Norm: EO §150ABGB §97ABGB §481ABGB §879 Abs1 BIIa1
Rechtssatz: Im Fall dolosen und daher sittenwidrigen Zusammenwirkens zwischen dem Verpflichteten und dem Ersteher einer Wohnung in einer Versteigerung mit dem Ziel, den nur obligatorisch Berechtigten um seine Rechte - hier die Beklagte, um das ihr im Scheidungsvergleich vom Verpflichteten eingeräumte Wohnrecht - zu bringen, kann dieser seinen obligatorischen Wohnanspruch auch noch gegen den die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führt als betreibende Partei zur Hereinbringung der Forderung von S 706.744,50 sA Exekution auf den Hälfteanteil der im Exekutionsverfahren verpflichteten Partei an einem Fischereirecht, das sich auf zwei zum Wörthersee gehörende Grundstücke erstreckt. Der Kläger erhob gegen die Exekution mit der
Begründung: Widerspruch, daß er auf Grund des Kaufvertrages vom 16.10.1989 zur Hälfte Eigentümer des Fischereirechtes sei. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** H*****, vertreten durch Dr.Werner Hagen, Rechtsanwalt in Bregenz, wider die beklagten Parteien 1. M***** S*****, und 2. K***** S*****, beide vertreten durch Dr.Herbert Pochieser, Rechtsanwal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ruth F*****, vertreten durch Dr. Michael Kaufmann, Rechtsanwalt in Dornbirn, wider die beklagte Partei Margarethe R*****, vertreten durch Dr. Franz Bernhard, Rechtsanwalt in Bregenz, wegen Feststell... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §481ABGB §1500
Rechtssatz: Wer einen gültigen Titel besitzt, ist bei offenkundigen Dienstbarkeiten, bei denen das Eintragungsprinzip nach herrschender Ansicht durchbrochen wird, trotz Nichtverbücherung geschützt. Entscheidungstexte 8 Ob 622/91 Entscheidungstext OGH 09.04.1992 8 Ob 622/91 7 Ob 603/94 Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1989 Alleineigentümer einer Liegenschaft in Kärnten. Diese liegt zwischen dem Fluß und dem ehemaligen Mühlgang und besteht aus dem Gartengrundstück 698/3 und der Bauparzelle 25/2, auf der sich das Haus Nr 3, eine ehemalige Mühle, befindet. Zwischen diesem Haus Nr 3 und dem auf der Bauparzelle 75 errichteten Haus Nr 5, einem ehemaligen Sägehaus, liegt zu beiden Seiten an diese Häuser angebaut, ein der Erstbeklagten gehöriges Superädifikat, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist grundbücherliche Eigentümerin des öffentlichen Weges Grundstück 1218/1 KG K*****. Der Weg - ehemals eine 3 m breite Verbindungsstraße von K***** nach F***** - führt quer durch die Grundstücke des Beklagten. Vor zwei Jahren ackerte der Beklagte den Weg um. Die klagende Partei begehrt die Feststellung, sie sei Eigentümerin des Weges. Der Beklagte sei schuldig, "die Beeinträchtigung des Eigentumsrechtes durch Wiederherstellung des vorigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften *****, die sie mit Kaufvertrag ***** von der R*****kasse T***** erworben hat. Auf der EZ 1***** befindet sich das Hotel *****. Die EZ 2***** besteht unter anderem aus den Grundstücken 8***** und 4*****. Auf dem Grundstück 8***** befindet sich die Talstation des "H*****liftes", auf dem Grundstück 4***** befinden sich die Talstation des "W*****liftes", eine daran angebaute Toilettenanlage und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1926 geborene Beklagte, ein Bruder des 1935 geborenen Klägers, übernahm 1969 von den gemeinsamen Eltern Matthias G*** sen und Maria G*** das sogenannte "Klaubergut" EZ 94 KG St. Ruprecht, eine bergbäuerliche Landwirtschaft in St. Ruprecht ob Murau mit dem Bauernhaus Allgau Nr. 43 (im folgenden Haus 43). Der Kläger ist seit 1969 Eigentümer der in unmittelbarer Nachbarschaft südlich davon gelegenen Liegenschaft EZ 232 KG St. Ruprecht und wohnt mit seiner Fam... