§ 6 Stmk. L-NGZG

Stmk. L-NGZG - Steiermärkisches Landes-Nebengebührenzulagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die §§ 65, 66 und 80 St. PG 2009 sind auf die Nebengebührenzulage anzuwenden.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 10/2009

In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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