1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine Mitunternehmerschaft, deren drei Gesellschafter im streitgegenständlichen Zeitraum gemeinsam Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielten. 2 Im Jahr 2015 wurden mehrere im Miteigentum der drei Gesellschafter stehende Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens veräußert. Der Parteienvertreter zog als Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer den Gesamtkaufpreis der Liegenschaften (verringert um den auf ... mehr lesen...
Index: L65005 Jagd Wild Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §383EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/0112EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/022JagdG Slbg 1993 §11
Rechtssatz: Das Recht zur Eigenjagd gebührt nur bestimmten Grundeigentümern und beinhaltet das Recht, über die Frage der Jagdausübung auf eigenem Grund und Boden selbst zu befinden (vgl. Raschauer... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Tirol (Verwaltungsgericht) den Antrag des Revisionswerbers, das Verwaltungsgericht möge gemäß § 14 und § 15 Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz 2006 feststellen, dass der Zuschlag durch die Gemeinde T vom 19. März 2018 betreffend Vergabe der Jagdpacht in einem bestimmten Jagdgebiet wegen eines Verstoßes gegen das Bundesvergabegesetz sowie der hierzu erlassenen Verordnungen bzw. die für die Jagdpachtvergabe gel... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §383BVergG 2006 §1 Abs1 Z1BVergG 2006 §4BVergG 2006 §5BVergG 2006 §6
Rechtssatz: Das Jagdrecht ist grundsätzlich ein Privatrecht und umfasst die ausschließliche Befugnis, jagdbare Tiere innerhalb von Jagdgebieten zu hegen, zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen. Das Jagdrecht steht dem Grundeigentümer als Ausfluss se... mehr lesen...
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Sachverhaltsdarstellungen in den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. November 1993, Zl. 90/07/0034, und vom 25. April 2002, Zl. 2001/07/0040, verwiesen. Mit Schreiben vom 16. November 1988 wurde von der Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten der Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Sanierung des L-Teiches gestellt. In der darüber von der Bezirkshauptmannschaft K (BH) abgeführten mündlichen Verhandlung vom 15. März 1... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §383;ABGB §473;ABGB §479;FischereiG Krnt 1951 §2 Abs1;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 des Krnt FischereiG 1951 ist das Fischereirecht dort, wo es vom Eigentum am Gewässer gesondert in Erscheinung tritt, ein selbstständiges dingliches Recht und wird entweder als G... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §383;FischereiG Krnt 1951;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Die Eintragungen im Fischereikataster haben nur deklarativen Charakter(Hinweis E 16. 11. 1993, 90/07/0034). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005070007.X02 ... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 102 stellt ein Eigenjagdgebiet im Sinn des § 3 Abs. 1 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 (Stmk JagdG) dar. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde L (ABB) vom 24. Mai 1983 wurde ein zwischen K.P. (dem verstorbenen Vater des Beschwerdeführers), S.W. (der zweitmitbeteiligten Partei) und C.S. (der Rechtsvorgängerin der erstmitbeteiligten Partei) abgeschlossenes Bringungsrechtsübereinkommen, dem F.R. (der Abschussnehmer des K.P.) beitrat, agrarbehördlich genehmigt. In... mehr lesen...
Index: L65006 Jagd Wild Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §382;ABGB §383;JagdG Stmk 1986 §1 Abs1;
Rechtssatz: Beim Wild handelt es sich um herrenlose ungezähmte wilde Tiere, hinsichtlich derer nicht der Grundeigentümer, sondern der Jagdausübungsberechtigte ein Aneignungsrecht besitzt. (Hier lag wegen der Eigenjagd zufällig Identität zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe "jedenfalls seit" dem 8. Februar 1996 800 amerikanische Minks (Mustela vison), sohin Tiere, die keine Haustiere seien, die ihrer Art nach ein großes Bewegungsbedürfnis hätten, deren Haltung im Interesse ihres Lebens oder Gesundheit oder Arterhaltung nicht notwendig sei, und deren Haltung der zoologischen Wissenschaft nicht diene, an einem nä... mehr lesen...
