Norm: ASFINAG-ErmächtigungsG §3ABGB §481
Rechtssatz: Die
Begründung: des Fruchtgenussrechts der ASFINAG bedurfte nach § 3 ASFINAG-ErmächtigungsG eines noch abzuschließenden Titelgeschäfts, nicht aber des sonst erforderlichen Modus der Einverleibung im Grundbuch. Insoweit liegt beim Fruchtgenussrecht der ASFINAG eine vom Regelfall abweichende, gesetzlich angeordnete Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes vor. Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** H*****, Bezirksgericht S*****, mit dem Grundstück Nr *****/59. Nördlich grenzen an dieses Grundstück, von Westen (S*****straße) beginnend, die Grundstücke Nr *****/25 und Nr *****/39, jeweils inneliegend in der EZ *****, Grundbuch ***** H*****, Bezirksgericht S*****. Eigentümerin dieser Liegenschaft ist die Beklagte. Auf dem Grundstück Nr *****/25 befindet sich eine befestigte Zufahrt, die auch in d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich das Haus E***** 1 samt Garten befindet. Die Beklagten sind Miteigentümer der benachbarten Liegenschaft, auf der sich das Haus E***** 1a befindet. Bis 1968 gehörte das Grundstück der Beklagten zum Gutsbestand des Grundstücks der Klägerin. In diesem Jahr wurde eine bücherliche Teilung vorgenommen. Die beiden Häuser grenzen aneinander, wobei das Haus der Beklagten gegenüber dem Haus der Klägerin zurückver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Aktiengesellschaft ist Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH, die wiederum Gesamtrechtsnachfolgerin einer anderen GmbH war. Muttergesellschaft ist eine Bank AG. Die Vorgängergesellschaft der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei erwarb zwei Liegenschaften mit den Adressen J***** 41 und 43 im Zuge der kridamäßigen Verwertung durch einen Masseverwalter. In der Folge verkaufte die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei diese Liegenschaften an die beide... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** („V*****“) und EZ ***** je des Grundbuchs P*****. Zum Gutsbestand der EZ ***** zählt unter anderen das Grundstück Nr 675/3. Der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** („H*****“) des Grundbuchs P*****, zu deren Gutsbestand unter anderen die Grundstücke Nr 680, 681, 682/1, 685 und 697 gehören. Am 26. 10. 1967 hatten die Rechtsvorgänger der Streitteile im Eigentum an den... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers Dr. G***** T*****, Rechtsanwalt, *****, als Insolvenzverwalter im Konkurs über das Vermögen des E***** S*****, gegen die Antragsgegner 1. T***** A*****, 2. V***** A*****, beide... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in Oberösterreich (EZ 50). Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft EZ 407. Der Erstkläger kaufte die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 18. 12. 2003. Mit Schenkungsvertrag vom 3. 8. 2005 übertrug er die Hälfte des Objekts an die Zweitklägerin. Unter dem Grundstück der Kläger verläuft ein Kanal, über den die Abwässer des Wohnhauses der Beklagten geführt werden. Eine Dienst... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Rechtliche Beurteilung Nach der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofs entsteht auch ohne Verbücherung eine Dienstbarkeit bei Übereignung einer zweier Liegenschaften desselben Eigentümers, von welchen eine offenkundig der anderen dient u... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 410, die Revisionsrekurswerberin Eigentümerin der EZ 166, beide Grundbuch *****. Ob der Liegenschaft EZ 166 ist zu C-LNr 1a zu TZ 1094/53 die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Reitens für EZ 18 einverleibt. Die EZ 18 stand vormals im Eigentum der S*****AG. Mit Kaufvertrag vom 27. 11. 1952, verbüchert unter TZ 1094/53, verkaufte die S*****AG den Käufern Johann und Theresia K***** aus der EZ 18 eine ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft, zu der ua das Grundstück 2991/3 gehört. Die Beklagten sind Miteigentümer einer benachbarten Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet ist. Zu dieser Liegenschaft gehört das Grundstück 821/2. Soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, gab das Berufungsgericht der Berufung des Klägers gegen das insoweit klageabweisende Ersturteil Folge und verpflichtete die Beklagten, alle baulichen Einric... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Unterlassungsbegehren der Kläger mit der
