Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Kündigungsgrundes gemäß § 77 Abs 2 lit f KLVBG bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 2. Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Kündigungsgrundes gemäß Paragraph 77, Absatz 2, Litera f, KLVBG bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vorzeitige Auflösung des freien Dienstvertrages durch den Beklagten berechtigt war, zutreffend bejaht und folgerichtig den Zuspruch einer Kündigungsentschädigung abgelehnt. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vorzeitige Auflö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte bekämpft in Pkt 1. ihrer Revision unter dem geltend gemachten Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung ausschließlich die Richtigkeit einzelner Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes, die vom Berufungsgericht ausdrücklich übernommen und der rechtlichen Beurteilung zugrundegelegt wurden (§ 498 Abs 1 ZPO). Es trifft zwar zu, daß nach diesem Revisionsgrund die tatsächlichen Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts durch die Vorinstanzen ist zutreffend, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts durch die Vorinstanzen ist zutreffend, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig. Die Revision ist gemäß Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer eins, ASGG jedenfalls zulässig. Mit dem größten Teil ihrer zum Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung (§ 503 Z 4 ZPO) erstatteten Ausführungen bekämpft die Revisionswerberin die Richtigkeit des festgestellten Sachverhaltes. Es tritt zwar zu, daß nach diesem Revisionsgrund die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1.9.1994 bis zu seiner am 20.12.1994 erfolgten Entlassung als technischer Verkäufer beschäftigt. In dieser Zeit unternahm er drei Dienstreisen nach China. Mit der Behauptung, er sei zu Unrecht entlassen worden, begehrt er von der Beklagten letztlich S 142.555,60 brutto sA an aliquoten Sonderzahlungen, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung sowie Reisekosten. Die Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Nach Pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtzeitigkeit und Begründetheit der Entlassung des Klägers wegen Vertrauensunwürdigkeit bejaht, sodaß auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtzeitigkeit und Begründetheit der Entlassung des Klägers wegen Vertrauensunwürdigkeit bejaht, sodaß auf die Rich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 1. 1992 bis 31. 12. 1995 als Koch-Kellnerlehrling beschäftigt. Auf das Lehrverhältnis hatte der Kollektivvertrag für die Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe sowie die Lohntabelle für Arbeiter in den steirischen Hotel- und Gastgewerbebetrieben Anwendung zu finden. Wird einem Lehrling Verpflegung und Quartier (volle Station) im Betrieb des Arbeitgebers gewährt, darf nach der genannten Lohntabelle zum Kollektivvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehegatte wollten für die Beklagte als Immobilienvermittler tätig sein. Bei den mit dem Geschäftsführer der Beklagten geführten Gesprächen äußerte die Klägerin den Wunsch, sozialversichert zu sein und deshalb mit einem geringen Betrag bei der Gebietskrankenkasse angemeldet zu werden. Die Parteien einigten sich in der Folge darauf, daß die Klägerin bei der Gebietskrankenkasse mit einem monatlichen Bruttobetrag von S 10.000 gemeldet werde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch die Nichtbefolgung einer zulässigen und zumutbaren Weisung, in einer anderen Filiale ihre Arbeit zu verrichten, den Entlassungsgrund nach § 27 Z 4 zweiter Tatbestand AngG verwirklicht, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO idF WGN 1997). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6.3.1995 im Friseursalon der Beklagten als (angelernter) Friseur beschäftigt. Mit einem dem Kläger am 2.9.1995 zugegangenen Schreiben kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 9.9.1995 auf. Mit einem weiteren am 7.9.1995 zugegangenen Schreiben vom 6.9.1995 erklärte die Beklagte, den Kläger per 5.9.1995 fristlos zu entlassen. Am 2.9.1995 war der Kläger nicht zur Arbeit erschienen. Er hatte morgens angerufen und mitgeteilt, daß er w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 18. 6. 1984 bis zu seiner am 28. 5. 1996 erfolgten Entlassung - zuletzt als Leiter der EDV-Abteilung - bei der Beklagten beschäftigt. Bereits am 11. 3. 1996 hatten die Streitteile die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum 30. 6. 1996 vereinbart. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger vom Dienst freigestellt. Kurze Zeit nach seinem Eintritt in den Betrieb installierte der Kläger auf der Computeranlage der Beklagten zwei von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob sich der Kläger zur
Begründung: seiner Kündigung wirksam auf den Austrittsgrund nach § 26 Z 1 2. Fall AngG berufen und so seinen Abfertigungsanspruch gewahrt hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der diesbezüglichen
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob sich der Kläger zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 48, A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 48, A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 27.4.1976 - mit einer Unterbrechung vom 31.3.1981 bis 28.3.1982 - bei der Klägerin als Arbeiter beschäftigt. 1988 wurde er in den Betriebsrat der Arbeiter des Betriebes "Fahrdienst" und kurz darauf zum Vorsitzenden des Zentralbetriebsrates im Unternehmen der Klägerin gewählt. Seit 29.3.1988 ist er gemäß § 117 ArbVG vom Dienst freigestellt. Der Beklagte ist seit 27.4.1976 - mit einer Unterbrechung vom 31.3.1981 bis 28.3.1982 - bei der K... mehr lesen...
