Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft muß trotz seiner Dritten gegenüber unbeschränkbaren Vertretungsmacht die für das Selbstkontrahieren bestehenden Beschränkungen beachten. Entscheidungstexte 7 Ob 538/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 7 Ob 538/81 Veröff: GesRZ 1981,174 = SZ 54/57 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Zulässigkeit des Selbstkontrahierens von Organen der Personalgesellschaften, wenn jede Gefährdung der Interessen der Gesellschaft ausgeschlossen ist oder von ihr das Insichgeschäft genehmigt wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 538/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 7 Ob 538/81 Veröff: GesRZ 1981,174 = SZ 54/57 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte von der Beklagten die Bezahlung des Betrages von 240 000 S samt Anhang und brachte vor: Die Beklagte habe der Realitätenvermittlung B Auftrag und Vollmacht zur lastenfreien Veräußerung der ihr gehörigen Liegenschaft erteilt. Der Kläger habe am 19. April 1979 ein Kaufanbot zum Preis von 1 600 000 S gestellt, das nach Einholung der Zustimmung der Beklagten von der genannten Realitätenvermittlung namens der Beklagten angenommen worden sei. Der Kläger habe sodann das i... mehr lesen...
Im Jahre 1974 kaufte der Vater des minderjährigen Klägers Horst M die Stute Sevilla um den Betrag von 55 000 S und im Sommer 1978 den Hengst Waldemar um 100 000 S. Etwa einen Monat nach dem Kauf des Hengstes gab der Vater des Klägers beim Landespferdezuchtverband Kärnten an, daß der Hengst an den Kläger verkauft worden sei. Die Pferde sind auf dem Landwirtschaftsbesitz der Eltern des Klägers untergebracht, Horst M kommt für die Fütterungskosten der Pferde auf. Die Pferde müssen ständi... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §1009
Rechtssatz: Entsteht keine Gefahr für den Vertretenen, ist ein Insichgeschäft des Vertreters mit diesem durch Selbstkontrahieren zulässig; der Abschlusswille muss in einer eine unkontrollierbare Zurücknahme ausschließenden Form geäußert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 719/80 Entscheidungstext OGH 18.02.1981 1 Ob 719/80 Veröff: SZ 54/20 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §938 C1ABGB §1009
Rechtssatz: Schenkungen des gesetzlichen Vertreters an den Minderjährigen sind nur dann ein zulässiges Insichgeschäft, wenn eine Gefährdung der Rechte des Minderjährigen auszuschließen ist; dies ist bei einer Schenkung von Reitpferden, die auch wirtschaftliche Lasten für den Beschenkten mit sich bringt, nicht der Fall. Entscheidungstexte 1 Ob 719/80 ... mehr lesen...
Die klagende GesmbH wurde 1976 mit der Firma "K Ärztebedarfhandelsgesellschaft mbH" ins Handelsregister eingetragen und trägt seit 14. Feber 1980 die Firma "K Medizintechnik und Elektronik Gesellschaft mbH". Sie hat ihren Sitz in A, unterhält ein Büro im 8. Wiener Bezirk und betreibt ein Leiterplattenwerk in S. Ihr alleiniger Geschäftsführer ist Helmut F, ihr "Salesmanager" Robert H. Seit 1978 verwendet die klagende Gesellschaft im Geschäftsverkehr auf ihren Geschäftspapieren (Briefen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1016EVHGB Art8 Nr11GmbHG §19
Rechtssatz: Der Offenlegungsgrundsatz, der den Geschäftspartner vor unliebsamen Überraschungen über die Person desjenigen schützen soll, demgegenüber er berechtigt und verpflichtet ist, ist verzichtbar (Geschäft für den, den es angeht: hier eine GesmbH). Entscheidungstexte 5 Ob 720/80 Entscheidungstext OGH 27.01.1981 5 Ob 720/80 V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1016EVHGB Art8 Nr11GmbHG §19
Rechtssatz: Vernünftigerweise kann niemand ein schutzwürdiges Interesse daran haben, mit dem zu kontrahieren, den es gar nicht gibt. Entscheidungstexte 5 Ob 720/80 Entscheidungstext OGH 27.01.1981 5 Ob 720/80 Veröff: JBl 1983,323 = SZ 54/11 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009GmbHG §19
Rechtssatz: Verzichtet jemand auf die Offenlegung des wahren Vertragspartners und begnügt sich mit jenem Partner, den das Geschäft schließlich tatsächlich mit allen Rechten und Pflichten trifft, "den es also angeht", kann er sich nicht als Vertragspartner ausgerechnet auf eine nicht existierende Gesellschaft mit beschränkter Haftung berufen, unter deren Firma der wahre Vertragspartner auch aufgetreten ist. ... mehr lesen...
