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L65006 Jagd Wild SteiermarkNorm
ABGB §382;Rechtssatz
Beim Wild handelt es sich um herrenlose ungezähmte wilde Tiere, hinsichtlich derer nicht der Grundeigentümer, sondern der Jagdausübungsberechtigte ein Aneignungsrecht besitzt. (Hier lag wegen der Eigenjagd zufällig Identität zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Grundeigentümer vor.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070194.X12Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011