Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des § 82 lit f GewO 1859 berechtigt entlassen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers, die Beklagte habe die Entlassung verspätet ausgesprochen, so daß ihr Entlassungsrecht erloschen sei, ist entgegenzuhalten,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §26 II1
Rechtssatz: Die Weigerung des Arbeitnehmers, nach einer Suspendierung zu einer Aussprache mit dem Betriebsrat in den Betrieb zu kommen, läßt noch nicht auf einen Austrittswillen des Arbeitnehmers schließen, da darin nicht eine Aufforderung, die Arbeit wieder aufzunehmen, zu erblicken ist. Entscheidungstexte 9 ObA 309/92 Entscheidungstext OGH 27.01.199... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Wurde der Arbeitnehmer nach einem Vorfall, der eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigt, vom Arbeitgeber nur deshalb suspendiert, da er der Ansicht war, daß er über eine Kündigung oder Entlassung ohne Beiziehung des Betriebsrates nicht hätte entscheiden können und erhielt der Arbeitnehmer eine Woche nach diesem Vorfall die Arbeitspapiere einschließlich der Gebietskrankenkassenabmeldung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 26.9.1989 bei der Beklagten als Montageinspektor - zuletzt mit einem Monatsbruttogehalt von 27.000 S - beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist im zweiten Rechtsgang nur mehr strittig, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Entlassung oder durch unbegründeten vorzeitigen Austritt endete und daher dem Kläger die noch streitverfangene Kündigungsentschädigung (§ 29 AngG; § 9 UrlG) von S 130.486 - alle anderen Ansprüche sind bereits rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen beanspruchte und erhielt die Beklagte in erheblichem Umfang Vertretungskosten, obwohl ihr keine derartigen Kosten entstanden waren und sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteiles zutreffend ist, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Da nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen vom Kläger und seinem Vorgesetzten gegenüber dem Betriebsleiter und dem Personalleiter der beklagten Partei am Freitag, dem 12.Juli 1991, unterschi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.8.1989 als kaufmännischer Lehrling im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann bei der G***** Handelsgesellschaft mbH, Wien 12., (kurz: "G*****") beschäftigt. Das Lehrverhältnis hätte am 31.7.1992 geendet. Daran hätte sich eine Behaltefrist von vier Monaten gemäß § 18 BAG und von zwei weiteren Monaten gemäß dem Kollektivvertrag der Handelsangestellten angeschlossen. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 29.10.1990 wurde über das Vermögen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen kamen als mögliche Täter der vom Beklagten begangenen, der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1162 IIAngG §20 Abs1 I2
Rechtssatz: Erhält der Arbeitgeber ein von einem Dritten gefälschtes Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers, muß sich dieser die gefälschte Kündigungserklärung nicht nach der Vertrauenstheorie zurechnen lassen; soweit der Arbeitgeber im Vertrauen auf dieses Schreiben gehandelt hat, kann er allfällige Schäden nur vom Dritten ersetzt verlangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1.11.1989 als Außendienstmitarbeiterin beschäftigt. Gemäß Punkt IV. des Dienstvertrages vom 3.10.1989 (Beilage A) wurde das Dienstverhältnis zunächst auf die Dauer von drei Monaten abgeschlossen. Der letzte Satz dieses Vertragspunktes lautet: "Falls die Anstalt nicht spätestens 8 Tage vor Ablauf der dreimonatigen Dauer die Auflösung des Dienstverhältnisses schriftlich erklärt, gilt dieses auf unbestimmte Zeit verlänger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor. Mit ihren Ausführungen, die Vorinstanzen hätten nicht klargestellt, wann die vertretungsbefugten Geschäftsführer der Beklagten vom Verhalten des Klägers Kenntnis erlangt haben, ist die Revisionswerberin auf ihr eigenes Vorbringen zu verweisen. Sie hat in erster Instanz zu dem vom Kläger erhobenen Einwand der Verspätung der Entlassung selbst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Wohl ist nicht allein entscheidend, wie der Kläger die Erklärung des kaufmännischen Leiters der klagenden Partei verstanden hat. Die Bedeutung einer Willenserklärung richtet sich nämlich nicht nach der subjektiven Auslegung des Erklärungsempfängers, sondern danach, wie sie unter Ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Auch in Arbeitsrechtssachen können angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, nicht mehr mit Revision geltend gemacht werden (RZ 1989/16). Im übrigen genügt es, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 4. Mai 1987 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete am 11. Juni 1990 durch Entlassung. Der Kläger begehrte insgesamt S 889.129,67 brutto und S 6.814,-- netto jeweils sA an rückständigen Entgelten, Überstundenvergütungen und Diäten sowie an entlassungsabhängigen Ansprüchen (Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung). Er brachte vor, die Entlassung sei nicht zu Recht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit September 1974 beim Beklagten, der Kunststoffenster und Bauzubehör erzeugt, als Arbeiterin beschäftigt. Etwa dreieinhalb Jahre vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mußte sie sich einer schweren Unterleibsoperation unterziehen. Seither sollte sie das Heben schwerer Lasten vermeiden. Die Klägerin behauptet, sie sei am 26.4.1990 vorzeitig ausgetreten, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage gewesen sei, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Wie zur Rechtsrüge auszuführen sein wird, rechtfertigen auch die vom Erstgericht festgestellten und von der beklagten Partei rechtzeitig geltend gemachten Verfehlungen die Entlassung des Klägers, so daß der Umstand, daß das Berufungsgericht im Rahmen seiner rechtlichen Beurteilung ausführte, "der Kläger hat sämtliche von der Beklagt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Friedrich Hölzl und Dr.Gerhard Dengscherz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** B*****, Kaufmann, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt ****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 4.September 1989 als kaufmännischer Angestellter bei der beklagten Partei in einem mit 6.März 1990 befristeten Arbeitsverhältnis gegen ein Entgelt von 45.000 S brutto monatlich beschäftigt. Er sollte eine Abteilung aufbauen, die Software für Großkunden zu erstellen hatte. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte der Kläger auch Kunden zu besuchen. Zur Kontrolle seiner Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter und zur Gewährleistung seiner Erreichbarkeit hat... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Hölzl und Dr. Gerhard Dengscherz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DDr. K***** K*****, Facharzt für Innere Medizin, ***** vertreten d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Dezember 1972 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete am 30.Juni 1988 durch Entlassung. Mit der vorliegenden Klage begehrt er letztlich einen Betrag von S 290.262 brutto sA an Abfertigung, Kündigungsentschädigung, Urlaubentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Provision für Juni 1988, da seine Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dipl.Ing. Dr. Hans Bobek und Mario Mdjimorec als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** W*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVABGB §1162bAngG §29 INÖ VBG §26 Abs9
Rechtssatz: Der die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers voraussetzende Fortsetzungsanspruch kann nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 9 ObA 37/92 Entscheidungstext OGH 29.04.1992 9 ObA 37/92 Veröff: WBl 1992,301 = Arb 11023 9 ObA 270/97i Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162bABGB §1162 IIAngG §25AngG §29
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann eine wegen Vollmachtsmangels unwirksame einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine für den Arbeitgeber handelnde Person gegen sich gelten lassen und damit statt der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Ansprüche nach den §§ 1162 b ABGB oder 29 AngG wählen, sofern sich nicht der Arbeitgeber auf den Vollmachtsmangel beruft. ... mehr lesen...