirksam. Sie kann durch einen Miteigentümer allein nicht bestellt werden, auch nicht wenn die Eigentümer Ehegatten sind. Entscheidungstexte 5 Ob 172/62 Entscheidungstext OGH 19.09.1962 5 Ob 172/62 5 Ob ... mehr lesen...
Am 8. Mai 1959 schloß sich eine Reihe von Liegenschaftseigentümern aus der Gegend von B. anläßlich einer Verhandlung vor der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt im Sinn des § 14 (2) des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes (GSLG.) vom 13. Dezember 1933, LGBl. für Kärnten Nr. 13/1934, zur Weggenossenschaft "W.-O.-Berg" zwecks Erbauung und Erhaltung eines Forstaufschließungsweges am O.- Berg zusammen. Diese Genossenschaft - sie ist die im vorliegenden Prozeß beklagte Partei - wurde au... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §479ABGB §481GSGG 1967 §1 Abs1JN §1Krnt GSLG §7 Abs1Krnt GSLG §7 Abs2Krnt GSLG §14 Abs3
Rechtssatz: Ersatzansprüche eines Genossenschafters gegen die Genossenschaft wegen schuldhaft dem Genossenschafter anlässlich der Anlegung eines Güterweges zugefügten Schäden gehören auf den Rechtsweg. Landwirtschaftliches beziehungsweise forstwirtschaftliches Bringungsrecht: Grunddienstbarkeit oder persönliches Recht? ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481AllgGAG §7 Abs1AllgGAG §9GBG §20 litb
Rechtssatz: Die Ersichtlichmachung einer Grunddienstbarkeit im A 2 - Blatt des Grundbuches (der Landtafel) über die herrschende Liegenschaft ist materiellrechtlich ohne Bedeutung (Klang 2. Auflage II S 561). Entscheidungstexte 6 Ob 42/62 Entscheidungstext OGH 07.02.1962 6 Ob 42/62 5 Ob 132/7... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte im Sinne des Klagebegehrens fest, daß ob der den Beklagten zu je einem Drittel gehörigen Parzelle Nr. 54, Wohnhaus Nr. 45 samt Hof, der Liegenschaft EZ. 75 KG. D. als dienender Liegenschaft eine Dienstbarkeit des Fahrtrechtes zugunsten der dem Kläger gehörigen Parzelle Nr. 53, Wohnhaus Nr. 46 samt Hof, der EZ. 76 KG. D. als herrschender Liegenschaft bestehe; die Beklagten seien daher zur ungeteilten Hand schuldig, in die grundbücherliche Einverleibung dieser Di... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481ABGB §863 EIABGB §914 IIIh
Rechtssatz: Stillschweigender Erwerb einer Dienstbarkeit durch Errichten einer kostspieligen Anlage zu ihrer Ausübung, wenn der Eigentümer dies duldet. Entscheidungstexte 3 Ob 276/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 3 Ob 276/61 Veröff: JBl 1963,377 5 Ob 240/70 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...
