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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1452;Rechtssatz
Es genügt eine auch nur einmalige Eigentumsausübung des Ersitzungsgegners während der Ersitzungszeit, um die Ersitzung zu unterbrechen (Hinweis OGH E 11.3.1960, SZ 33/32). Dem Ersitzungswerber trifft die Beweislast für die kontinuierliche (ausschließliche) Besitzausübung während der Ersitzungszeit. Das Fortdauern eines äußerlich nicht zu entsprechenden Weise in Erscheinung tretenden Besitzwillens reicht für die (Vollendung) der Ersitzung nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070108.X01Im RIS seit
27.02.1990