Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hat einen bei der Beklagten beschäftigten Lehrling regelmäßig als "Scheiß-Ausländer", "Tschusch" ua beschimpft und ihn wiederholt mit Fußtritten attackiert. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, daß er damit einen Entlassungsgrund verwirklicht hat. Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß die Entlassung rechtzeitig ausgesprochen wurde. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 15. 9. 1980 bis 17. 9. 1996 als Verkäuferin in der Parfümerieabteilung des "Kaufhauses Franz-Josefs-Bahnhof" angestellt. Sie bezog zuletzt ein 14x jährlich zahlbares Gehalt von monatlich S 14.954,67 brutto sowie eine einmal jährlich zahlbare Treueprämie von S 10.728,-- brutto. Aufgrund der Stillegung des "Kaufhauses Franz-Josefs-Bahnhof" mit 15. 8. 1996 wurde die Klägerin am 5. 7. 1996 zum 31. 12. 1996 gekündigt. Da sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin schloß im Sommer 1989 die Handelsschule ab und war dann bis November 1992 bei verschiedenen Unternehmen als Angestellte tätig. Am 15. 3. 1993 wurde die Erstklägerin von der Beklagten als Buchhalterin angestellt. Im Dienstvertrag wurde unter anderem die Anwendung des Gehaltsschemas laut Kollektivvertrag vereinbart, ohne daß die Einstufung in eine bestimmte Gehaltsgruppe festgelegt wurde. Als Anfangsgehalt erhielt die Erstklägerin monatlich S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen waren zunächst als Kellnerinnen bei der C***** GesmbH beschäftigt, die aufgrund eines Pachtvertrages mit der V***** GesmbH (Verpächterin) den Gastronomiebetrieb der P*****Sauna führte. Die Verpächterin kündigte den Pachtvertrag zum 31. 5. 1995 auf und verpachtete den Betrieb mit Pachtvertrag vom 16. 5. 1995 mit 1. 6. 1995 der S*****GesmbH (nunmehrige Gemeinschuldnerin). "Es ist üblich", daß die Verpächterin dem neuen Pächter den gesamten Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 1960 als Angestellter bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten und sodann ab 1985 bei der Beklagten beschäftigt, wobei er zuletzt als Leiter einer Druckerei mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt von S 59.430,07 tätig war. Die Geschäftsleitung der Beklagten führte mit dem Kläger wiederholt Gespräche über den Preis der eingekauften in der Druckerei benötigten Lacke sowie den möglichen Bezug von kostengünstigeren Ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des Klägers wurde von der Beklagten mit Schreiben vom 15. 1. 1998, dem Kläger zugestellt am 16. 1. 1998, gemäß § 28 Abs 2 lit d (gemeint offenbar: lit b) der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Linz (in der Folge: VBO) aufgekündigt. In diesem Schreiben vertrat die Beklagte den Standpunkt, daß sie zur Kündigung iS der zitierten Bestimmung berechtigt sei, weil oftmalige und langdauernde Krankenstände des Klägers zeigten, daß dieser körp... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom Jänner 1980 bis 9. 6. 1997 als Kassierin bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Bereits im Jahre 1995 war die Klägerin vom Geschäftsführer der Beklagten mit dem Vorwurf konfrontiert worden, nicht alle eingenommenen Beträge in die Kassa einzutippen, was jedoch in Abrede gestellt wurde. Trotz Einschaltung eines Detektivs konnte ein Nachweis für diese Vorwürfe nicht erbracht werden. Die Klägerin wurde jedoch inf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung darf das Verhalten des Dienstnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an seiner auf vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln (SZ 68/218; Arb 9517 ua; RIS-Justiz RS0014490). Ob diese Voraussetzung gegeben ist, läßt sich nur an Hand der konkreten Umstände d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes ist zutreffend, daß die Klage auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung einer schwangeren Dienstnehmerin, die beim Diebstahl eines Lippenstiftes ertappt und am Folgetag entlassen wurde, verspätet ist, wenn die Klage erst 14 Tage nach der Entlassung bei Gericht einlangte. Es genügt daher auf dessen rechtliche Beurteilung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsansicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Berufungsgericht auf die bereits im Vorbringen des Klägers in erster Instanz enthaltene Behauptung, daß die vom Kläger erklärte Kündigung im Zusammenhang mit seinem sonstigen Verhalten von der erstbeklagten Partei nicht als Ausdruck eines Willens zur Arbeitsvertragsbeendigung aufgefaßt wurde, als "unzulässige Neuerung" nicht einging, ist nicht entscheidend. Es kommt nämlich nicht auf die subjektive Auffassung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Beklagten zu Recht als beharrliche Pflichtverletzung gemäß § 121 Z 3 ArbVG beurteilt, sodaß es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Beklagten zu Recht als beharrliche Pflichtverletzung gemäß Paragraph 121, Ziffer 3, ArbVG beurteilt, sodaß es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die im Revisionsverfahren ausschließlich strittige Frage der Vorrückung des Klägers innerhalb der Verwendungsgruppe beurteilte, ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die im Revisionsverf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1974 als Angestellter in die Dienste der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Seit 1. 1. 1976 war er Mitglied des Vorstandes der Beklagten und in dieser Funktion für das Finanz-, Personal- und Rechtsressort zuständig. Am 5. 6. 