§ 61a StKBBG

StKBBG - Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Neufassung des § 59 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 80/2003 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2003, in Kraft.

(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2003)

In Kraft seit 14.10.2003 bis 13.09.2020
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