Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
Eine zwischen Inkrafttreten und Kundmachung der 42. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 getroffene Vereinbarung, die die Voraussetzungen des § 48c erfüllt, gilt als Sozialplan im Sinn dieses Gesetzes.
In Kraft seit 01.05.2014 bis 31.12.9999
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