Norm: ABGB §1002ABGB §1009BWG §1DepG §12HGB §383KWG 1979 §1 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei Eröffnung anonymer Wertpapierkonten samt zugehöriger Verrechnungskonto ist der Bank die Identität ihres Kunden (Vertragspartners) nicht bekannt. Sie stellt daher ein Legitimationspapier ("EKG - Bon", "Juxten - Bon") aus, mit dessen Hilfe der anonyme Kontoinhaber Dispositionen entweder selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten treffen kann. Hiezu ist a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1009BWG §1DepG §12KWG 1979 §1 Abs2 Z5
Rechtssatz: Mit der Zuweisung eines Wertpapierkontos durch den Broker an den Kunden wird dieser Kontoinhaber und Vertragspartner der Bank auch wenn dieser seine Indentität unbekannt ist. Daß der Kunde infolge eines Irrtums das richtige Losungswort nicht gekannt hat, ändert nichts an seiner materiellen Rechtsposition, weil es seiner Auftragnehmerin und Vertreterin (dem Broker) bekannt w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1009BWG §1DepG §12KWG 1979 §1 Abs2 Z5
Rechtssatz: Hat ein Maklerunternehmer ("Broker"), welches seinen Kunden die Gelegenheit von Effektengeschäften nachweist oder solche Geschäfte vermittelt bzw für den Kunden abschließt ausdrücklich ein anonymes Wertpapierkonto für einen unbekannten Kunden eröffnet, wird damit nicht der Broker selbst Kontoinhaber und Vertragspartner sondern der Kunde. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Beim Herausgabeanspruch des Vollmachtgebers gegenüber dem Vollmachtnehmer nach § 1009 ABGB handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Erfüllungsanspruch, der aber voraussetzt, dass der Nutzen dem Geschäftsbesorger auch zugekommen ist (vgl EvBl 1962/414). Entscheidungstexte 7 Ob 621/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1994 7 Ob 621/9... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf eine Offenlegung der Person des Vertretenen wird erkennbar bei Abschluß eines unternehmensbezogenen Rechtsgeschäftes verzichtet. Wer offenkundig im Namen eines Unternehmens handelt, berechtigt und verpflichtet den jeweiligen Unternehmensträger (SZ 57/198; JBl 1989, 39). Ein solcher Fall liegt hier vor. Für eine Rechtsscheinhaftung des Beklagten, der hier überdies gar nicht handelnd aufgetreten ist, fehlt es schon an ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem durch Notariatsakt beurkundeten Gesellschaftsvertrag vom 14. 1. 1992 wurde die "Nikolaus K*****gesellschaft mbH" mit dem Sitz in I***** gegründet. Gesellschafter sind Nikolaus K***** und Alexandra W*****. Punkt V Z 4 des Gesellschaftsvertrages bestimmt, daß Nikolaus K***** zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt und ihm die Befugnis eingeräumt wird, die Gesellschaft auch bei Geschäften mit sich selbst persönlich zu vertreten (Selbstkontrahierun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1009ABGB §1016KWG 1979 §18
Rechtssatz: Gläubiger aus einem Sparbuchvertrag wird grundsätzlich der Einzahler selbst. Aber auch durch ein Geschäft, "für den, den es angeht", kann ein Dritter unmittelbar Gläubiger werden. Gibt der Einzahler nicht zu erkennen, ob er für sich selbst oder für einen anderen handeln will, und verlangt der Sparbuchemittent darüber keine Aufklärung, weil im regelmäßig die Person des Gläubigers gleic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag.Karl-Heinz St*****, vertreten durch Dr.Michael Mülner, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagte Partei K***** AG, ***** vertreten durch Dr.Armin Dietrich und Dr.Wolfgang Gewolf, Rechtsanwälte i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009GmbHG §25 Abs4
Rechtssatz: Ohne Zustimmung oder Genehmigung könnte ein Insich - Geschäft nur dann zulässig sein, wenn dadurch die Gefahr einer Interessenkollision nicht einmal zu befürchten ist und der Abschlusswille des Selbstkontrahierenden (oder Doppelvertreters) seinem Auftraggeber gegenüber in einer eine unkontrollierbare Zurücknahme ausschließenden Form geäußert wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009GmbHG §25 Abs5
Rechtssatz: Nachträgliche stillschweigende Genehmigung eines Insichgeschäfts: Die Genehmigung der übrigen Geschäftsführer genügt gemäß § 25 Abs 4 GmbHG; nicht notwendig ist es, daß alle Gesellschafter das Geschäft genehmigen. Entscheidungstexte 8 Ob 527/91 Entscheidungstext OGH 28.11.1991 8 Ob 527/91 Veröff: GesRZ 1992,51 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Beschluß vom 16.9.1988 als Masseverwalter im Anschlußkonkurs über das Vermögen der J***** S***** Gesellschaft mbH bestellt. Gesellschafter waren die Brüder D***** S***** und P***** S*****, deren Schwester H***** F***** und die R***** AG zu je 25 %. Die drei Geschwister waren auch Geschäftsführer der GmbH, uzw die beiden Brüder kollektiv vertretungsbefugt, ihre Schwester aber allein vertretungsbefugt. Die innerbetrieblichen Kompetenzen waren ... mehr lesen...
