Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1035 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/1, der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 3158 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/2. Nach den Klagsbehauptungen wurde anläßlich eines Grundstücktausches vom Voreigentümer des Grundstückes 2.877/2 entlang dessen westlicher Grenze auf einem 3 m breiten Grundstreifen zugunsten des Grundstückes 2.788/1 die Dienstbarkeit des unbeschränkten und unentgel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Bregenz vom 20. Oktober 1950, A 141/50, wurde der Hälfteanteil der Katharina V***, der Mutter des Beklagten, am Grundstück 2787/1 der EZ 82 KG Sulzberg den zehn Kindern der Verstorbenen zu gleichen Teilen eingeantwortet. August V***, der Vater des Beklagten, übergab mit Vertrag vom 1. Juli 1964 seinen Hälfteanteil an der EZ 82 KG Sulzberg, zu der u.a. das Grundstück 2787/1 gehörte, dem Beklagten. Dieser Vertrag wu... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Mitglieder der Bringungsgemeinschaft "J***-Q***". Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt vom 14.Februar 1986, Zl. 239/1/86, 54/1/86, wurden ua die klagenden Parteien gemäß § 14 des Güter- und Seilwegegesetzes, LGBl. Nr.46/1969 über Antrag der Bringungsgemeinschaft "J***-Q***" vom 27.7.1981 als Mitglieder in die Bringungsgemeinschaft "W***-S***" einbezogen. Sie wurden entsprechend ihren Anteilen zur Zahlung eines aliquoten Betrages f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes 337/3 (EZ 856 KG H***). In diesem Grundstück ist die Soleleitung der klagenden Partei verlegt. Auf dem Grundstück hat die beklagte Partei ein Altenheim errichtet, das sie vor einigen Jahren durch Zu- und Umbauten erweiterte. Im Zuge dieser Erweiterung erwies es sich als notwendig, die im Boden eingebaute Soleleitung zu verlegen. Über die Tragung der mit den Verlegungsarbeiten verbundenen Kosten konnten sich d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Peter W*** jun. war Eigentümer der Liegenschaften EZ 148 KG Spittal/Drau mit dem Wohn- und Geschäftshaus Villacherstraße Nr. 6 und der Liegenschaft EZ 1117 derselben Katastralgemeinde mit dem Wohn- und Geschäftshaus Villacherstraße Nr. 4. Die beiden Häuser grenzen aneinander. Das Haus Villacherstraße Nr. 4 verfügt über eine Zentralheizungsanlage, durch die auch Teile des Hauses Villacherstraße Nr. 6 beheizt wurden. Beide Liegenschaften wurden zwangsweise verst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 13., Schließmanngasse 12. Sie begehrt die Räumung der im ersten Stock gelegenen Wohnung mit der
Begründung: , die Beklagte benütze diese Wohnung titellos. Die Beklagte wendete ein, sie habe ein Wohnrecht an der Wohnung, außerdem habe sie durch Zahlungen und Arbeiten für das Haus einen angemessenen Mietzins bezahlt. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte folgenden wesentlichen Sachverhalt fest: Die Schwiegerelte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erhob das Begehren, 1.) festzustellen, daß zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstückes Nr. 160 der EZ 584 KG Ferndorf, Gerichtsbezirk Villach, die Dienstbarkeit des Wegerechtes an der Liegenschaft EZ 19 KG Ferndorf als dem dienenden Gut derart bestehe, daß die jeweiligen Dienstbarkeitsberechtigten berechtigt seien, über den bereits in natura zwischen dem herrschenden Grundstück und dem zur dienenden Liegenschaft gehör... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 2425/61 KG Hötting mit dem darauf errichteten Wohnhaus Lohbachufer 17 und der Beklagte Eigentümer des Grundstückes 2425/41 KG Hötting mit dem darauf errichteten Haus Lohbachufer Nr.15. Mit der am 21.5.1984 eingebrachten Klage begehrte der Kläger den Ausspruch, eine Dienstbarkeit des Fahrrechtes über den Fußweg der Grundparzelle 2425/61 KG Hötting als dienendes Grundstück zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundparzelle ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §1500
Rechtssatz: Bei einem durch seine charakteristische terrassenförmige Anlage gekennzeichneten land- und forstwirtschaftlichen Bringungsweg, der nicht nur im Bereich der Einmündung in das öffentliche Wegnetz, sondern auch in seinem weiteren Verlauf als solcher wahrgenommen werden kann, kann sich der Erwerber des Grundstückes auf das Nichtbestehen einer so in die Augen fallenden Dienstbarkeit nicht verlassen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 109 KG Gutau, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 427 Wald gehört; der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 249 derselben Katastralgemeinde, zu deren Gutsbestand auch das Gründstück 437 Garten gehört. Die Kläger begehrten 1. die Feststellung, daß ihnen und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum der EZ 109 KG Gutau zur Bewirtschaftung des Grundstücks 427 Wald die Dienstbarkeit des Ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481ABGB §1500EO §150