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Miteigentümer der Liegenschaft EZ 12 KG Rainfeld, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 262/2 und 296/16 gehörten, verkauften einem Rechtsvorgänger der Rechtsmittelwerberin am 19.Jänner 1966 das Grundst+ük 262/1 und haben damals für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum der Grundstücke 262/2 und 296/16 die Dienstbarkeit des Gehens und des Fahrens mit landesüblichen Fahrzeugen auf einem acht Meter breiten Streifen an der westlichen Grenze de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 385 KG Walchen mit einem Gartengrundstück und dem Ferienhaus (Blockhütte) Walchen 178. Sie hat die Liegenschaft mit Schenkungsvertrag vom 23. Mai 1986 von ihrem Sohn Willibald B*** erworben, dem sie das Belastungs- und Veräußerungsverbot einräumte. Dieser Sohn war mit der Klägerin vom dem 1. Oktober 1971 bis 18. März 1975 verheiratet. Beide Ehegatten waren deutsche Staatsbürger; der Mann erwarb 1978 die österre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zufolge Kaufvertrages vom 3. Oktober 1986 Eigentümer der Liegenschaft EZ 679 KG Werndorf, Gerichtsbezirk Graz, zu deren Gutsbestand ua die Weggrundstücke 44/2, 93/2 und 93/3 gehören. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft war im Zeitpunkt des Kaufvertrages und ist einverleibt die Grunddienstbarkeit des Geh- und Fahrweges mit Fahrzeugen aller Art gemäß Pkt 3 Abs 4 des Kaufvertrages vom 5. August 1965 über die Grundstücke 44/2, 93/2 und 93/3 für EZ 48... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes Nr. 140 der EZ 45 KG Podgoria. Die Beklagte ist grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes Nr. 141 der EZ 44 KG Podgoria. Die Klägerin begehrte die Feststellung, daß ihr und allen künftigen Eigentümern des Grundstückes Nr. 140 KG Podgoria als des herrschenden Gutes die Dienstbarkeit des Fahr- und Gehrechtes gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Grundstückes Nr. 141 KG Podgoria als des dienenden Gutes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 43 KG Möllbrücke II des Gerichtsbezirkes Spittal an der Drau. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehört auch das Grundstück 2060/2. Die Beklagte ließ seit Jahren dieses Grundstück durch von ihren Mitgliedern aufgetriebenes Vieh beweiden. Im vorliegenden Rechtsstreit - die Klage wurde am 7.September 1983 eingebracht - stellte die Klägerin das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, sofort jegliche Beweidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstückes 323/13 der EZ 854 KG Ort-Gmunden, an dessen Rand ein Weg verläuft, der auch zum Grundstück 244 der EZ 719 KG Ort-Gmunden führt. Eigentümerin des letztgenannten Grundstückes ist die Beklagte. Der erwähnte Weg ist die einzige Zufahrtsmöglichkeit von der öffentlichen Straße zum rückwärtigen Grundstück (Nr. 244). Die beiden Grundstücke standen seinerzeit im Eigentum der T*** B***-S*** UND W*** AG. Der Vater der Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §481
Rechtssatz: Liegt eine Vereinbarung mit dem typischen Inhalt eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrages vor, besteht auch ohne besondere Vereinbarung die Verpflichtung des Belasteten, in die grundbücherliche Einverleibung einzuwilligen. Entscheidungstexte 7 Ob 605/89 Entscheidungstext OGH 20.07.1989 7 Ob 605/89 Veröff: RZ 1992/82 S 242 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §481
