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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1460;Rechtssatz
Besitzausübung ist auch durch Stellvertreter, Gehilfen und Besitzmittler möglich. So kann der Pächter als Besitzmittler Ersitzungsbesitz für den Verpächter begründen, wobei die Dauer des den Sachbesitz des Verpächters vermittelnden Pachtverhältnisses gemäß § 1493 ABGB unter den dort normierten Voraussetzungen in die Ersitzungszeit einzurechnen ist (vgl. Schubert in Rummel, RZ 3 zu § 1460 ABGB; SZ 50/130).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190016.X02Im RIS seit
18.06.1990Zuletzt aktualisiert am
31.03.2010