RS OGH 1972/5/8 Ds6/71, 6Ob697/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.1972
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Norm

ABGB §471 6
ABGB §1009
ABGB §1440 Cb

Rechtssatz

Der Machthaber ist zur Rückgabe des zum Zwecke der Geschäftsbesorgung Erhaltenen verpflichtet. Daß Lehre und Rechtsprechung dem Machthaber ein Retentionsrecht zubilligen, bedeutet nur, daß er sich - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - nicht die Bestimmung des § 1440,

2. Satz ABGB entgegenhalten lassen muß ( Vgl dazu Gschnitzer in Klang 2. Auflage VI, Stanzl in Klang 2.Auflage IV/1 823 f, SZ 26/156, HS 788 ua ) aber keine Erweiterung des § 471 ABGB.

Entscheidungstexte

  • Ds 6/71
    Entscheidungstext OGH 08.05.1972 Ds 6/71
  • 6 Ob 697/83
    Entscheidungstext OGH 23.06.1983 6 Ob 697/83
    Vgl auch; nur: Der Machthaber ist zur Rückgabe des zum Zwecke der Geschäftsbesorgung Erhaltenen verpflichtet. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011536

Dokumentnummer

JJR_19720508_OGH0002_0000DS00006_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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