§ 24 UFG 1967

UFG 1967 - Unfallfürsorgegesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

aufgehoben; LGBl. 33/1977 v. 26.9.1977

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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