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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 311;Rechtssatz
Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen hat, keinem Beruf nachgehen kann, nach deren Ehescheidung (§55a EheG) und Abgabe eines Unterhaltsverzichtes gegen eine Abfindungsbetrag (zum Wiederaufleben der Unterhaltspflicht Hinweis auf E 4.7.1989, 88/11/0192)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140243.X04Im RIS seit
30.01.1990