Rechtssatz: Der Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren hat nicht verbücherte und auch in den Versteigerungsbedingungen nicht erwähnte offenkundige Servituten wenn überhaupt, so jedenfalls nur nach Maßgabe ihres durch den Begründungsakt (vollendete Ersitzung; Schaffung der Offenkundigkeit; nicht hingegen durch Vertrag) geschaffenen Ranges ohne oder in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren die Verurteilung des Beklagten zur Einwilligung in die Einverleibung des immerwährenden unentgeltlichen Geh- und Fahrtrechtes auf den Grundstücken 2868/1 und 2857/2 (EZ 106 I KG Kitzbühel-Land) in einer Breite von etwa 5 m zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Grundstücke 2868/7 (EZ 1572 II KG Kitzbühel-Land) und 2868/9 (EZ 1574 II KG Kitzbühel-Land). Der Erstkläger habe das Grundstück 2868/9 mit Kaufvertrag vom 24.6. und 13.8.1975 von Fran... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1928 wurde von der D E in dem zwischen den Grundstücken 1713/1 und 1713/2 der EZ 3660 Katastralgemeinde Klosterneuburg einerseits und den Grundstücken 1711/1 der EZ 3971 Katastralgemeinde Klosterneuburg und 1712/1 der EZ 3215 Katastralgemeinde Klosterneuburg andererseits gelegenen, im Eigentum der D E gestanden Grundstück 3220 der EZ 4859 Katastralgemeinde Klosterneuburg, das als öffentlicher Weg gewidmet war, eine Wasserleitung verlegt. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtssache war bereits Gegenstand der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 24.1.1983, 1 Ob 36/82, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Das Erstgericht sprach im zweiten Rechtsgang aus, daß die mit dem Kaufvertrag vom 14.5.1980 bei der Liegenschaft EZ 32 KG Neu-Steuerberg in B 5 ersichtlich gemachten Fischereirechte nicht auf den Beklagten übergegangen sind. Das weitere Begehren auf F... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 2300 KG A, die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2324 KG A; die beiden Liegenschaften grenzen aneinander. Georg G und Anna M, die Voreigentümer beider Liegenschaften, haben die Liegenschaft EZ 2324 KG A mit Kaufvertrag vom 5. 10. 1978 dem Ehegatten der Beklagten, Edward S, und die Liegenschaft EZ 2300 KG A mit Kaufvertrag vom 11. 10. 1979 den Klägern verkauft. Im Punkt I des Kaufvertrages vom 5. 10. 1978 hatten die Verkäufer E... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481ABGB §526ABGB §1500
Rechtssatz: Bei Übereignung einer zweier Liegenschaften desselben Eigentümers, von welchen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht auch ohne Verbücherung eine Dienstbarkeit. Auf diese Weise kann die Servitut nicht nur für den Erwerber, sondern auch für den Veräußerer eines Grundstückes begründet werden. Dabei wird angenommen, dass der durch den Übertragungsakt tatsächlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481
Rechtssatz: Auch eine Offenkundigkeit der Rechtsausübung vermag den zur
Begründung: dinglicher Rechte an Liegenschaften erforderlichen grundbücherlichen Akt nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 6 Ob 685/82 Entscheidungstext OGH 14.07.1983 6 Ob 685/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Robert L war Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 172 und 464 KG G. Die Liegenschaft EZ 172 besteht aus den Grundstücken 226/7 Wiese und 227/5 Garten, die Liegenschaft EZ 464 aus den Grundstücken 226/3 Weide und 226/8 Wald. Auf dem Grundstück 226/3 Weide steht das Wohnhaus R 7. Die Zufahrt zu diesem Wohnhaus führt über die Grundstücke 227/5 und 226/7 jeweils an deren Rand. Über das Vermögen des Robert L wurde der Konkurs eröffnet. Beide Liegenschaften wurden im Verfahren 9 E 60/79 d... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §1500EO §150
Rechtssatz: Nicht verbücherte, aber offenkundige Servituten sind vom Ersteher bei einer Zwangsversteigerung nur dann zu übernehmen, wenn sie bereits ersessen sind (wobei wegen des Erfordernisses des besseren Ranges in der Regel eine bereits längere Zeit zurückliegende Vollendung der Ersitzung notwendig sein wird. Entscheidungstexte 7 Ob 523/83 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB 383ABGB §481Krnt FischereiG §2
Rechtssatz: Das Fischereirecht in fremden Gewässern in Kärnten kann als Grunddienstbarkeit nur durch Einverleibung und, wenn es an einem in das Grundbuch nicht aufgenommen öffentlichen Gut besteht, nur durch Urkundenhinterlegung erworben werden; die Ersichtlichmachung beim herrschenden Gut vermittelt noch keine Rechte. Entscheidungstexte 1 Ob 36/82 ... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 19. 5. 1953 übergaben Siegfried und Margarethe P die ihnen gehörigen Liegenschaften EZ 14 und EZ 15 KG A mit allem rechtlichen und natürlichen Zubehör, jedoch mit Ausnahme der damit verbundenen Fischereirechte, bestehend in der ideellen Hälfte des Fischereirechts am Gurkfluß und einigen Bächen an Maria P. Die vorgenannten Fischereirechte waren nach dem Inhalte des Notariatsaktes von der EZ 14 KG A abzuschreiben und in der EZ 32 KG N ersichtlich zu machen. Die Vert... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §497
Rechtssatz: Rechtsprechung und Lehre anerkennen die Gültigkeit von Vereinbarungen, mit denen Berechtigungen, die ihrem Inhalt nach sonst den Gegenstand von Dienstbarkeitsbestellungsverträgen an Liegenschaften bilden, denen im Bereich des Eintragungsgrundsatzes nach § 481 Abs 1 ABGB dingliche Wirkung erst durch die Eintragung in den öffentlichen Büchern zukommt, mit bloß obligatorischer Wirkung eingeräumt werden. ... mehr lesen...
