Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Mit der Auflassung einer Kinderbetreuungseinrichtung oder von Gruppen einer Kinderbetreuungseinrichtung ist die Widmung für die entsprechenden Gebäude, Räume und Liegenschaften für Kinderbetreuungszwecke aufgehoben.
In Kraft seit 01.09.2000 bis 13.09.2020
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