§ 15 Stmk. L-NGZG Inkrafttreten

Stmk. L-NGZG - Steiermärkisches Landes-Nebengebührenzulagengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 15 Stmk. L-NGZG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 15 Stmk. L-NGZG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 15 Stmk. L-NGZG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 15 Stmk. L-NGZG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 15 Stmk. L-NGZG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 14 Stmk. L-NGZG
§ 16 Stmk. L-NGZG