Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde X (ABB) vom 3. Juli 1981 war das Zusammenlegungsverfahren R eingeleitet worden. Mit Bescheid vom 28. Jänner 1988 wies dieselbe Behörde den Antrag der Beschwerdeführer auf Feststellung, daß den nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien hinsichtlich der Liegenschaft EZ 41, Grundstück 116, KG R kein Fahrtrecht zustehe, ab und stellte zugleich fest, daß zugunsten der Liegenschaft EZ 42 KG R im Eigentum der Mitbeteili... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1460;ABGB §309;ABGB §316;ABGB §326;ABGB §480;ABGB §492;ABGB §523;AVG §56;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §34 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2 lita;
Rechtssatz: Wird über die Abweisung des von e... mehr lesen...
Von der in Nordsüdrichtung verlaufenden Landesstraße 636 zweigt in etwa östlicher Richtung der Gemeindeweg Nr. 750/1, KG Y, ab. Von diesem führt in Richtung Norden (etwa parallel zur Landesstraße) der streitgegenständliche Weg zum Grundstück Nr. 540/1, KG Y, wo AB und BB den Gasthof A betreiben. Dieser Weg befindet sich (jedenfalls zu einem wesentlichen Teil) auf dem Grundstück Nr. 307/1 der Beschwerdeführer (und zwar auf der Ostseite), das sich (im Westen) bis zur Landesstraße erstre... mehr lesen...
Index: L85006 Straßen Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1460;LStVwG Stmk 1964 §2;LStVwG Stmk 1964 §3 idF 1969/195;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Feststellung der Öffentlichkeit iSd § 2 Stmk LStVwG 1964 kommt es nicht darauf an, daß die Voraussetzungen für eine Ersitzung iSd bürgerlichen Rechts gegeben sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde angeordnet, daß gemäß § 7 Abs. 9 des O.ö. Fischereigesetzes 1983, LGBl. Nr. 60, (FG 1983) im Fischereibuch für den politischen Bezirk S unter der ONr. 75b die Eintragung des Fischereirechtes des Mitbeteiligten betreffend den A-Bach der Hammerschmiede in M Nr. 8 vorzunehmen sei. Nach der Begründung: gehe aus dem von der Fischereibehörde erster Instanz durchgeführten Ermittlungsverfahren, das im Berufungsverfahren keinerlei ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1460;ABGB §1493;ABGB §309;
Rechtssatz: Besitzausübung ist auch durch Stellvertreter, Gehilfen und Besitzmittler möglich. So kann der Pächter als Besitzmittler Ersitzungsbesitz für den Verpächter begründen, wobei die Dauer des den Sachbesitz des Verpächters vermittelnden Pachtverhältnisses gemäß § 1493 ABGB unter den dort normierten Voraussetzungen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. April 1984 entschied die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) gemäß § 97 Abs. 1 bis 3 des NÖ. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975, LGBl. 6650-2 (FLG), in Verbindung mit §§ 1451 ff ABGB im Zusammenlegungsverfahren T über den Antrag der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei dahin, daß dieser das Eigentumsrecht an den dem Grundbuch zufolge der "Republik Österreich 'Heeresverwaltung'" gehörenden Grundstücken Nr. 658 EZ 178 KG... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich13/01 Staatsvertragsdurchführung19/01 Staatsvertrag von Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/04 Sonstiges Prozessrecht80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1460;FlVfGG §34;FlVfLG NÖ 1975 §97 Abs4 litc;FlVfLG NÖ 1975 §97;FristenG 1947;StV 1955 Art22;StV 1955 DG 01te §5 Abs4;
Rechtssatz: Das FristenG war nicht auf ... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren Weißenkirchen wurde durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 13. bis 28. Mai 1985 von der Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) der Besitzstandsausweis und Bewertungsplan erlassen. Gegen diesen beriefen die nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien insoweit, als mit diesem nicht das gesamte Grundstück nnn/1 KG Weißenkirchen ihrem Besitzstand zugerechnet wurde. Der Landesagrarsenat beim Amt der Oberösterreichischen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1452;ABGB §1460;ABGB §1468;ABGB §1497;
Rechtssatz: Es genügt eine auch nur einmalige Eigentumsausübung des Ersitzungsgegners während der Ersitzungszeit, um die Ersitzung zu unterbrechen (Hinweis OGH E 11.3.1960, SZ 33/32). Dem Ersitzungswerber trifft die Beweislast für die kontinuierliche (ausschließliche) Besitzausübung während der Ersitzungszeit... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Wille, eine Dienstbarkeit zu ersitzen, besteht auch dann, wenn derjenige, der eine derartige Ersitzung geltend macht, im maßgeblichen Zeitraum irrigerweise geglaubt hat, Eigentümer der belasteten Liegenschaft zu sein (Hinweis auf Schubert in Rummel, ABGB 2. Band, Randziffer 3 zu § 1460 und bei Dittrich-Tades, ABGB, 32. Auflage, § 1460 Entscheidung 10). Im RIS seit 15.05.2006 mehr lesen...