Rechtssatz: Die Einräumung eines bloß obligatorischen Rechtes gibt keinen Anspruch auf Verbücherung (so schon SZ 44/41). Entscheidungstexte 7 Ob 605/89 Entscheidungstext OGH 20.07.1989 7 Ob 605/89 RZ 1992/82 S 242 4 Ob 190/97p Entscheidungstext OGH 26.06.1997 4 Ob 190/97p Vgl auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 155 KG Wachsenberg mit dem Grundstück 1243/4. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 107, zu der unter anderem das an das Grundstück der Kläger angrenzende Grundstück 1243/1 gehört. Die Streitteile haben ihre Grundstücke von Friederike und Andreas G*** gekauft. Die Kläger behaupten, die Voreigentümer hätten ihnen anläßlich ihres Bauansuchens das Fahrrecht über das Grundstück 1243/1 eingeräumt. Sie begehre... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Klägers, Josef und Anna R***, waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 30 KG Kuffern, zu deren Gutsbestand auch die Grundstücke Nr.45 Garten und Nr.107 Acker gehörten. Mit Übergabsvertrag vom 6.Juni 1962 haben sie die Liegenschaft dem Kläger auf den Todesfall übertragen und ihm das sofortige unentgeltliche Benützungsrecht an einem Teil des Grundstückes 45 eingeräumt. Das Grundstück 107 haben sie von der Übergabe ausgenommen und sich diesbezüglich das freie E... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §844GBG §136
Rechtssatz: Einer Berichtigung des Grundbuchs steht nicht entgegen, daß die derzeitigen Eigentümer des dienenden Grundstückes dieses erst nach der Teilung des herrschenden Gutes erworben haben, als im Lastenblatt des dienenden Gutes ein Hinweis darauf noch nicht enthalten war. Sie hätten bei entsprechender Einsichtnahme in das Grundbuch ( Hauptbuch, Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, Urkundensammlung ) die... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 9. April 1903 verkauften Leopold und Katharina W*** die ihnen gehörige, im Grundbuch der KG Waldegg "über das Haus Nr. 21 der Unionstraße in Linz/: Nr. 2 der Bahrgasse:/ unter EZ 129 vorgetragene Ackerparzelle Nr. 422/30" an Johann und Adele R***. Unter einem wurde diese Parzelle aus der EZ 129 KG Waldegg abgeschrieben und hiefür die EZ 228 KG Waldegg (daraufhin im Eigentum von Johann und Adele R***) eröffnet. Gemäß Punkt V Z 1 bis 3 dieses Kaufvert... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 121 KG Reding, zu deren Gutsbestand u.a. das Grundstück 29/23 gehört; auf diesem Grundstück befindet sich eine Wehranlage. Östlich dieses Grundstückes liegt das im Eigentum der Beklagten stehende Grundstück 29/19 (EZ 233 KG Reding). Die Eppensteinerstraße verläuft in Wolfsberg-Priel in Richtung Stadtmitte annähernd von Süden nach Norden. Das Grundstück 29/19 schließt im Westen an diese Straße an. Es stellt in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als der Kläger die Errichtung einer hydroelektrischen Kleinkraftanlage plante, dessen Turbinenhaus auf seinem Eigengrund stehen und dessen Wasserzufluß von einer Bachfassung über eine mehrere 100 m lange, teilweise über fremden Grund zu verlegende Druckrohrleitung erfolgen sollte, trat er unter anderem auch mit der Beklagten als Eigentümerin zweier von der vorgesehenen Rohrleitung zu querenden Grundstücke in Verbindung. Die - am 9. Dezember 1959 geborene - Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes 134/2 = Seehof-Allee der EZ 152 KG Seeboden. Der Beklagte ist seit 1952 grundbücherlicher Eigentümer der Grundstücke 164/10 (eingeschlossen die Baufläche 268 mit dem Haus Kochstraße 11) und 164/11 sowie seit 1979 auch des Grundstückes 164/7, je EZ 314 KG Seeboden. Diese Grundstücke des Beklagten sind vom öffentlichen Straßennetz von Norden her über die Seehof-Allee zu erreichen und grenzen ostseitig ... mehr lesen...