Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Gegen die Entscheidung der Kommission steht die Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien offen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 115 W-JagdG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 115 W-JagdG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 115 W-JagdG