Index: L46103 Tierhaltung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §383;ABGB §384;AVG §52;TierschutzG NÖ 1985 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es deutet nichts darauf hin, daß in Farmen gehaltene Minks (=Amerikanischer Nerz) das wilden Tieren eigene Bestreben nach Erlangung ihrer Freiheit verloren hätten. Ebensowenig können diese Tiere als zahme oder gezähmte Tiere ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. März 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers um Ausnahme vom Verbot des Haltens von Wildtieren hinsichtlich der Haltung von Straußen gemäß § 8 des Steiermärkischen Tierschutz- und Tierhaltegesetzes (LGBl. Nr. 74/1984 idF der Novelle LGBl. Nr. 45/93, im folgenden kurz: TG) abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in einem gemäß § 12... mehr lesen...
Index: L46106 Tierhaltung SteiermarkL65006 Jagd Wild Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §383;ABGB §384;JagdG Stmk 1986 §2;JagdG Stmk 1986 §4;TierschutzG Stmk 1984 §8 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Straußen handelt es sich um Wildtiere iSd Stmk TierschutzG. Damit ist das Halten der Strauße nach § 8 Abs 1 Stmk TierschutzG verboten, zumal auch das Halte... mehr lesen...
Nachdem der Beschwerdeführer dem Landesfischereiverband angezeigt hatte, daß er das Fischereirecht am sogenannten "Schotterteich W" erworben habe, teilte ihm dieser mit, eine Eintragung im Fischereibuch könne vorläufig nicht erfolgen, weil das Fischereirecht auch von Dritten beansprucht werde. Er beantragte daraufhin, der Landesfischereiverband möge bescheidmäßig über das Begehren auf Eintragung in das Fischereibuch absprechen. Diesen Antrag wies die belangte Behörde aufgrund eines De... mehr lesen...
Index: L65505 Fischerei Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §383;FischereiG Slbg 1969 §15 Abs1;FischereiG Slbg 1969 §15 Abs3;
Rechtssatz: Die Eintragung in das Fischereibuch bewirkt nicht den Erwerb eines Fischereirechtes und ist somit nicht konstitutiv. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993030111.X01 Im RIS se... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 16. November 1988 beantragte A.M.W. aus M., die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Sanierung bzw. Instandsetzung des "L-Teiches" auf Parzelle 143. Zur mündlichen Verhandlung am 15. März 1989 erschien u.a. der Beschwerdeführer und gab folgende Stellungnahme ab: "Ich mache meine Fischereirechte weiterhin geltend. Mit Rücksicht darauf, daß ich nicht geladen wurde, ersuche ich um eine Frist von einer Woche um eine Stellungnahme schriftlich abgeben zu ... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §383;ABGB §473;ABGB §478;ABGB §481;AVG §8;FischereiG Krnt 1951 §8;GBG 1955 §12;GBG 1955 §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Ob ein Fischereirecht an den von der wasserrechtlichen Bewilligung betroffen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 29. November 1990, konkretisiert mit weiterer Eingabe vom 28. Juni 1991 bei der Bezirkshauptmannschaft A eine "Haltegenehmigung" ab 1. Jänner 1991 für folgende, im "Kinderzoo X" befindliche Tiere beantragt: 1. junge Löwin, 2. Löwe, 3. Jaguar, 4. Luchs, 5. Ozelot, 6. Braunbär, 7. Waschbär, 8. Nasenbär, 9. Polarfuchs, 10. Frettchen, 11. Marder, 12. Stachelschwein, 13. Jowaaffe, 14. Totenkopfaffe, 15. Meerkatze, 16. Schnee-Eule, 17. Uhu, 18. Schle... mehr lesen...
Index: L46108 Tierhaltung Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §383;ABGB §384;TierschutzG Vlbg 1982 §5;
Rechtssatz: Da die gegenständlichen Tiere (hier in einem Kinderzoo) zweifellos nicht den "Haustieren" zuzurechnen sind, haben sie als "Wildtiere" iSd § 5 Vlbg TierschutzG 1982 zu gelten. Eine aufgrund der Lehre zu den § 383, § 384 ABGB vorgenommene Unterscheidung zwischen den Tie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 23. März 1990 erkannte die Bezirkshauptmannschaft (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, auf dem Grundstück Nr. 113/1 KG Y, Gemeinde Y, eine Silberfuchsfarm mit 130 Zuchtkäfigen (im Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung durch die BH am 25. Jänner 1990 seien 50 Zuchtkäfige belegt gewesen) zu betreiben, obwohl die Haltung und Züchtung von Wildtieren außer für jagdliche Zwecke verboten und seitens der Behörde keine Ausnahmebewilligung gemäß § 8 Abs. 2 des Steier... mehr lesen...