Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt einschließlich eines Abrechnungsrestbetrages von S 3.761 entlassungsabhängige Ansprüche von insgesamt S 278.893,86 brutto. Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren im Hinblick darauf, daß die Klägerin berechtigt entlassen worden sei, weil sie als Chefreiseleiterin für Tunesien Reiseabrechnungen zum Schaden der beklagten Partei gefälscht und weisungswidrig die Begrüßungscocktails der Gäste nicht nach Bons, sondern pauschal abgerec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Entlassung rechtzeitig oder verspätet vorgenommen wurde, läßt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles richtig beurteilen (Arb 10.445, RdW 1988, 52, 9 ObA 20/97z uva).
Gründe: für die vorzeitige Lösung eines Dienstverhältnisses sind bei sonstiger Verwirkung des Entlassungsrechtes unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, geltend zu machen. Der Dienstgeber darf mit der Ausübung seines Entlassungsrechtes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgesprochen, daß die Entlassung des Klägers verspätet erfolgte. Insoweit kann auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgesprochen, daß die Entlassung des Klägers verspätet erfolgte. Insoweit kann auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (Paragraph 48, ASGG). Wenn auch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber wendet sich ausschließlich dagegen, daß das Berufungsgericht das Verhalten der Klägerin nicht als konkludent erklärten vorzeitigen Austritt gewertet hat. Zur Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung darf das Verhalten des Dienstnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an seiner auf vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben zu Recht das Vorliegen des Entlassungsgrundes des § 27 Z 1 3.Tatbestand AngG angenommen, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben zu Recht das Vorliegen des Entlassungsgrundes des Paragraph 27, Ziffer eins, 3.Tatbestand AngG angenommen, sodaß es gemäß Paragraph 48, ASGG ausr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß § 48 ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß Paragraph 48, ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänz... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §1162 IIGesmbHG §15GesmbHG §18
Rechtssatz: Haben die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Tod des einzigen Geschäftsführers keine Vorsorge dafür getroffen, daß die Arbeitnehmer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Arbeitgeber gegenüber rechtsgeschäftliche Erklärungen (hier: Austrittserklärungen) abgeben können, wird der Zugang von abgegebenen Erklärungen fingiert. Diese sind daher wir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit Anfang November 1989 bei der beklagten Partei als Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt S 38.073,74 (einschließlich Störzulage und Entgelt für regelmäßig geleistete Überstunden) beschäftigt. Im Februar 1995 verstarb der alleinige Geschäftsführer der Beklagten. Hievon erfuhr der Kläger, der damals an einer Baustelle in Wien arbeitete, noch im Februar 1995. Der Kläger brachte die Arbeiten an dieser Baustelle noch zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die entscheidende Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die entscheidende Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zu 26 Cga 178/95a klagende Partei (in der Folge: Erstklägerin) arbeitete seit 1.2.1994 bei der Beklagten als Büroangestellte. Im Winter 1994/95 war sie teilzeit-, ab Februar 1995 wieder vollzeitbeschäftigt. Ihr Bruttogehalt betrug S 12.000,--. Die zu 26 Cga 179/95y klagende Partei (in der Folge: Zweitkläger) war bei der Beklagten seit 1.5.1994 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Ihr Bruttogehalt betrug S 13.980,--. Im Februar 1995 verstarb der al... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §26 II1
Rechtssatz: Der Austritt eines Arbeitnehmers wird erst mit Zugang der entsprechenden Erklärung an den Arbeitgeber wirksam. Er beendet sohin das Arbeitsverhältnis ex nunc. Ist daher das Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst, hat eine nachträglich zugegangene Austrittserklärung keine rechtliche Wirkung mehr. Entscheidungstexte 8 ObA 74/97h Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 23.12.1985 als Angestellter in die Dienste der Beklagten bzw ihres Rechtsvorgängers Johannes Z*****. Die Sektion der Industrie in der Wirtschaftskammer für Kärnten führte den Betrieb der Beklagten - unabhängig von der wechselnden Rechtsform des Betriebsinhabers - seit Beginn der Betriebstätigkeit als Industriebetrieb. 1990 erwirkte die Beklagte einen Gewerbeschein für das Schlossergewerbe. Darauf wurde mit Bescheid vom 15.10.1991 der Kam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.8.1994 bei der beklagten Partei als Assistentin der Geschäftsleitung sowie als gewerberechtliche Geschäftsührerin tätig. Für die Monate Jänner bis März 1995 wurde der Klägerin von der beklagten Partei kein Gehalt überwiesen. Mit Schreiben vom 3.2.1995 teilte sie der beklagten Partei mit, daß sie ab 14.4.1995 ihren restlichen Urlaub bis zum Beginn der Mutterschutzfrist in Anspruch nehme. Sie wies darauf hin, daß eine eventuelle Nachfolge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers richtig als den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gemäß § 27 Z 1 AngG verwirklichend und den Ausspruch der Entlassung als rechtzeitig erfolgt beurteilt. Es kann daher gemäß § 48 ASGG auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils verwiesen werden. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers richtig als den Entlas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 17.2.1992 von der Beklagten eingestellt und in der Folge in das Angestelltenverhältnis übernommen. Die Klägerin hatte zur Zeit der Einstellung bereits die rechtliche Stellung einer begünstigten Behinderten im Sinne des § 2 Abs 1 BEinstG. Im Betrieb der Beklagten ist eine Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit zwischen 9:00 bis 14:30 Uhr eingeführt. Seit September 1993 besuchte die Klägerin in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr eine Abendsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ICABGB §1162 IAb
Rechtssatz: Dienstunfähigkeit und gleichwertige Hindernisse der Dienstverrichtung stellen für den Arbeitgeber einen Grund für die vorzeitige Auflösung des freien Dienstverhältnisses dar. Unfähigkeit bedeutet den völligen und dauernden Mangel der Fähigkeit zur Verrichtung der vereinbarten oder angemessenen Dienstleistung, wobei es gleichgültig ist, ob dem Dienstpflichtigen die zur Bewältigung seiner Arbeitsleist... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 ÜbsABGB §1162 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1162 ABGB I Wichtiger Grund A Entlassungsgründe: a) Allgemeines (siehe auch IV) b) Entlassungsgründe c) keine Entlassungsgründe B Austrittsgründe a) Allgemeines b) Austrittsgründe c) keine Austrittsgründe II Entlassungserklärung, Austrittserklärung III Rechtzeitigkeit der Erklärung A Entlassungserklärung B Austrittserklärung IV Sonstiges ... mehr lesen...