Begründung: Die am 16.9.1969, 24.2.1971 und 28.6.1974 geborenen Kläger sind die ehelichen Kinder des Beklagten; dessen mit der Mutter der Kinder am 4.6.1970 geschlossene Ehe ist mit Urteil vom 22.7.1983, in Rechtskraft erwachsen am 29.3.1984, aus beiderseitigem Verschulden der Ehegatten geschieden worden. Die Obsorge für die damals noch minderjährigen Kinder wurde danach der Mutter allein übertragen. Mit der am 11.9.1990 eingebrachten und hinsichtlich der noch minderjährigen Dritt... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, die Disco Clinic Gaststätten GmbH habe ihr die Ansprüche auf Versicherungsleistung aus einer Feuerversicherung abgetreten, begehrt die Klägerin von der Beklagten die Zahlung von S 1,861.443 samt 12 % Zinsen seit 4.11.1986. Unbestritten ist, daß die im Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmerin genannte "Diskothek Clinic in G*****", am 1.9.1986 einen Brandschaden erlitten hat. Im ersten Rechtsgang war strittig, ob zwischen der Disco Clinic Gastst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009 Satz1
Rechtssatz: Zur Erfüllung der Treuepflicht nach § 1009 Satz 1 ABGB gehört auch die Vermeidung einer Interessenkollision. Wenn diese erst nachträglich eintritt, hat der Geschäftsbesorger seinen Auftrag zurückzulegen und darf nicht mehr von seiner Vollmacht Gebrauch machen. Bei Vollmacht über den Tod hinaus sind nach dem Tod die Erbeninteressen zu wahren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Haus, in dem sich die strittigen Objekte befinden, stand im Eigentum des Mag. Axel K., der die Verwaltung der Liegenschaft seiner Mutter, der Nebenintervenientin auf Seite der Beklagten, übertragen hatte. Am 25. Februar 1987 starb Mag. Axel K.; die Kläger sind seine gesetzlichen Erben. Mit einem schriftlichen Mietvertrag vom 24. April 1987 nebst Zusatzvereinbarungen vom 27. April 1987 und 30. April 1987 vermietete die Nebenintervenientin als Vertreterin der Verlass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist in der L***** Zweigstelle der B***** Handelsgesellschaft mbH als Angestellter im Außendienst tätig und benützt dort einen Büroraum. Da eine im Innendienst beschäftigte Arbeitskollegin mit Zustimmung des Dienstgebers für ihr Büro Möbel bestellt hatte, hielt sich der Beklagte für berechtigt, für sein Büro ebenfalls Möbel zu bestellen. Er sprach am 1. April 1988 bei der klagenden Partei vor, erklärte, Möbel "im Namen der Firma B*****" erwerben zu w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den vorinstanzlichen Urteilen liegt zunächst folgender unbestrittener Sachverhalt zugrunde: Die beiden Beklagten erwarben mit Kaufvertrag vom 22.2.1980 je zur Hälfte das Eigentum an der Liegenschaft EZ 1342 der KG Rudolfsheim mit dem Mietwohnhaus Wien 15., Johnstraße 35. Am 2.1.1984 wurde die Ehe der Beklagten geschieden und der Erstbeklagte übertrug im Wege eines Scheidungsvergleiches der Zweitbeklagten seinen Hälfteanteil an der vorgenannten Liegenschaft. Di... mehr lesen...