Begründung: ab, das jahrzehntelange Hinnehmen der Weitergabe (Gestattung) der Mitbenutzung der Forststraße an die „talinneren Almbesitzer“ (und an Jagdberechtigte) durch die Österreichischen Bundesforste (ÖBF) sei nach der Verkehrssitte und nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen eindeutig als konkludente Zustimmung durch die Kläger und deren Rechtsvorgänger zur Gestattung der We... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 320 Grundbuch ***** bestehend aus dem Grundstück Nr 1186/3. Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer der benachbarten Liegenschaft EZ 46 Grundbuch ***** bestehend aus den Grundstücken Nr 1186/1 und 1186/7, wobei das Grundstück Nr 1186/7 im Zuge des Verfahrens veräußert wurde. Im Verfahren 1 Cg 106/03k des Landesgerichts Salzburg wurden die Beklagten schuldig erkannt, es zu unterlassen, jene Teile der Grundstüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Eigentümer einer aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft, bei der im Gutbestandsblatt des Grundbuchs für einen Teil eines Grundstücks die Nutzungsart „Sonstige (Friedhof)" ausgewiesen ist. Die Beklagten erwarben die Liegenschaft im Rahmen einer Zwangsversteigerung bzw danach vom Ersteher. Die Verbücherung des Eigentumserwerbs durch Zuschlag bei der Versteigerung erfolgte aufgrund eines Beschlusses vom 23. 4. 1998. Die Kläger begeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 117/704 Anteilen, damit untrennbar verbunden das Wohnungseigentum an W 2, Miteigentümer der Liegenschaft EZ 56 GB *****. Die Beklagte ist zu 136/352 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an W 1 verbunden ist. Martin B***** ist zu 99/352 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, damit untrennbar verbunden das Wohnungseigentum an W 3. Ursprünglich waren drei Brüder Miteigentümer der bezeichneten Liegenschaft, n... mehr lesen...
Begründung: Den Anlass für die gegenständlichen Rechtsmittelverfahren bildet der Beschluss des Erstgerichts vom 17. Juli 2007, der gefasst wurde, weil mit Amtsbericht vom 10. Juli 2007 Folgendes festgestellt wurde: Bei der mit dem Beschluss des Erstgerichts vom 20. April 2004, TZ 569/04, von der EZ 482 Grundbuch ***** bewilligten Abschreibung des Grundstückes 508/1 (unter Mitübertragung der Eintragungen in A2-LNR 16a Grunddienstbarkeit Leitungsrecht über Grundstück 508/14 für Grun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der verbundenen Rechtssachen der klagenden Parteien 1.) Rupert L***** und Romana L*****, sowie 2.) Johann W*****, alle vertreten durch Dr. Michael Tischler, Rechtsanwalt in Tamsweg, gegen die beklagten Parteien 1.) Franz W*****, und 2.) Johanna W***... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Nunmehr ist ob dieser Liegenschaft aufgrund des Übergabsvertrags vom 11. Dezember 2006 das Eigentumsrecht des Ing. Klaus H***** im Rang 2435/2006 einverleibt. Zum Gutsbestand der Liegenschaft gehören die GST-NR 929/2, 944, 946 und 947. Die Revisionsrekurswerber Gertrude S***** und Joachim S***** sind jeweils Hälfteeigentümer der EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stellte ein Wiederherstellungs- und Unterlassungsbegehren, weil die Beklagten die Entfernung einer Hecke und eines Metallzauns veranlasst hatten, welche sich vor der Terasse ihrer Wohnung auf der Liegenschaft der Klägerin befunden hatten. Das Erstgericht wies die Klagebegehren mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass den Beklagten die nicht verbücherte Dienstbarkeit der Gartenbenützung an jenem Liegenschaftsteil zustehe, auf dem sich Hecke und Zaun befunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****, bestehend aus dem Grundstück ***** Baufläche im Ausmaß von 465 m2 mit dem Büro- und Geschäftshaus Postgasse *****. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück ***** Baufläche (Gebäude) im Ausmaß von 75 m2. Auf dem Grundstück des Beklagten befindet sich unmittelbar angrenzend an das Grundstück der Kläger ein eingeschossiges Gebäude, in dem der Beklagte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Gottfried G*****, 2. Maria Magdalena G*****, beide vertreten durch Dr. Wolfgang Berger, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. ... mehr lesen...
