Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
§ 8 Z. 1 dieses Gesetzes ist auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, BGBl. I Nr. 135/2009, eingetragene Partner/Partnerinnen von Beamten/Beamtinnen sinngemäß anzuwenden.
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