Ansprüche der Stiftung aufgrund der Stiftungserklärung sowie Ansprüche gegen die Stiftung aufgrund der Stiftungserklärung oder der Stiftungssatzung sind unbeschadet der §§ 12 Abs. 3 und 13 Abs. 3 gleich anderen privatrechtlichen Ansprüchen gegen die Stiftung im Rechtswege geltend zu machen.
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