Begründung: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, welche zur teilweisen Aufhebung des erstinstanzlichen Urteiles führte, ist zutreffend, weshalb gemäß § 48 ASGG auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Ergänzend ist anzumerken: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, welche zur teilweisen Aufhebung des erstinstanzlichen Urteiles führte, ist zutreffend, weshalb gemäß Paragraph 48, ASGG auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Ergänzend ist anzumer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Geschäftsführer der Beklagten sind Ehegatten. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Klägerin war bei der Beklagten ab 2.1.1992 als Angestellte, zeitweise auch als Geschäftsführerin beschäftigt. Nach mehreren Aufforderungen, ihr Gehalt für Oktober 1995 zu überweisen, setzte sie der Beklagten mit Schreiben vom 9.11.1995 eine Nachfrist bis spätestens 15.11.1995: "Hiermit ersuche ich Sie, meinen Oktobergehalt bis spätestens 15.11.1995 a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für die Zeit vom 1.10.1992 bis 30.9.1995 den Lehrvertrag Beilage A abgeschlossen, in welchem als Lehrberechtigter die Beklagte angeführt ist und als Ausbilder deren Geschäftsführer. Der Lehrvertrag ist vom Geschäftsführer der Beklagten ohne Hinzufügung der Firma der Beklagten gezeichnet. Der einzige handelsrechtliche Geschäftsführer der Beklagten verstarb am 15.10.1994. Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte bis zur Bestellung des Notgeschäftsfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg ab 19.3.1984 als Vertragsbedienstete Ic beschäftigt. Dieses Dienstverhältnis wurde zum 31.7.1992 aus dem Grunde des § 32 Abs 2 lit g VBG 1948 aufgekündigt. Mit Schreiben vom 4.5.1992 teilte der Klagevertreter der beklagten Partei mit, daß der von der Beklagten angezogene Kündigungsgrund nicht anerkannt werde und aufgrund der Einstellung einer weiteren Halbtagskraft eine Sinnha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß die über berechtigte Anordnungen des Vorgesetzten erfolgte Äußerung des Dienstnehmers "Das geht Dich nichts an, Du kleine Krot" den Entlassungsgrund des § 82 lit g GewO verwirklicht. Es reicht daher insofern aus, auf die richtige
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß die über berec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß die über berechtigte Anordnungen des Vorgesetzten erfolgte Äußerung des Dienstnehmers "Das geht Dich nichts an, Du kleine Krot" den Entlassungsgrund des § 82 lit g GewO verwirklicht. Es reicht daher insofern aus, auf die richtige
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß die über berec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Kfz-Mechaniker beschäftigt und für die Arbeitseinteilung in der Mechanikerwerkstätte verantwortlich. Am 27.1.1995 arbeitete der Kläger am PKW eines Kunden. Einer der beiden im Betrieb beschäftigten Lehrlinge hatten keine Arbeit. Auf die Frage, welche Arbeit der Lehrling machen sollte, antwortete der Kläger, er habe jetzt keine Zeit, eine Arbeit zuzuteilen. Der Kläger sagte, die Lehrlinge sollten zum Chef gehen, dieser sol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Beharrlichkeit einer allfälligen Dienstpflichtverletzung verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Beharrlichkeit einer allfälligen Dienstpflichtverletzung verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 48, ASG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1983 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Er bezog zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von S 25.000 14mal jährlich. Gemäß § 4 der Statuten der Beklagten ist deren Vereinszweck, geeignete Sachwalter und Patientenanwälte auszubilden, den Gerichten zur Bestellung namhaft zu machen und dauernd zur Verfügung zu stellen, sie fortzubilden, anzuleiten und zu überwachen. Die Beklagte unterhält in ganz Österreich 29 Geschäfts... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1983 Vertragsbediensteter der beklagten Partei, war während der 6 letzten Jahre in der Rechtsabteilung 1 als Hausarbeiter eingesetzt und wurde gelegentlich mit Aushilfsdiensten, wie jenem eines Nachtwächters, beauftragt. Einige Tage vor dem 15.5.1995 fragte ihn sein Kollege Rudolf F*****, ob er in der Zeit ab 15.5.1995 Nachtwächterdienst machen könne. Mit 15.5.1995, einem Montag, meldete sich der Kläger jedoch wegen Krankheit dienstunfähig. Nachde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die beklagte Partei müsse im Falle des unbekannten Aufenthaltes des für die Klägerin nicht auffindbaren Geschäftsführers der beklagten Partei den Zugang der Austrittserklärung (an den alleinigen Geschäftsführer der beklagten Partei am Firmensitz) im Wege der "Zugangsfiktion" gegen sich gelten lassen, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, ... mehr lesen...