§ 47 WElWG 2005 Bildung der Bilanzgruppen

WElWG 2005 - Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Bilanzgruppen können innerhalb jeder Regelzone gebildet werden. Die Bildung und Veränderung einer Bilanzgruppe erfolgt durch den Bilanzgruppenverantwortlichen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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