Norm
ABGB §480Rechtssatz
Die stillschweigend und unentgeltlich eingeräumte Dienstbarkeit, über dem dienenden Grundstück die Seilschwebebahn zu betreiben und das Grundstück aus betrieblichen Gründen betreten zu dürfen, geht auch ohne Einverleibung infolge Offenkundigkeit des Seilbahnbetriebes auf spätere Erwerber des Grundstückes über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0015149Dokumentnummer
JJR_19690422_OGH0002_0080OB00057_6900000_001