Mit dem am 15. März 1976 beim Erstgericht überreichten Antrag begehrte die "Mehrheit" (57.99%) der Wohnungseigentümer in der Hausgemeinschaft durch die Gebäudeverwaltung Ges. m. b. H. der Antragsgegnerin (die gleichfalls Wohnungseigentümerin im genannten Hause ist) im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 4 WEG aufzutragen, binnen 14 Tagen bei Exekution Rechnung zu legen, die Rücklage abzurechnen und den Überschuß herauszugeben. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer habe die Hausverwaltung durch Y z... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 DABGB §1009ABGB §1012WEG §16WEG §17WEG §26 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Pflicht zur Rechnungslegung und Herausgabe der Rücklage für eine Verwaltungstätigkeit vor und nach dem Wirksamwerden des WEG 1975 richtet sich bis dahin nach den §§ 837, 1009, 1012 ABGB ( StreitVerf ) und ab 1.9.1975 nach § 17 Abs 2 Z 1 und § 16 WEG 1975 iVm § 26 Abs 1 Z 4 lit a und lit c WEG 1975. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die X & Co. Gesellschaft ist die einzige Komplementärin, der Beklagte, Dr. J und mehrere andere Personen sind die Kommanditisten der klagenden Kommanditgesellschaft. Der Beklagte war von der Gründung der Kommanditgesellschaft an bis zum 23. August 1974 zusammen mit Dr. J, der diese Stellung heute noch bekleidet, Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft. 1974 sind die Gesellschafter der Y Handelsgesellschaft m. b. H. & Co. KG und der Z Ges. m. b. H. & Co.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009EVHGB Art7 Nr4 Abs2
Rechtssatz: Die Herausgabepflicht eines Beauftragten, bzw eines mit der Führung der Geschäfte einer Personalhandelsgesellschaft betrauten Gesellschafters beruht auf der jeden mit Geschäftsbesorgungen treffenden Treuepflicht, die Interessen des Auftraggebers allen anderen Überlegungen voranzustellen und unter Zurückstellung eigener Interessen auf die sich aus der Besorgung fremder Geschäfte ergebende Möglichke... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009EVHGB Art7 Nr4 Abs2GmbHG §21GmbHG §25
Rechtssatz: Ungeachtet der Rechtsnatur des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (blosser Anstellungsvertrag freier oder echter Dienstvertrag) treffen den Geschäftsführer in allen Fällen aus diesem Vertragsverhältnis gegenüber der Gesellschaft auch die sich nach den Vorschriften des Auftrages (§§ 1002 ff ABGB) ergebenden Pflichten, also auch di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009EVHGB Art7 Nr4 Abs2
Rechtssatz: Die mit der Führung von Geschäften Dritter Beauftragten sind verpflichtet, alle persönlichen Vorteile herauszugeben, die ihnen aus irgendeinem mit der Geschäftsführung in innerem Zusammenhang stehende Grunde zugekommen sind, weil in einem solchen Fall grundsätzlich die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass diese Vorteile auf die getroffenen Entscheidungen einem dem Geschäftsherrn nachteiligen Einflus... mehr lesen...
Der Beklagte fertigte den von der S-GmbH auf die D-KG gezogenen, auf eine Summe von 4 177 200 S lautenden Wechsel an der für die Unterschrift des Annehmers vorgesehenen Stelle. Der Beklagte ist für die persönlich haftende Gesellschafterin der Bezogenen, die D-GmbH (Komplementärgesellschaft), allein nicht zeichnungsberechtigt. Mit der Behauptung, daß der Beklagte gemäß Art.8 WG hafte, weil er den Wechsel, ohne hiezu ermächtigt gewesen zu sein, unterfertigt habe, beantragte die Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1016EVHGB Art8 Nr11WG Art8
Rechtssatz: Derjenige, der seine Unterschrift auf einen Wechsel setzt, ohne hiezu ermächtigt zu sein, haftet jenem Wechselberechtigten gegenüber, der den Mangel der Vertretungsmacht gekannt hat, der allgemeinen Regel des Art 8 WG zuwider nicht wechselmässig. Die Haftung nach Art 8 WG beruht nämlich auf einen Schein, auf den der Dritte infolge des Verhaltens des Vertreters vertraut hat, sodaß kein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009EO §294 BEO §299
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Beauftragten zur Herausgabe der für den Auftraggeber zu beschaffenden Vermögenswerte setzt denknotwendig voraus, daß der Mandatar diese Vermögenswerte bereits erlangt hat; sie entsteht also erst mit der Erlangung dieser Vermögenswerte. Bei den Ansprüchen der Verpflichteten auf Ausfolgung erst eingehender Geldbeträge handelt es sich daher um noch nicht existente Forderungen, die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Der Machthaber ist nach österreichischem Recht grundsätzlich zum Selbstkontrahieren berechtigt, wenn dabei keine Gefahr einer Interessenkollision besteht und der Abschlusswille des Selbstkontrahenten seinem Auftraggeber gegenüber klar und in einer eine unkontrollierbare Zurücknahme ausschließenden Form geäußert wird. Entscheidungstexte 5 Ob 640/78 Entscheidu... mehr lesen...
