Norm
ABGB §479Rechtssatz
Zulässigkeit der grundbücherlichen Eintragung des frei veräußerlichen und frei vererblichen Rechtes einer bestimmten Person, eine auf der Liegenschaft befindliche Werkstätte in der durch die Verhältnisse und durch die Bauart der Werkstätte bedingten Art und Weise mit möglichster Schonung des fremden Grundeigentums zu benützen ( unregelmäßige Servitut ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0011609Dokumentnummer
JJR_19590408_OGH0002_0050OB00166_5900000_001