Der Kläger erwarb im Jahr 1927 käuflich die Liegenschaft EZ 67 KG F, zu deren Gutsbestand das Grundstück 43 (Haus Hauptstraße 50, früher Haus F 47) gehört. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 66 KG F mit den Grundstücken 42/1 Baufläche (Haus Hauptstraße 52), 42/2 Baufläche und 24 Garten. Der Beklagte erwarb diese Liegenschaft im Jahre 1972 von Horst und Ingeborg R, die sie mit Vertrag vom 9. 9. 1968 von der Marktgemeinde F gekauft hatten. Nach Punkt VI dieses Kaufvertrages... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §485
Rechtssatz: Der Erwerb eines von einem dinglichen Recht abgeleiteten dinglichen Rechtes setzt, soweit er überhaupt zulässig ist, voraus, daß jenes Recht bereits existent ist; das bedeutet aber im Bereich des Eintragungsgrundsatzes seine Einverleibung im Lastenblatt der dienenden Liegenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 55/81 Entscheidungstext OGH 17.02.1982 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §1498ABGB §1500
Rechtssatz: Auch in Tirol kann die Einverleibung von als Felddienstbarkeiten sich darstellenden, auf Ersitzung gegründeten Wege- und Wasserleitungsservituten im Grundbuch jedenfalls dann begehrt werden, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstückes zu Unrecht deren Bestehen oder ihre Offenkundigkeit bestreitet. Entscheidungstexte 1 Ob 689/80 Entsche... mehr lesen...
Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 47 1 KG K, geschlossener Hof V, die beklagte Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1288 II KG K, zu deren Gutsbestand u. a. das Grundstück 207, Wohn- und Wirtschaftsgebäude K II/81 gehört. Mit rechtskräftigem Teilanerkenntnisurteil des Erstgerichtes vom 6. Feber 1980, C 237/77-16, wurde festgestellt, dem Kläger und allen künftigen Eigentümern der Liegenschaft EZ 47 I KG K als dem herrschenden Gute stehe die Dienstbarkeit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §480ABGB §481
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass der Zustand den der bisherige gemeinsame Eigentümer dadurch schafft, dass er ein Grundstück dazu bestimmt, dem anderen zu dienen, im Zweifel als fortbestehend anzusehen ist, kann nur für Anlagen gelten, aus denen sich für den Erwerber ganz offenkundig ergibt, dass sie auch weiterhin bestehen bleiben sollen, weil sie für die Benützung des "herrschenden" Grundstückes notwendig sind... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §484ABGB §844
Rechtssatz: Bei der Teilung des herrschenden Gutes darf die Last des dienenden nicht erweitert oder beschwerlicher gemacht werden, wenn die Parteien bei Bestellung der Dienstbarkeit an eine solche Erweiterung nicht denken konnten. Nur unbedeutende Veränderungen des Ausmasses der Servitut müssen in Kauf genommen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 642/76 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §418 Satz2ABGB §481
Rechtssatz: Ähnlich wie eine Dienstbarkeit dadurch entstehen kann, daß der Eigentümer zweier Grundstücke das offenkundig dem anderes dienende Grundstück an einen anderen Eigentümer überträgt, kann der Eigentümerwechsel auch bei einem ursprünglich demselben Eigentümer gehörenden Grundstück einen Eigentumsveränderung iS § 418 Satz 3 ABGB zur Folge haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
In der gegenständlichen Exekutionssache wegen Zwangsversteigerung der vom Verpflichteten mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 23. Juni 1973 für eine Darlehensforderung von 500 000 S samt Anhang verpfändeten Liegenschaft EZ 214 KG A stellte sich bei der Durchführung der Schätzung heraus, daß der vom Verpflichteten auf dieser Liegenschaft errichtete Hotelrohbau zu einem relativ geringen Teil (73 m2 bei 665 m2 verbauter Fläche) auf der gleichfalls dem Verpflichteten gehörenden Grundparze... mehr lesen...