§ 64 VBO 1995 Verweisungen auf andere Gesetze und auf Richtlinien der Europäischen Union

VBO 1995 - Vertragsbedienstetenordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
  1. (1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Jänner 2024 geltenden Fassung anzuwenden.
  3. (3)Absatz 3Soweit dieses Gesetz auf Richtlinien der Europäischen Union verweist, ist darunter die Fassung dieser Richtlinien am 1. Jänner 2024 zu verstehen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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