§ 9 W-LSF Zuständigkeit der Gerichte in Stiftungssachen

W-LSF - Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Ansprüche der Stiftung aufgrund der Stiftungserklärung sowie Ansprüche gegen die Stiftung aufgrund der Stiftungserklärung oder der Stiftungssatzung sind unbeschadet der §§ 12 Abs. 3 und 13 Abs. 3 gleich anderen privatrechtlichen Ansprüchen gegen die Stiftung im Rechtswege geltend zu machen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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