Norm: ABGB §481
Rechtssatz: Wirkungen einer offenkundigen, nicht verbücherten Dienstbarkeit ( gegenüber dem bücherlichen und außerbücherlichen Erwerber der belasteten Liegenschaft ). Entscheidungstexte 6 Ob 215/61 Entscheidungstext OGH 07.06.1961 6 Ob 215/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0015174 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481oöGVG §1ZPO §236
Rechtssatz: Der Anspruch auf Ersatz des durch Verletzung eines bedungenen Fruchtgenusses durch Holzschlägerung verursachten Schadens ist unabhängig von dem durch grundverkehrsbehördliche Genehmigung und bücherliche Einverleibung bedingten entgültigen Erwerb des Fruchtgenußrechtes. Entscheidungstexte 6 Ob 382/60 Entscheidungstext OGH 13.10.1960 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481
Rechtssatz: Dingliche Berechtigung des aus einer Grunddienstbarkeit ( einem Wegerecht ) Berechtigten trotzt der offenkundigen unrichtigen Bezeichnung eines der dienenden Grundstücke im Servitutenbestellungsvertrag und daher auch in der bücherlichen Eintragung der Servitut. Entscheidungstexte 6 Ob 48/60 Entscheidungstext OGH 16.03.1960 6 Ob 48/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §479ABGB §481GBG §12
Rechtssatz: Zulässigkeit der grundbücherlichen Eintragung des frei veräußerlichen und frei vererblichen Rechtes einer bestimmten Person, eine auf der Liegenschaft befindliche Werkstätte in der durch die Verhältnisse und durch die Bauart der Werkstätte bedingten Art und Weise mit möglichster Schonung des fremden Grundeigentums zu benützen ( unregelmäßige Servitut ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Ob der Liegenschaft EZ. 761 Grundbuch R. ist in COZ. 12 auf Grund des Vertrages vom 10. Dezember 1903 zugunsten des Melchior G. das dingliche, frei veräußerliche und frei vererbliche Recht einverleibt, eine auf dieser Liegenschaft befindliche Werkstätte in der durch die Verhältnisse und durch die Bauart der Werkstätte bedingten Art und Weise mit möglichster Schonung des fremden Gründeigentums zu benützen. Dieses im Erbweg zuletzt auf Franz G., Paula K. und Maria D. übergegangene Benüt... mehr lesen...
Das Erstgericht hat dem Antrag auf exekutive Einverleibung der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes stattgegeben, obwohl auf der zu belastenden Liegenschaft ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Übergeber Franz und Elisabeth G. einverleibt ist. Dem dagegen seitens der verpflichteten Liegenschaftseigentümer erhobenen Rekurs wurde Folge gegeben und der Beschluß des Erstgerichtes im Sinne der Abweisung des Exekutionsantrages abgeändert. Das Rekursgericht führte hiezu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C2ABGB §480ABGB §481
Rechtssatz: Ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot hindert nicht die exekutive Einverleibung einer ersessenen Servitut. Entscheidungstexte 3 Ob 111/57 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 3 Ob 111/57 Veröff: SZ 30/13 = RZ 1957,73 1 Ob 131/58 Entscheidungstext OGH 19.03.1958 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §481
Rechtssatz: Verbindlichkeit einer Servituteneinräumung durch einen Liegenschaftseigentümer, de die Liegenschaft schon veräußerte, diese Veräußerung jedoch grundbücherlich noch nicht eingetragen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 463/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 3 Ob 463/56 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §478ABGB §481
Rechtssatz: Die bloß obligatorische Vereinbarung der Einräumung eines zeitlich beschränkten Rechtes gegen Entgelt vermag einen Titel zur
Begründung: des dinglichen Rechtes der Dienstbarkeit nicht herzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 584/55 Entscheidungstext OGH 04.01.1956 3 Ob 584/55 3 Ob 568/89 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §443ABGB §481ABGB §530
Rechtssatz: Für die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Reallasten ist die Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich. Jeder, der ( auch ohne Kenntnis von der Existenz der Reallast ) ein mit einer solchen Reallast belastetes Grundstück ( sei es auch im Wege Zwangsversteigerung ) erwirbt, haftet für die Erfüllung der aus der Reallast fließenden Verbindlichkeiten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die prot. Firma Handels- und Gartenbaugesellschaft Robert J***** suchte im Dezember 1928 um die Abteilung der ihr gehörigen Grundstücke des Wurzenhofes an. Der Gemeinderat der Gemeinde ***** genehmigte am 29. 9. 1929 das Parzellierungsansuchen unter der Bedingung, dass die Bauführung planmäßig erfolge und der Gemeinde hieraus keine Kosten erwachsen. Über den Zeitpunkt der Übergabe von Grund und Boden in das öffentliche Gut wurde nichts bestimmt. Der Gemeinderat ... mehr lesen...