Norm: ABGB §1162 IV
Rechtssatz: Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, in dem Willenseinigung darüber erzielt wurde, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen (Arb 10243). (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 56/95 Entscheidungstext OGH 06.06.1995 9 ObA 56/95 ... mehr lesen...