1989 erklärte der Kläger unter Berufung auf den dienstvertraglich vereinbarten Austrittsgrund der grundlegenden Änderung des Kreises der Aktionäre oder des Mehraktionärs der Gesellschaft seinen vorzeitigen Austritt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Behauptung der Revisionswerberin, die Kläger hätten bereits seit Oktober 1994 darüber Bescheid gewußt, daß die Beklagte ab Jänner 1995 zum Vertrieb der von den Klägern vermittelten Produkte nicht mehr berechtigt sein werde, steht mit dem Akteninhalt nicht in Einklang. Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen waren die Kläger wohl schon früher darüber informiert, daß Veränderungen hinsichtlich de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, die Beklagte habe die Entlassung des Klägers rechtzeitig ausgesprochen, ist zutreffend. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, die Beklagte habe die Entlassung des Klägers rechtzeitig ausgesprochen, ist zutreffend. Es reicht daher inso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab Dezember 1990 bei der beklagten Partei als Tankwart beschäftigt und wurde am 19. 8. 1997 gekündigt. Im Sommer 1997 waren im Betrieb der beklagten Partei zehn Arbeiter und zwei Angestellte beschäftigt. Ein Betriebsrat bestand nicht. Entgegen kollektivvertraglichen Regelungen wurden Feiertagszuschläge nicht ausgezahlt. Bei einer Arbeitszeit von Sonntag auf Montag mit einem nachfolgenden Urlaubsantritt wurde der Montag schon als Urlaubstag und... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten als Kellnerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 20. 9. 1995 durch Entlassung. An diesem Tag hatte ein von der Beklagten eingeschaltetes Detektivunternehmen einen Bericht vorgelegt, in dem Malversationen der Klägerin zu Lasten der Beklagten aufschienen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei ungerechtfertigt erfolgt, begehrte die Klägerin im Verfahren 20 Cga 190/95h des Erstgerichtes von der Beklagten Entgelt in der Höhe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durch die Zweitbeklagte bejaht und Verfall bzw Verjährung der geltend gemachten Ansprüche verneint. Insoweit reicht es daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß der Kläger seine Ansprüche, soweit sie mit der Beendigung des Dienstverhältnisses im Zusammenhang stehen, ausschließlich auf eine terminwidrige Kündigung gestützt und die Nichtauszahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag durch den Beklagten nur zur Darlegung der offenen Teilforderung von S 5.810 vorgebracht hat. Dem Einwand des Beklagten, der Kläger sei (unberech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Entlassung des Klägers nicht unverzüglich erfolgt und das Entlassungsrecht der Beklagten daher erloschen ist. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der diesbezüglichen
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Entlassung des Klägers nicht unverzüglich erfolgt und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, die Entlassung des Klägers, der begünstigter Behinderter im Sinne des § 2 Abs 1 BEinstG ist, wegen auf Weisung des Beschäftigers vereinbarungswidrig vorgenommenen Zeitausgleiches für tatsächlich beim Beschäftigerbetrieb geleistete Überstunden sei unberechtigt (§ 82 lit d GewO iVm § 8 Abs 2 BEinstG), weshalb das Arbeitsverhältnis weiterhin aufrecht sei, ist zutr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Entlassung des Klägers - die Prokuristin und Hauptgesellschafterin der beklagten Partei hat nach Rückkehr des Klägers nach einer Pflegefreistellung am 11. 4. 1996 (Donnerstag) erst am 15. 4. 1996 (Montag) nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der beklagten Partei (und ihrem Lebensgefährten) die Entlassung ausgesprochen - sei verspätet, ist zutreffend (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Rechtliche Beurteilung Da die Verbindung mehrerer Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung für die Rechtsmittelzulässigkeit ebenso ohne Bedeutung ist wie die Verbindung von Klage und Widerklage, ist für die Frage der Zulässigkeit der Vollrevision Klage und Widerklage gesondert zu betrachten (9 ObA 216, 217/94). Gemäß § 46 Abs 1 ASGG ist die Revision in den dem ASGG unterliegenden Rechtssachen nur zulässig,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: Rechtliche Beurteilung Nach Erhebung einer Revision durch den ihr beigegebenen Verfahrenshelfer brachte die Klägerin eine handschriftliche, offensichtlich als Ergänzung der Revision gedachte handschriftliche Eingabe ein, der auch Beilagen angeschlossen sind. Das im Rechtsmittelverfahren geltende Einmaligkeitsprinzip steht einer Berücksichtigung dieser späteren Eingabe jedenfalls entgegen, sodaß auch eine Verbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I3ABGB §1162 IV
Rechtssatz: Vereinbarung über eine einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses zur Vermeidung einer Entlassung. Solche Vereinbarungen werden häufig zur Risikovermeidung im Hinblick auf die bei einem oder beiden Teilen gegebene Unsicherheit über die Richtigkeit des eigenen Standpunktes geschlossen. Die Einschätzung der Berechtigung der Entlassung durch den Arbeitgeber betrifft dessen Motiv für den Vertrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger sei wegen Vorenthalten des Entgeltes berechtigt ausgetreten, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger sei wegen Vorenthalten des Entgeltes berechtigt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der Beklagten zunächst mit Sondervertrag vom 16.4.1995 befristet bis 30.9.1995 als Hochbauamtsleiter angestellt; das Dienstverhältnis wurde zunächst um weitere 3 Monate bis 31.12.1995 und sodann um weitere 6 Monate bis 30.6.1996 verlängert. In einem an mehrere Personen gerichteten Schreiben vom 8.8.1995 beschuldigte der Kläger den Mitarbeiter des Hochbauamtes der Beklagten Ing. A*****, im Zuge der Untersuchung der Ursachen des Einsturze... mehr lesen...