Entscheidungsgründe: Der seit September 1999 bei der Beklagten als Kraftfahrer tätige Kläger äußerte im September 2004 gegenüber der Beklagten, dass er lieber im Lager arbeiten und regelmäßige Arbeitszeiten haben würde. Auch deutete er an, dass er im Geschäftslokal seiner Frau mitarbeiten möchte. In weiterer Folge wurde er im Lager eingesetzt, und zwar beim Schlichten von Isoliergläsern unter anderem mit einem Hallenkran. Da er dafür aber nicht die erforderliche Berechtigung aufwies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 1. Februar 1994 als hauptberuflicher Außendienstmitarbeiter bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten eingestellt. Auf das Dienstverhältnis fanden unter anderem die Regelungen des Angestelltengesetzes und des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen im Außendienst Anwendung. Mit 1. Dezember 2003 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich auf eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 50 % einer Vollbeschäftigung umgestellt. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Angela S*****, vertreten durch Mag. Thomas di Vora, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Morteza M*****, Techniker, *****, gegen die beklagte Partei I***** GmbH, ***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Gerhard T*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Dellhorn, Rechtsanwalt in Wien, gegen die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung einer konkludenten Willenserklärung kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles erfolgen und stellt daher keine zur Rechtsfortentwicklung und Rechtsvereinheitlichung wesentliche Frage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. Eine krasse Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz, die dessen ungeachtet die Zulässigkeit der Revision rechtfertigen könnte, vermag die Revisionswerberin nicht aufzuzeigen. D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Klaus W*****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm, Rechtsanwältin in Wien, wider die bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Siegbert K*****, wider die beklagte Partei F***** Gm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Stefanie H*****, vertreten durch Dr. Egbert Schmid und Dr. Michael Kutis, Rechtsanwälte in Wien, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Harald S*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Friedrich Schubert, Rechtsanwalt in Wien, g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1974 bei der beklagten Partei als Musiklehrer, zuletzt in der Verwendung eines Musikschuldirektors, beschäftigt. Wegen diverser Leiden befand er sich seit dem Jahr 2000 immer wieder im Krankenstand, zuletzt vom 2. 9. 2002 bis 10. 9. 2003. Am 12. 12. 2002 stellte er den Antrag beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit auf Feststellung seiner Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Mit Bescheid vom 27. 11. 2003 wurde der... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Komm.Rat Mag. Paul Kunsky und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Franz W*****, Versicherungsmakler, *****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH, Feldkirch, g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Johannes Denk als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Helmut D*****, vertreten durch Klein, Wuntschek & Partner, Rechtsanwälte in Graz, w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 7. 1994 als Trainer beim beklagten Bundesligaclub beschäftigt. Am 1. 5. 1999 wurde der Angestelltenvertrag insoweit abgeändert, als dieser für die Zeit vom 1. 6. 1999 bis 1. 6. 2004 befristet wurde und ein monatliches Gehalt von EUR 21.802, 12 x jährlich netto, fixiert wurde, weiters wurden für bestimmte Erfolge Sonderprämien zugesagt. Zunächst errang der Kläger mit dem Club auch ansehnliche sportliche Erfolge, nämlich zweimal den Meistertitel i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und ADir. Reg.Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Klemens K*****, Turmkranführer, *****, vertreten durch Dr. Robert A. Kronegger, Re... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Helmut F*****, vertreten durch Dr. Evamaria Sluka-Grabner, Rechtsanwältin in Wr. Neust... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Mängel des Berufungsverfahrens liegen nicht vor. Da das Berufungsgericht die Entlassung als verspätet erachtete, brauchte es auf die von der Berufungswerberin gerügten bzw vermissten Feststellungen zur Frage der Berechtigung der Entlassung nicht einzugehen. Auch jene in zweiter Instanz vorgebrachten Feststellungswünsche, die die Revisionswerberin für die Frage der Rechtzeitigkeit der Entlassung als wesen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hakki-Hami D*****, vertreten durch DDr. Wolfgang Schulter, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei St... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 9. 1988 bei dem am 7. 2. 2002 verstorbenen Steuerberater Mag. Franz P***** als Bilanzbuchhalter beschäftigt. Anfang 2002 wurde dessen Steuerberatungskanzlei in die Mag. B. P***** und Mag. F. P***** Steuerberatungsgesellschaft mbH eingebracht, sodass diese als Dienstgeberin fungierte. In der Folge wurde die Firma der Gesellschaft auf die der jetzt Beklagten abgeändert. Mit Schreiben vom 6. 2. 2003 kündigte die Beklagte das Dienstverhältnis des Klä... mehr lesen...
