Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 III5AZG §9
Rechtssatz: Dem Arbeitnehmer, der über Anordnungen des Arbeitgebers täglich zwölf Stunden, teilweise bis über vierzehn Stunden zu arbeiten hat, steht das Austrittsrecht auch dann zu, wenn er gegen die die Arbeitszeit betreffenden Anordnungen des Vorgesetzten nicht remonstrierte. Entscheidungstexte 9 ObA 7/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1995 9 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IIAngG §26 II1
Rechtssatz: Das bloße Nichterscheinen am Arbeitsplatz rechtfertigt für sich allein noch nicht den Schluss, dass der Arbeitnehmer vorzeitig ausgetreten ist. Es müssen noch weitere Umstände hinzutreten, aus denen eine solche Absicht des Arbeitnehmers erschlossen werden kann. (Hier: jugoslawischer Gastarbeiter, der auf Grund der Kriegsereignisse an der Rückkehr nach Österreich gehindert wurde - Austrit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 BAngG §27 C1BAG §15 Abs1
Rechtssatz: Der Ausspruch der vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses kann grundsätzlich nur schriftlich erfolgen, doch kann die schriftliche Entlassungserklärung nicht isoliert gesehen werden, wenn bereits vorher eine eindeutige mündliche Entlassung ausgesprochen wurde und beide Teile davon ausgingen, daß das Lehrverhältnis beendet wird. Die schriftliche Entlassung erfolgte daher recht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 DABGB §1162 IBaABGB §1162 IVAngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Nur bei vom Angestellten nachzuweisender Willkür oder Schikane des Arbeitgebers, die im Fall einer ausreichenden Bescheinigung von Auflösungsgründen nicht zu vermuten ist, oder bei Umständen, die einem "An - den Pranger - Stellen" in ihrer ehrverletzenden Wirkung gleichkommen, kann ein Austrittsrecht aus Anlaß einer Dienstfreistellung und/oder eines Hausverbotes angenomm... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1153 AABGB §1162 IAaArbVG §96 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Nichtigkeit einer Disziplinarordnung kann dann vorliegen, wenn dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig weitgehendes Gestaltungsrecht eingeräumt wird oder seine Gestaltungserklärung unbillig, die verhängte Disziplinarmaßnahme offenbar unangemessen ist, wenn die Einhaltung eines bestimmten Verfahrens nach dem Willen der Parteien nur die Überprüfbarkeit beschränken soll.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 A4ZPO §266 B
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Entlassung ist grundsätzlich der (klagende) Dienstnehmer beweispflichtig. Entscheidungstexte 9 ObA 213/93 Entscheidungstext OGH 13.10.1993 9 ObA 213/93 9 ObA 368/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1994 9 ObA 368/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1162 IVAngG §25
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach sich der Arbeitgeber die Entscheidung über die Wichtigkeit und Beweisbarkeit des Auflösungsgrundes vorbehält, ist jedenfalls, soweit er damit ein jederzeitiges Lösungsrecht nach Ablauf des Probemonats in Anspruch nimmt, unwirksam. Entscheidungstexte 9 ObA 175/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 9 ObA 17... mehr lesen...