Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des § 82 lit g erster Tatbestand GewO 1859 zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des Paragraph 82, Litera g, erster Tatbestand GewO 1859 zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. Juli 1972 bei der beklagten Gemeinde Vertragsbediensteter nach dem nöGVBG, zuletzt als Gemeindesekretär beschäftigt. Am 10. November 1995 wurde seine Entlassung ausgesprochen. Der Kläger begehrte die Feststellung, dass sein Dienstverhältnis weiterhin aufrecht sei sowie den Zuspruch von laufendem Entgelt von S 611.530,40 brutto sA für den Zeitraum vom 11. November 1995 bis 31. Jänner 1997, in eventu, den Zuspruch von S 601.106,76 brutto sA an re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 5. 1990 bis 23. 2. 1998 beim Beklagten in dessen gastgewerblichem Betrieb "Hotel S*****" in Obermieming mit einem Monatsnettolohn von zuletzt S 9.979,85 als Hausdiener und Hausgehilfe beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Mit seiner Klage vom 8. 5. 1998 begehrte der Kläger die Zahlung von netto S 55.318,56 sA, bestehend aus offenem Lohn vom 11. 2. bis 23. 2. 1998 in Höhe von S 4.324,60 netto, Entschädigung für dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Klägerin das vom Arbeitgeber bereits gekündigte Arbeitsverhältnis durch einen vorzeitigen Austritt unmittelbar beendet hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Klägerin das vom Arbeitgeber bereits gekündigte Arbeitsverhältnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 3. 1989 bis zum 23. 6. 1998 als Angestellter im EDV-Bereich tätig. Er begehrte in erster Instanz letztlich den Zuspruch von S 219.595,16 brutto sA (S 14.168,- offener Lohn; S 58.747,87 Kündigungsentschädigung; S 18.480 aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld; S 67.996,92 Urlaubsentschädigung; S 55.440,- Abfertigung und S 4.764,38 als Abgeltung für Überstunden). Der Geschäftsführer der Beklagten habe ihn beschimpft und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin zu Recht erfolgt ist, zutreffend bejaht; es reicht daher insofern aus, auf die eingehende und zutreffende
Begründung: des Berufungsgerichtes hinzuweisen. Ergänzend ist den Ausführungen in der Revision entgegenzuhalten: Aus den Feststellungen (AS 95) ergibt sich die Verfälschung des Erstberichtes im Falle "G*****". Die mit der Aufnahme beauftrag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es bedarf entgegen der Ansicht der Revisionswerberin keiner weiteren Erörterung, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt erfolgte. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat sie nicht nur selbst Suchtgift genommen, sondern auch mj. Lehrlingen der beklagten Partei den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht. Dafür wurde sie wegen des Vergehens nach § 27 Abs 1 und 2 Z 1 SMG strafgerichtlich verurteilt. Ihre Entlassung ist s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist von den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen, dass die Klägerin, eine ausgebildete Kulturwissenschaftlerin, die bei der beklagten Partei, die die akademische Ausbildung in Kultur- und Medienmanagement organisiert, in einem befristeten Dienstverhältnis als Angestellte stand, sich gegen die Verwendung ihres Fotos auf einer Internetseite der beklagten Partei verwahrte und dessen Entf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob eine fristwidrige Kündigung vorliegt, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob eine fristwidrige Kündigung vorliegt, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Para... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Rechtzeitigkeit des Ausspruches der Entlassung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Entscheidung der Vorinstanzen hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Rechtzeitigkeit des Ausspruches der Entlassung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Entscheidung der Vorinstanzen hinzuweis... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aus der sich Folgerungen für die vom Kläger begehrte und ihm teilweise zugesprochene Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung in einer die Wertgrenze des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG nicht überschreitenden Höhe ergeben, gegen deren Zuspruch sich die beklagte Partei in ihrer außerordentlichen Revision wendet. Strittig ist die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 1. Jänner 1993 beim Beklagten angestellte Revisionswerberin wurde am 22. Juli 1998 mit der
