Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Landesregierung hat dem Petitionsausschuß des Landtages jährlich einen schriftlichen Bericht über die Art der Behandlung und Beantwortung bei den an andere Organe des Landes gerichteten Eingaben zu erstatten.
In Kraft seit 01.01.1987 bis 31.12.9999
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