Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Eine Doppelvertretung ist nach österreichischem Recht zumindest dann zulässig, wenn die Vertragsteile dieser zugestimmt oder sie genehmigt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0038756Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2020