Begründung: Die Klägerin stützt ihren, in die äußere Form einer Kündigung gekleideten Austritt darauf, dass innerhalb der Nachfrist gesetzliche Zinsen für einen Teil des Urlaubszuschusses 2002 sowie „Überstundenentgelt" seitens der beklagten Partei nicht gezahlt worden seien. Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, dass der vorzeitige Austritt nicht berechtigt sei, da keine ungebührliche Schmälerung bzw Vorenthalten von Entgelt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben der auf § 105 Abs 3 Z 1 lit e ArbVG gestützten Kündigungsanfechtung im Wesentlichen fußend auf der Feststellung stattgegeben, dass das zumindest überwiegende, wenn nicht alleinige Motiv für die Kündigung des Klägers seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied in der abgelaufenen Betriebsratsperiode war. Nicht als bescheinigt angenommen wurden wirtschaftliche oder
Gründe: in der Person des Klägers für ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten seit August 2000 als Leiter des Marketings und des Vertriebes tätig. Seine Gehälter wurden von der Beklagten abgerechnet und auch bezahlt. Sie meldete ihn auch als Angestellter bei der Gebietskrankenkasse an. Die Beklagte gehört zu einem deutschen Konzern und ist die "Enkelin" (100 %ige Tochtergesellschaft einer 100 %igen Tochtergesellschaft) einer deutschen Firma die den gleichen Firmenwortlaut hat, jedoch noch die Beifügung "& Co ... mehr lesen...
Begründung: Der bei der beklagten Partei als Angestellter beschäftigte Kläger wurde mit Schreiben vom 30. 6. 2003 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15. 8. 2003 gekündigt. Mit seiner am 7. 7. 2003 beim Erstgericht überreichten Klage focht er die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an und beantragte, sie als rechtsunwirksam zu erklären. Ein dem Kläger am 1. 8. 2003 von der beklagten Partei übergebenes Schreiben vom selben Tag hat folgenden Inhalt: "Sehr geehrter Her... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1990 bei der Beklagten als Elektroinstallateur beschäftigte Kläger erlitt im September 1999 einen schweren Verkehrsunfall und war seitdem im Krankenstand. Im April 2000 brachte er der Beklagten den Bericht über die Rehabilitation zur Kenntnis, der eine Umschulung empfahl. Es wurde zwischen den Parteien vereinbart, den Chefarzttermin im Juni abzuwarten. Nach diesem Termin äußerte der Kläger in einem Gespräch mit der Beklagten, dass er nicht mehr als El... mehr lesen...
Begründung: Die im vom Beklagten betriebenen Pflegeheim beschäftigte Klägerin wurde von dessen Geschäftsführer am 19. 2. 2003 zu einem Gespräch gebeten. Dabei konfrontierte sie der Geschäftsführer mit verschiedenen Differenzen mit dem Inhaber des Pflegeheims und angeblich von der Klägerin getätigten abträglichen Äußerungen über das Pflegeheim. Schließlich sagte er, dass er vom Beklagten beauftragt worden sei, das Dienstverhältnis hiemit zu kündigen. Die Klägerin erwiderte darauf, ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte bereits längere Zeit Kenntnis davon, dass gegen den Kläger ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei anhängig war. Er zog daraus gegenüber dem Kläger, dessen Mitarbeit er dringend benötigte, keinerlei Konsequenzen. Auch am 4. 2. 2000, als der Kläger nach der Hauptverhandlung, in der er - wenngleich noch nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe und zu 4 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wieder in den Betrieb kam und z... mehr lesen...
Begründung: Nach den bindenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen erklärte der Kläger am 22. 10. 2002 dem Geschäftsführer der beklagten Partei und deren Prokuristen, dass er zu Hause bleiben und seine Frau pflegen und deshalb kündigen müsse, da er sie nicht allein lassen könne, der Geschäftsführer der beklagten Partei und der Prokurist mögen ihn mit Ende Oktober 2002 abmelden. Diese Erklärung kam für den Geschäftsführer der beklagten Partei und den Prokuristen überraschend, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Anton Gabmayer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Markus L*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner Klage vom 18. 6. 2001 den Zuspruch von ATS 942.775,20 sA (= EUR 68.514,15 sA) als Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs 1 HVertrG 1993. Da er per 1. 5. 2000 die Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 131 Abs 1 GSVG erfüllt habe, habe er mit Schreiben vom 31. 3. 2000 den Handelsvertretervertrag mit der beklagten Partei per 30. 4. 2000 zur Auflösung gebracht. Bereits im November 1999 habe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Univ. Prof. Mag. Dr. Michaela Windischgrätz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karl P*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Nurettin Ö*****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wider d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 16. 6. 2001 beim beklagten Verein als Berufsfußballer (Torwart) tätig. Das Arbeitsverhältnis war bis 15. 6. 2004 befristet. Der schriftliche Spielervertrag vom 16. 6. 2001 enthält in Punkt III. folgende Bestimmung: "Bis zum Abschluss eines Kollektivvertrages wird weiters die Geltung der Satzung der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Durchführungsbestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, der Satzungen und besonderen Bestimmungen des ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt im Wesentlichen laufendes Entgelt für die Zeit vom 25. 7. 2002 bis 15. 9. 2003 sowie Kündigungsentschädigung für den Zeitraum vom 16. 9. 2002 bis 30. 9. 2002 und schließlich auch noch eine Urlaubsersatzleistung. Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat mit der vom Beklagten mit Ausnahme der Abweisung zur Gänze bekämpften Entscheidung einerseits der Berufung der Klägerin hinsichtlich der Ansprüche auf laufendes Entg... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte releviert in ihrer Revision im Wesentlichen ausschließlich, dass die Vorinstanzen dem e-mail der Beklagten vom 30. 3. 2001 unberechtigt den Inhalt einer Kündigungserklärung unterstellt hätten. Das Versenden von Blindkopien eines vom Geschäftsführer formell an sich selbst adressierten e-mails mit einer Änderungskündigung könnte nicht als Kündigungserklärung ausgelegt werden. Auch sei die Kündigung von der Beklagten unzulässigerweise bedingt ausgesprochen wo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zuletzt den Zuspruch verschiedener Ansprüche auf laufendes Entgelt sowie aus der unberechtigten Entlassung, darunter auch einer Kündigungsentschädigung im Ausmaß von EUR 243,86. Das Erstgericht erließ allein über diese Kündigungsentschädigung ein klagsabweisendes Teilurteil, das vom Berufungsgericht bestätigt wurde. Rechtliche Beurteilung Soweit nun der Kläger geltend macht, dass das berufungsgerichtliche Verfahren nichtig sei,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 17 Cga 64/97k begehrt die B***** GmbH (im Folgenden kurz Klägerin genannt) von ihrem ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatz im Ausmaß von insgesamt ATS 2,011.505,33 sA. Gegenstand des Berufungsverfahrens waren Teilansprüche von ATS 1,215.650,31; davon entfielen ATS 123.613 auf das vom Beklagten am 5. 9. 1996 angeblich ohne Rechtsgrund und Genehmigung der Gesellschafter oder des Beirates an sich selbst ausbezahlte Jubiläumsgeld, ATS 1,090.200,50 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es dabei nicht an (RIS-Justiz RS0028612; speziell zum Austritt: 9 ObA 282/97d, 9 ObA 283/00h). Ob eine Erklärung eines Arbeitnehmers als Beendigun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Barbara M*****, vertreten durch Dr. Ruth E. Hütthaler-Brandauer,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der W*****GmbH & Co KG (in der Folge Arbeitgeberin) als ungelernter Helfer beschäftigt und zu einem erheblichen Teil seiner Arbeitszeit als Bodenleger eingesetzt. Er musste häufig schweres Material tragen und hatte - soweit er als Bodenleger eingesetzt wurde - in knieender Position zu arbeiten. Nach einem am 9. 4. 2000 erlittenen Riss des Kreuzbandes am rechten Kniegelenk hatte er bei längeren im Knien zu verrichtenden Arbeiten und auch ... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 5. 1982 geborene Kläger schloss am 27. 8. 1997 mit der Beklagten einen Lehrvertrag (Lehrberuf Gas- und Wasserleitungsinstallateur und Zentralheizungsbauer) mit einer Lehrzeit von 4 Jahren (4. 8. 1997 bis 3. 8. 2001) ab. Als gesetzlicher Vertreter ist im Lehrvertrag der Vater des Klägers angeführt, wobei als dessen Adresse die Anschrift angegeben ist, unter der der Kläger mit seiner Mutter wohnt. Der Vater ist seit 1994 von der Mutter geschieden und wohnt seit... mehr lesen...
Begründung: Der seit 1. 10. 1997 als kaufmännischer Angestellter bei dem Beklagten beschäftigte Kläger war bereits ein Jahr danach allein für den Bereich des Einkaufs verantwortlich, wobei die Lieferscheine und Rechnungen vom Geschäftsführer nur noch darauf überprüft wurden, ob sie vom Kläger einer Überprüfung unterworfen worden waren. Da die Beklagte mit der Fertigung von Schraub- und Pressverbindungen im Bereich der Heizungs- und Sanitäranlagen tätig ist, benötigt sie als Rohmat... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Mag. Johannes Denk als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Gerhard F*****, Touristikkaufmann, *****, vertreten durch Dr. Anton Cuber, Rechtsanwalt in Graz, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Erik K*****, ohne Beschäftigung, *****, vertreten durch Dr. Helmut Engelbrech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** A*****, wider die beklagte Partei S*****-T*****, Inhaber Edgar S*****, vertreten durch Dr. Rich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in der Revision erhobene Rüge der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) wurde geprüft, sie ist jedoch nicht berechtigt. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 4. 1998 bei der Beklagten beschäftigt, die gemäß § 4 Abs 1 des Bundesgesetzes über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen (SSSZG) vertraglich mit der Durchführung der Sicherheitskontrollen am Flughafen Wien betraut ist. Der Kläger wurde als Arbeiter aufgenommen und war als Fluggastkontrollorgan tätig. Der Kläger war seit 1. 4. 1998 bei der Beklagten beschäftigt, die gemäß Paragraph 4, Absatz eins, des Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtzeitigkeit der Entlassung des Klägers verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtzeitigkeit der Entlassung des Klägers verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführunge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2002 (ZVN 2002), BGBl I 2002/76, wurde die bisherige Sonderregelung des Revisions- und Revisionsrekursverfahrens im ASGG aufgegeben. Das Rechtsmittelverfahren dritter Instanz in arbeits- und sozialgerichtlichen Streitigkeiten wurde in das in der ZPO für den allgemeinen Zivilprozess bestehende Regime eingebaut. Gleichzeitig wurden die §§ 45 bis 47 ASGG aufgehoben. § 502 Abs 5 Z 4 ZPO idF ZVN 2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3). Es ist darauf zu verweisen, dass das Berufungsgericht nur verneint hat, dass die Entlassung selbst auf vorgetäuschte Krankenstände gestützt wurde, aber nicht, dass die Beklagte diese auch als Nachweis der Berechtigung der Entlassung vorgebracht habe (AS 95). Soweit die Revision im Rahmen der Rechtsrüge zugrundelegt, dass die Klägerin bei dem Gespräch, das ... mehr lesen...