Norm
ABGB §481 ffRechtssatz
Darin, daß der Eigentümer eines Grundstückes gegen Erhaltungsarbeiten auf einem darüber führenden Weg und dessen Benützung durch den Eigentümer des Nachbargrundes keinen Widerspruch erhebt und hiebei sogar Beistand leistet, liegt ein konstitutives Anerkenntnis eines Wegerechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0011652Dokumentnummer
JJR_19631023_OGH0002_0070OB00288_6300000_001