Begründung: Die Geschäftsführerin der Beklagten sprach am 16. 1. 2004 gegenüber dem Kläger zunächst mündlich die Entlassung aus. Zusätzlich verfasste sie mit Datum vom selben Tag auch ein Entlassungsschreiben, welches dem Kläger am 20. 1. 2004 zuging. Mit seiner Klage vom 21. 1. 2004 begehrte der Kläger, die durch die Beklagte mit Schreiben vom 16. 1. 2004 ausgesprochene Entlassung für rechtsunwirksam zu erklären. Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren Vertragspartner des Nutzungsvertrags vom 18. 9. 2001 sowie der Nutzungsscheine vom 1. 10. 2001 und vom 1. 12. 2002. Gegenstand des Vertragsverhältnisses war die Erbringung von Internetdienstleistungen durch die Klägerin an die Beklagte. Im Punkt 25 des Nutzungsvertrags wurden Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit sowie Kündigung geregelt. Danach wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und konnte nach Ablauf von zwölf entgeltpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die durch mehrere Geschäftsführer und Prokuristen vertreten wird, hat ihre Zentrale an ihrem Sitz in Wien. An weiteren drei Orten befinden sich sogenannte Standortleitungen. Die Standortleiter sind weder zu Einstellungen noch zu Entlassungen berechtigt; sie sind angewiesen, der Geschäftsführung wichtige Vorfälle sofort zu melden. Die Standortleitung West hatte zum Zeitpunkt des zur Entlassung des Klägers führenden Vorfalls ca 25 Mitarbeiter. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 2. 12. 2002 beim Beklagten, der Pächter einer Ankerbrot-Filiale ist, als Verkäuferin angestellt. Anfang Jänner 2003 ging der Beklagte so knapp an der Klägerin vorbei, dass er an ihr streifte. Sie ging zunächst von einem Versehen aus. In weiterer Folge kam es jedoch wiederholt zu eindeutigen sexuellen Übergriffen, und zwar sowohl verbaler als auch körperlicher Art. So forderte der um 15 Jahre ältere Beklagte die damals 23-jährige Klägerin au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Univ. Doz. Dr. Bydlinski, sowie durch die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Stefan L*****, vertreten durch Dr. Harold Schmid, Mag. Helm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Dr. Elmar Peterlunger und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Seyfullah T*****, Lagerarbeiter, *****, vertreten durch Mag. Bernhard Graf, R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es nicht an (RIS-Justiz RS0028612; speziell zum Austritt: 9 ObA 282/97d, 9 ObA 283/00h). Ob eine Erklärung eines Arbeitnehmers als Beendigungse... mehr lesen...
Begründung: Die grundsätzliche Frage der Anwendung der Entlassungsgründe nach § 39 der Dienst- und Besoldungsordnung neu hat der Oberste Gerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 23. 4. 2003 zu 9 ObA 246/02w geklärt. Die grundsätzliche Frage der Anwendung der Entlassungsgründe nach Paragraph 39, der Dienst- und Besoldungsordnung neu hat der Oberste Gerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 23. 4. 2003 zu 9 ObA 246/02w geklärt. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Wesentlichen releviert die Beklagte ausschließlich, dass das Verhalten des Klägers einen konkludent erklärten Austritt darstelle. Die Beurteilung einer konkludenten Willenserklärung kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles erfolgen und stellt daher regelmäßig keine zur Rechtsfortentwicklung und Rechtsvereinheitlichung wesentliche Frage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. Aber auch eine vom Obersten Geric... mehr lesen...
Begründung: Der seit 1992 bei der Beklagten beschäftigte Kläger sorgte in den Jahren 1993 und 1994 unter Umgehung interner Vorschriften dafür, dass von seinem Bruder ausgestellte ungedeckte Fremdschecks von der Beklagten eingelöst wurden. Durch diese Vorgangsweise entstand der Beklagten ein Schaden von S 5,895.500,-, der ihr in der Folge vom Kläger ersetzt wurde. Die Beklagte bemerkte die Malversationen des Klägers im Dezember 1994 und stellte ihn ab 29. 12. 1994 dienstfrei. Nach ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Rahmen ihrer Mängelrüge macht die Revisionswerberin in unzulässiger Weise bereits vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend (Kodek in Rechberger ZPO2 Rz 3 zu § 503 ZPO mwN). Im Rahmen ihrer Mängelrüge macht die Revisionswerberin in unzulässiger Weise bereits vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend (Kodek in Rechberger ZPO2 Rz 3 zu Paragraph 503, ZPO mwN)... mehr lesen...