Begründung: Der Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Parteien war seit 1980 Eigentümer einer Liegenschaft, zu welcher unter anderem auch die Grundstücke ***** und ***** GB ***** gehörten. Mit Kaufvertrag vom 23. 6. 1999 erwarb zunächst der Erstbeklagte die nunmehr in der EZ ***** GB ***** eingetragenen Grundstücke Nr 1***** und 1*****/3. Im Jahr 2000 übertrug er einen Hälfteanteil der Liegenschaft an die Zweitbeklagte. Das Grundstück 1*****/3 verläuft in annähernd nord-südlich... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Grundnachbarn. Die Klägerin ist aufgrund des Übergabsvertrages vom 19. 3. 1991 Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit den Grundstücken 497/6, 497/7 und 510/28 sowie der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Grundstück .570/2. Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** unter anderem mit dem Grundstück 497/59, welches östlich an das Grundstück 497/7 der Klägerin angrenzt und in der Natur einen Geh- und Fahrweg darste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in S*****. Er begehrte die Beklagte schuldig zu erkennen, die von ihr widerrechtlich auf seiner Liegenschaft entlang der unteren Liegenschaftsgrenze unterirdisch verlegte Wasserleitung im Durchmesser von 200 mm und den ebenfalls von der Beklagten auf seiner Liegenschaft eigenmächtig angebrachten Holzzaun zu beseitigen. Die Beklagte habe ohne Zustimmung des Klägers und ohne sonstige Rechtsgrundlage eine 200 mm starke W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der 3.922 m2 großen Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 2453/5, landwirtschaftlich genutzt, und dem Grundstück .252, auf dem sich ein Wohnhaus mit der Adresse G***** 11 befindet. Die drei Beklagten sind zu gleichen Teilen Miteigentümer der 406 m2 großen Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 2453/7 (Weg). Die Lage dieser vom Rechtsstreit betroffenen Grundstücke ergibt sich aus der Map... mehr lesen...
Norm: JN §1ABGB §480ABGB §481
Rechtssatz: 1. Bis zur Verbücherung einer bislang nur obligatorischen Dienstbarkeit hat der Berechtigte keine Möglichkeit zu einer bücherlichen Verfügung. Bei offenkundigen Dienstbarkeiten handelt es sich um dingliche Nutzungsrechte. 2. Der Gemeingebrauch an der öffentlichen Wasserfläche des Neusiedlersees umfasst auch den Bootsverkehr. Das Benützen der Wasserfläche durch Boote musste vom Erwerber eines Grundstücke... mehr lesen...
Begründung: und
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Eigentümer folgender Grundstücke der KG 32016 Neusiedl am See: Nr. *****41 (Kläger), Nr. *****24 (Erstbeklagter), Nr. *****31 (Zweitbeklagter), Nr. *****33 (Drittbeklagter). Die Beklagten benützen das Grundstück des Klägers (Wasserfläche), um mit ihren Booten zum Neusiedlersee zu gelangen. Der Kläger begehrte die Feststellung, dass an seinem Grundstück weder eine Dienstbarkeit zugunsten der Beklagten, noch zugunsten der Grundstü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GmbH, *****, und der Nebenintervenienten auf seiten der Klägerin 1. Peter W*****, 2. Privatstiftung L*****, 3. Mag. Martin L*... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung des Rechtsmittels auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung des Rechtsmittels auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Parteien sind bücherliche Eigentümer benachbarter Grundstücke. Der Beklagte hatte sein Eigentum durch Zuschlag in einem Zwan... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte verkaufte dem Kläger und dessen Frau im Jahr 1992 ein von seiner Liegenschaft abgetrenntes Grundstück mit mehreren Gebäuden. Eines davon lag unmittelbar südlich einer öffentlichen Straße und war zumindest teilweise vermietet. Südlich daran schloss sich die weiterhin dem Beklagten gehörende Liegenschaft an, auf der sich ebenfalls ein Gebäude befand. Der Mieter eines Geschäftslokals im vom Kläger erworbenen Gebäude durfte im Zeitpunkt der Veräußerung aufgrund ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die beiden Miteigentümer der Liegenschaft EZ 62 GB ***** mit der Anschrift E*****straße 11. Dieser Liegenschaft wurde das Wegegrundstück Nr. 471/1 (künftig: Weg) mit Beschluss des Bezirksgerichtes Leoben vom 11. 2. 2002 aus der EZ 50.000 (öffentliches Gut) mit Wirkung vom 1. 3. 2002 lastenfrei zugeschrieben. Mit dem am 30. 3. 2000 rechtskräftig gewordenen Urteil des Bezirksgerichtes Leoben vom 28. 9. 1999, 5 C 1529/96f, war die Gemeinde St. P****... mehr lesen...