Begründung: entlassen, sie habe einen für 13. - 19. Juli 1998 gewährten Urlaub eigenmächtig um eine Woche verlängert. Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dass die Entlassung rechtmäßig erfolgte, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. April 1961 geborene Kläger trat am 1. 9. 1985 in den Dienst der beklagten Partei und war zunächst bis 31. 12. 1986 im Außendienst tätig. Vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1993 bekleidete er die Funktion eines Außendienst-Fachbetreuers, der für die Intensivierung der Werbetätigkeit der hauptberuflichen Lebensversicherungs-Außendienstmitarbeiter des Kundenbüros Theresianumgasse und des Innendienstes der BV-ARAG in allen Sachversicherungssparten zu sorgen h... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wesentliches Tatbestandsmerkmal sämtlicher Entlassungstatbestände ist die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (Kuderna, Entlassungsrecht2 60 ff; Arb 10.614; SZ 59/26; 9 ObA 13/96 uva). Dieses Tatbestandsmerkmal verlangt, dass dem Arbeitgeber infolge des im Übrigen tatbestandsmäßigen Verhaltens des Arbeitnehmers die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum nächsten Kündigungstermin nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Ausführungen des Berufungsgerichtes lassen erkennen, dass eine Überprüfung der Beweiswürdigung stattgefunden hat. Ob die auf die Beweisrüge bezügliche
Begründung: des Berufungsgerichtes richtig ist, fällt in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung, was die Revisionswerberin ohnehin selbst erkennt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die sexuelle Belästigung eines weiblichen Lehrlings durch den Kläger zutreffend als wichtigen Grund, der die Beklagte zur Entlassung gemäß § 82 lit g erster Tatbestand GewO 1859 berechtigte, angesehen. Es reicht daher insoweit aus, auf die Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist dem Revisionswerber entgegenzuhalten: Das Berufung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die schwangere Klägerin bei Abschluss der Vereinbarung über die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter ungerechtfertigten Druck gesetzt wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die schwangere Klägerin bei Abschluss ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Begründetheit der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Revisionswerberin ist ergänzend zu erwidern: Das Berufungsgericht hat die Begründetheit der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 7. 2. 1994 bei der nachmaligen Gemeinschuldnerin als Angestellter beschäftigt und wurde mit Schreiben vom 28. 10. 1994 zum 15. 12. 1994 zeitgleich mit zumindest vier weiteren Arbeitnehmern gekündigt. Der Betrieb beschäftigte damals mehr als 20, aber weniger als 100 Beschäftigte. In Unkenntnis des § 45a AMFG wurde die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nicht innerhalb von 30 Tagen vor der beabsichtigten Auflösung der Arbeits... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß §§ 510 Abs 3, 528a ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zu verweisen. Das Berufungsgericht hat den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraphen 510, Absatz 3,, 528a ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zu verweisen. Ergänzend ist an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und die behauptete Aktenwidrigkeit wurden geprüft; sie liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und die behauptete Aktenwidrigkeit wurden geprüft; sie liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Erstgericht stellte fest (AS 197), dass die Vorgangsweise der Lohnverrechnung der beklagten Partei, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte den Zuspruch von S 177.119,60 brutto und S 12.472,-- netto sA mit dem Vorbringen, sie sei ab 2. 8. 1976 beim Beklagten als Gärtnereifacharbeiterin beschäftigt gewesen. Sie habe am 5. 8. 1996 ihren vorzeitigen Austritt erklärt, weil sie ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes ihre bisher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr hätte fortsetzen können. Sie begehre neben einer Urlaubsentschädigung eine Abfertigung für 20 vollendete Dienstjahre u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 4. 1989 bei der Gemeinschuldnerin mit einem monatlichen Bruttoentgelt von S 13.130 beschäftigt. Am 6. 4. 1998 wurde zu 29 Sa 37/98a des Landesgerichtes Korneuburg über das Vermögen des Dienstgebers das Ausgleichsverfahren eröffnet. Dieses wurde am 20. 5. 1998 eingestellt und gleichzeitig zu 29 S 53/98d der Anschlußkonkurs eröffnet. Das Gehalt des Klägers für März 1998 war bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens unbeglichen. Mit Schreibe... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte plante die Errichtung eines Sekundäraluminium-Schmelzwerkes in K*****. Der Kläger war ab Sommer 1990 bei der Beklagten beschäftigt. Ab 1. 11. 1990 war er Geschäftsführer und ab November 1993 Prokurist. Am 25. 4. 1997 wurde er entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei zu Unrecht erfolgt, weil er keinen Entlassungsgrund gesetzt habe, begehrt der Kläger nach mehrfacher Ausdehnung des Klagebegehrens zuletzt S 2,490.440,80 brutto zuzüglich S 15.379... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und zwei weitere Dienstnehmer der Beklagten kamen überein, bestimmte Spachtelarbeiten an einer von der Beklagten als Generalunternehmer abgewickelten Großbaustelle in Prag selbst durchzuführen, weshalb sie eine Beteiligung an der H*****BaugesmbH (in der Folge: H*****) eingingen, um entsprechende Subunternehmeraufträge zu erlangen. Dipl.Ing. K***** - Gesellschafter und Geschäftsführer der H***** - trat den drei involvierten Dienstnehmern der Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehe... mehr lesen...