§ 21 StWG

StWG - Starkstromwegegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen sind von der Behörde zu beurkunden.

In Kraft seit 01.01.1978 bis 31.12.9999
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