RS Vwgh 1995/6/28 94/01/0432

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/03 Personenstandsrecht

Norm

ABGB §178a;
NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/21 90/01/0121 1

Stammrechtssatz

Der unbestimmte Gesetzesbegriff "das Wohl des Kindes" ist nach den Maßstäben und Wertvorstellungen auszulegen, die sich in den betreffenden Lebensbereichen und Sachbereichen herausgebildet haben (Hinweis E VwSlg Nr 2765/62 u 6397/64). Als Richtlinie für die Berücksichtigung des "Wohls des Kindes" steht vor allem § 178a ABGB zur Verfügung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010432.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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