Begründung: Am 25. 1. 1990 schlossen die "S*** KG. Komm.Rat Ludwig S***" und die "K*** S*** KG. Komm.Rat Ludwig S***", beide vertreten durch den Konsul Ing. Hannes E*** als den alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer der "S*** Handelsgesellschaft mbH", der persönlich haftenden und zur alleinigen rechtsverbindlichen Zeichnung berechtigten Gesellschafterin beider Kommanditgesellschaften, einen Vertrag, der auszugsweise lautet wie folgt: "Präambel. Die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.August 1946 geborene Baumeister Ing. Ronald S*** des Verbrechens der versuchten Untreue nach den §§ 15, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür sowie für das vom rechtskräftigen Schuldspruch im ersten Rechtsgang (Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23.Juni 1988, GZ 12 b Vr 6.408/86-69) erfaßte Verbrechen der falschen Beweisaussage nach dem § 288 Abs 2 StGB unter Bedachtnahme gemäß den §§ 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009RAO §10
Rechtssatz: Hat der beauftragte Anwalt die Interessen mehrerer Personen zu vertreten, erwächst für ihn die Verpflichtung, alle Auftraggeber mit gleicher Sorgfalt zu behandeln und vor Interessengefährdung zu bewahren (so schon SZ 34/153). Entscheidungstexte 7 Ob 13/90 Entscheidungstext OGH 05.04.1990 7 Ob 13/90 Veröff: VersRdSch 1990,379 = RdW 1990,3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt. Er schloß mit der beklagten Partei am 8.3.1983 eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Risikobereich "Rechtsanwalt" ab. Hiebei wurden als Vertragsgrundlage die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung von Vermögensschäden (AVBV) und als besondere Bedingung vereinbart, daß sich die Versicherung auch auf die Amtsführung als Vormund, Vermögensverwalter, Kurator mit Vermögensverwaltung, Testame... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Wer als Dritter "mit dem Unternehmen" kontrahiert, will im Zweifel zu dem Unternehmensträger im Vertragsbeziehung treten, auch wenn er dessen Identität nicht kennt. Entscheidungstexte 7 Ob 33/89 Entscheidungstext OGH 19.10.1989 7 Ob 33/89 Veröff: RdW 1990,46 = VersRdSch 1990,158 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Wer als Dritter "mit dem Unternehmen" kontrahiert, will im Zweifel zu dem Unternehmensträger in Vertragsbeziehung treten, auch wenn er dessen Identität nicht kennt. Entscheidungstexte 7 Ob 33/89 Entscheidungstext OGH 19.10.1989 7 Ob 33/89 Veröff: JBl 1990,519 = VersR 1990,919 European Case Law Iden... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung einer Abtretung der Forderung der Disco C*** Gaststätten GesmbH auf Versicherungsleistung an sie begehrt die Klägerin von der Beklagten aus einer Feuerversicherung 1,861.443 S s.A. Unbestritten ist, daß die im Versicherungsvertrag genannte "Diskothek C*** in Golling, Markt 111", am 1. September 1986 einen Brandschaden erlitten hat. Strittig ist im derzeitigen Verfahrensstadium nur, ob zwischen der Beklagten und der Disco C*** Gaststätten GesmbH ein V... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft genannt). Die klagende Partei verlangt von ihm mit der am 23. April 1986 eingebrachten Klage die Bezahlung von S 279.988,55 sA. Er habe als Geschäftsführer der Gesellschaft laufend Waren bestellt, die auch geliefert worden seien. Auf Grund dieser Bestellungen, die "de facto" von ihm gemacht worden seien, sei in der Zeit vom 5. April bis 1. August 1983 in mehreren Rechnungen der Betrag vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Kurt E*** - der geschäftsführende Gesellschafter der E*** Reifengesellschaft mbH, welche Eigentümerin der auf der im Eigentum Dritter stehenden Liegenschaft EZ 1553 KG Webling als Superädifikat errichteten Betriebesgebäude, Hallen, Büro- und Wohngebäude mit der Orientierungsnummer Kärtnerstraße 261 war - erteilte am 9.April 1984 der Klägerin den Alleinvermittlungsauftrag zum Verkauf dieses Superädifikates sowie der in seinem persönlichen Alleineigentum stehend... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1963 beabsichtigte die S*** K*** auf der in ihrem Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ 2 Grundbuch Klosterneuburg zwei Mehrfamilienhäuser zu errichten und hinsichtlich der neu geschaffenen Wohnungen Wohnungseigentum zu begründen. Mit den Interessenten an den neu zu schaffenden Wohnungen wurden gleichlautende Vereinbarungen (Beilage A) getroffen, die ihnen den Status von Wohnungseigentumsbewerbern einräumten. Der Antragsgegner war in der Zeit vom 1. April 19... mehr lesen...