Die Kläger sind - neben anderen Personen - Miteigentümer (Wohnungseigentümer) der Liegenschaft mit den Häusern X-Straße 34 und 36. In ihrer am 25. Mai 1976 beim Erstgericht eingebrachten Klage behaupten sie, die Beklagte habe im November 1973 und Herbst 1974 als Eigentürmerin der Nachbarliegenschaft mit den Häusern 25, 27, 29 und 31 sowie als Verwalterin der Liegenschaft der Kläger eigenmächtig einen der beiden im Hause X-Straße 36 befindlichen Heizkessel gegen einen leistungsfähigere... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1009, ABGB §1016
Rechtssatz: Der Vollmachtgeber muß sich das Wissen des beauftragten Bevollmächtigten zurechnen lassen, soweit sich dieses Wissen auf den ihm übertragenen Rechtskreis erstreckt. Entscheidungstexte 5 Ob 543/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 5 Ob 543/76 Veröff: QuHGZ 1977 1-2/147 6 Ob 510/77 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §1009ABGB §1016ABGB §1029 B1ABGB §1295 IIf7bEVHGB Art8 Nr11
Rechtssatz: Wer sich als Vertreter eines anderen ausgegeben hat , ist verpflichtet , den späterhin erkannten Mangel seiner Vollmacht dem Dritten mitzuteilen ; er haftet für den durch sein Verschulden beim Dritten eingetretenen Schaden , zu dem insb auch die Kosten eines erfolglosen Prozesses gegen den unwirksam Vertretenen gehört. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §1009ABGB §1016ABGB §1017ABGB §1295 Ia6ABGB §1324
Rechtssatz: Jeder Vertreter ist gegenüber dem Dritten verpflichtet , auf die Existenz der Vertretungsbefugnis zu achten und ihm allenfalls deren Mangel mitzuteilen . Verschweigt ein Vertreter vorsätzlich oder fahrlässig die mangelnde Vertretungsmacht , so haftet er dem Dritten für den verursachten Schaden . Dieser besteht im sogenannten Vertrauensschaden ( negativen Interesse... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1009HGB §54RAO §10
Rechtssatz: Eine Doppelvertretung ist nach österreichischem Recht zumindest dann zulässig, wenn die Vertragsteile dieser zugestimmt oder sie genehmigt haben. Entscheidungstexte Okt 1/75 Entscheidungstext OGH 06.06.1975 Okt 1/75 Beisatz: Österreichische Handpappenfabriken. (T1) Veröff: ÖBl 1975,93 7 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Zur ordnungsgemäßen Besorgung der Geschäfte des Machtgebers gehört es auch, diesem die Begünstigungen zu wahren, die ihm auf Grund gesetzlicher Vorschriften zustehen (hier Gebührenbefreiung für Kleinwohnungsbau). Entscheidungstexte 8 Ob 266/74 Entscheidungstext OGH 14.01.1975 8 Ob 266/74 Veröff: MietSlg 27134 = WoSi 1976/3 S 22 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: "Prävarikation" (§ 102 lit d StG) setzt eine Doppelvertretung während der Dauer eines Vertretungsverhältnisses voraus (SSt 12/14 = ZBl 1932/34). Entscheidungstexte 4 Ob 618/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 4 Ob 618/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019552 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1400 CABGB §1478
Rechtssatz: Der Ausfolgungsanspruch des Kontoinhabers aus dem Bank - Giro - Vertrag unterliegt der dreißigjährigen Verjährung des § 1478 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 85/74 Entscheidungstext OGH 27.06.1974 7 Ob 85/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019509 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1400 C
Rechtssatz: Den aus der Durchführung von Aufträgen nicht Berechtigter entstandenen "Schaden" muß die Bank selbst tragen; der Bankkunde kann seinen Ausfolgungsanspruch aus dem Vertrag geltend machen. Entscheidungstexte 7 Ob 85/74 Entscheidungstext OGH 27.06.1974 7 Ob 85/74 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 6ABGB §1009ABGB §1440 Cb
Rechtssatz: Der Machthaber ist zur Rückgabe des zum Zwecke der Geschäftsbesorgung Erhaltenen verpflichtet. Daß Lehre und Rechtsprechung dem Machthaber ein Retentionsrecht zubilligen, bedeutet nur, daß er sich - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - nicht die Bestimmung des § 1440, 2. Satz ABGB entgegenhalten lassen muß ( Vgl dazu Gschnitzer in Klang 2. Auflage VI, Stanzl in Klang 2.Auflage IV/1 823 f... mehr lesen...